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   LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11   

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LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,68106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,68106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. November 2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,68106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versicherungsschutz forstwirtschaftlicher Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbständigen Unternehmern die objektive Handlungstendenz (Anschluss an BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1), ob der Unternehmer eine - hier: forstwirtschaftliche - Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.

    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).

    Dabei ist für die objektiven Umstände des Einzelfalls als tatsächliche Grundlage zur Beurteilung der Handlungstendenz der volle Nachweis erforderlich (vgl. dazu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - RdNr. 16).

  • BSG, 17.02.1971 - 2 RU 124/67

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Unternehmensteile - Wirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem zum RVO-Recht ergangenen Urteil des BSG vom 17.02.1971 (Az. 7/2 RU 124/67 - BSGE 32, 211).

    Darin hatte das BSG ausgeführt, dass ein Flughafengrundstück wegen der auf ihm verrichteten landwirtschaftlichen Tätigkeiten Teil eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist, wenn Landwirte, die vertraglich gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erhalten haben, das Gras des Flughafengrundstücks abmähen und das Gras bzw. Heu in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb nutzen (vgl. BSG vom 17.02.1971 - 7/2 RU 124/67 - Juris RdNr. 12).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Bei Beurteilung dieser Voraussetzungen sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. u.a. BSGE 68, 205, 208).

    Als Kriterien für den Schwerpunkt eines Gesamtunternehmens kommen u.a. der Zweck des Unternehmens, die Zahl der jeweils Beschäftigten, die Höhe der Entgeltsumme, der Wert der Betriebsmittel, der Einfluss auf die Produktion und die Koordination der Produktion in Betracht (vgl. BSGE 68, 205, 209).

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftliches

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Ein forstwirtschaftliches Unternehmen setzt grundsätzlich Bodenbewirtschaftung und damit Nutzungsrechte an forstwirtschaftlichen Flächen voraus (Anschluss an BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R, BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R).

    Das setzt voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forstwerkzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - Juris RdNr. 18; Deisler in Lauterbach, SGB VII, Stand März 2011, zu § 123 RdNr. 28 mit Verweis auf AN 1937, 301; Krasney in Becker, Burchardt, Krasney, Kruschinsky, SGB VII, Stand Oktober 2011, zu § 123 RdNr. 17; zum Erfordernis der Nutzung von Grundstücken im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Unternehmen vgl. auch BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R - Juris RdNr. 16).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Ein forstwirtschaftliches Unternehmen setzt grundsätzlich Bodenbewirtschaftung und damit Nutzungsrechte an forstwirtschaftlichen Flächen voraus (Anschluss an BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R, BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R).

    Das setzt voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forstwerkzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - Juris RdNr. 18; Deisler in Lauterbach, SGB VII, Stand März 2011, zu § 123 RdNr. 28 mit Verweis auf AN 1937, 301; Krasney in Becker, Burchardt, Krasney, Kruschinsky, SGB VII, Stand Oktober 2011, zu § 123 RdNr. 17; zum Erfordernis der Nutzung von Grundstücken im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Unternehmen vgl. auch BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R - Juris RdNr. 16).

  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 120/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei einem Unternehmer eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Das kommt in Betracht bei Verarbeitung von Holz aus der eigenen Forstwirtschaft zu Brennholz, das für den Verkauf vorgesehen ist (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Bayerisches LSG vom 08.11.2005 - L 2 U 120/05).

    So besteht nach der Rechtsprechung Versicherungsschutz für die Verarbeitung von Holz aus der eigenen Forstwirtschaft zu Brennholz, das für den Verkauf vorgesehen ist (vgl. Bayerisches LSG vom 08.11.2005 - L 2 U 120/05 - Juris RdNr. 24).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Dabei setzt ein einheitliches Gesamtunternehmen einen wirtschaftlichen und betriebstechnischen Zusammenhang voraus (vgl. dazu u.a. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R, RdnR. 37 m.w.N.).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 13/88

    Entschädigungsansprüche für einen Unfall beim Abfahren von Brennholz - Abfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Unternehmen der Forstwirtschaft betreiben planmäßig den Anbau und Abschlag von Holz; im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Unternehmer eines forstwirtschaftlichen Betriebes stehen daher die dem Unternehmen zu dienen bestimmten Arbeiten, zu denen z.B. das Schlagen, Entästen und Entrinden oder - als Abschluss der Erntetätigkeiten - das Abfahren des Holzes aus dem Wald zu einem Käufer oder zum eigenen forstwirtschaftlichen Unternehmen gehören können (vgl. BSG vom 12.06.1989 - 2 RU 13/88 - Juris RdNr. 15 f.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. u.a. BSGE 96, 196, jeweils RdNr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11
    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 U 3164/22

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit Bestandteil eines forstwirtschaftlichen Unternehmens sei, sei von Bedeutung, ob das Holz aus dem forstwirtschaftlichen Unternehmen stamme und ob die konkrete Verrichtung nach der objektiven Handlungstendenz noch im sachlichen Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten stehe (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 - juris Rz. 42).

    3 SGB VII entfiele (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 -, juris Rz. 48).

    Dem SG sei insoweit zuzustimmen, dass ein forstwirtschaftliches Unternehmen grundsätzlich eine Bodenbewirtschaftung voraussetze, nämlich in dem Sinne, dass der Unternehmer über Grund und Boden verfüge, den er zur Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeite (vgl. Bayerisches LSG vom 14.11.2011- L 2 U 220/11; BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - Juris Rn 18 m.w.N.) Für diese Auslegung spreche, dass ansonsten auch forstwirtschaftliche Lohnunternehmen, die keine eigene Bodenbewirtschaftung betrieben, schon als forstwirtschaftliche Unternehmen im Sinne von § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gelten würden (vgl. Diel in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand 06/2011, zu § 123 RdNr. 36), so dass das Bedürfnis der Zuordnung zu landwirtschaftlichen Unternehmen in § 123 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII entfiele.

    Auch nach Auffassung des vom erstinstanzlichen Gericht zitierten Urteils des Bayerischen LSG vom 14.11.11 - L 2 U 220/11 sei für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit habe ausüben wollen und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt werde, maßgeblich (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).

    Der vorliegende Fall ist daher wesentlich anders gelagert als der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bayerischen LSG vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 - zugrunde lag.

  • LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12

    Arbeitsunfall; Soziale Sonderbeziehung; Selbstverständlicher Hilfsdienst;

    Im Urteil vom 28. September 1999 (B 2 U 40/98 R in juris) und 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R in juris) hat das BSG ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG, Beschluss vom 12. Juni 1998 - 2 BU 185/88)." So auch das Landessozialgericht München in einem Urteil vom 14. November 2011 (L 2 U 220/11 in juris) unter Bezugnahme auf Urteile des BSG vom 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R) und 6. Mai 2003 (B 2 U 37/02 R) und die Kommentarliteratur.

    Wenn das Holz aufgrund von Bezugsrechten erworben worden ist, ist die Holzernte auf fremden Grundstücken sowie die Lagerung von eingeschlagenem Holz und dessen Verarbeitung zu Brennholz kein Betreiben eines eigenständigen forstwirtschaftlichen Unternehmens, die Arbeiten stehen deshalb nicht in einem inneren Zusammenhang mit einem forstwirtschaftlichen Unternehmen (so auch das Landessozialgericht München im Urteil vom 14. November 2011 - L 2 U 220/11 in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 954/23

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall eines Land- und Forstwirt

    Für die Beurteilung, ob ein Verarbeiten von Holz zu Brennholz und die vorherige Lagerung des Holzes einschließlich Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse Bestandteil eines forstwirtschaftlichen Unternehmens ist, ist daher von Bedeutung, ob das Holz aus dem eigenen forstwirtschaftlichen Unternehmen stammt und ob die konkrete Verrichtung nach der objektiven Handlungstendenz noch im sachlichen Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten steht (Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2011 - L 2 U 220/11 -, juris, Rn. 42).

    Während die reine Brennholzverarbeitung von eingekauftem (fremden) Holz nicht unter Versicherungsschutz als forstwirtschaftlicher Unternehmer steht, ist die Bearbeitung von eigenem Holz, das als Brennholz verkauft werden soll, versichert, da insoweit dann das Zerkleinern des Holzes im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als forstwirtschaftlicher Unternehmer steht (wie hier: BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris, Rn. 40; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. November 2006 - L 2 U 120/05 -, Rn. 24, juris; Bayerisches LSG - L 2 U 220/11 -, a.a.O., Leitsatz 2; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2015 - L 6 U 1053/15 -, Rn. 31, juris).

  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Denn insoweit wird keine Bodenbewirtschaftung betrieben bzw. kein Nutzungsrecht am forstwirtschaftlichen Grundstück realisiert (Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2011 - L 2 U 220/11 -, juris Rn. 48 f. m.w.N., Rn. 59).
  • SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22

    Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes

    Für die Zurechnung ist entscheidend, ob die Verrichtung (hier: Holzaufbereiten) in innerem bzw. sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, hier konkret dem Betrieb eines forstwirtschaftlichen Unternehmens steht (vgl. z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. November 2011, Az. L 2 U 220/11).

    Im Gegensatz zur Rodung gehört das spätere Verarbeiten von Holz grundsätzlich nicht zu den versicherten Tätigkeiten im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern allenfalls bei besonderen Fallgestaltungen (vgl. hierzu auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. November 2011, Az. L 2 U 220/11; Lauterbach - Büntig, § 123 SGB VII Rz. 34ff; weiter bzgl. Brennholzverarbeitung für privaten Haushalt Bereiter-Hahn/Mehr-tens § 123 Rz. 5.5/5.6, sofern Holzernte vorausgehend).

  • SG München, 25.08.2023 - S 1 U 5011/23

    Arbeitsunfall bei Baumfällarbeiten auf einem landwirtschaftlich genutzten Hof

    Für die Zurechnung dieser Tätigkeit ist entscheidend, ob die Verrichtung (hier: Entastung des gefällten Baumes) in innerem bzw. sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, nämlich dem Betrieb eines forstwirtschaftlichen Unternehmens stand (vgl. z.B. Bayerisches Landessozialgericht (BayLSG), Urteil vom 14. November 2011, Az. L 2 U 220/11).

    Im Gegensatz zur Rodung gehört das spätere Verarbeiten von Holz (Zerkleinern) grundsätzlich nicht zu den versicherten Tätigkeiten im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern allenfalls bei besonderen Fallgestaltungen (vgl. hierzu auch BayLSG, Urteil vom 14. November 2011, Az. L 2 U 220/11; Lauterbach - Büntig, § 123 SGB VII Rz. 34ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 4864/14
    Eine wirtschaftliche Verwertung des Holzstapels - z.B. durch den Verkauf als Brennholz (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 = juris RdNr. 55) - war mithin zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt.

    Ist dies nicht der Fall, wird der Versicherungsschutz schon deshalb verneint (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.11.2011 - L 2 U 220/11 = a.a.O., RdNr. 44 ff.).

  • SG Bayreuth, 22.02.2013 - S 11 U 5033/12

    (Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Das Schneiden von auf einem Lagerplatz abgelagertem Brennholz für den eigenen Haushalt ist der versicherten forstwirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr zuzurechnen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.11.2011, L 2 U 220/11).
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   LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11   

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LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,33626)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.09.2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,33626)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. September 2011 - L 2 U 220/11 (https://dejure.org/2011,33626)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.02.1971 - 2 RU 124/67

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Unternehmensteile - Wirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem zum RVO-Recht ergangenen Urteil des BSG vom 17.02.1971 (Az. 7/2 RU 124/67 - BSGE 32, 211).

    Darin hatte das BSG ausgeführt, dass ein Flughafengrundstück wegen der auf ihm verrichteten landwirtschaftlichen Tätigkeiten Teil eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist, wenn Landwirte, die vertraglich gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erhalten haben, das Gras des Flughafengrundstücks abmähen und das Gras bzw. Heu in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb nutzen (vgl. BSG vom 17.02.1971 - 7/2 RU 124/67 - Juris RdNr. 12).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Bei Beurteilung dieser Voraussetzungen sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. u.a. BSGE 68, 205, 208).

    Als Kriterien für den Schwerpunkt eines Gesamtunternehmens kommen u.a. der Zweck des Unternehmens, die Zahl der jeweils Beschäftigten, die Höhe der Entgeltsumme, der Wert der Betriebsmittel, der Einfluss auf die Produktion und die Koordination der Produktion in Betracht (vgl. BSGE 68, 205, 209).

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).

    Dabei ist für die objektiven Umstände des Einzelfalls als tatsächliche Grundlage zur Beurteilung der Handlungstendenz der volle Nachweis erforderlich (vgl. dazu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - RdNr. 16).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Dabei setzt ein einheitliches Gesamtunternehmen einen wirtschaftlichen und betriebstechnischen Zusammenhang voraus (vgl. dazu u.a. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R, RdnR. 37 m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. u.a. BSGE 96, 196, jeweils RdNr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Das setzt voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forstwerkzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - Juris RdNr. 18; Deisler in Lauterbach, SGB VII, Stand März 2011, zu § 123 RdNr. 28 mit Verweis auf AN 1937, 301; Krasney in Becker, Burchardt, Krasney, Kruschinsky, SGB VII, Stand Oktober 2011, zu § 123 RdNr. 17; zum Erfordernis der Nutzung von Grundstücken im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Unternehmen vgl. auch BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R - Juris RdNr. 16).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl. BSG im Urteil vom 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R - Juris RdNr. 22; BSG im Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftliches

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Das setzt voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forstwerkzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG vom 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R - Juris RdNr. 18; Deisler in Lauterbach, SGB VII, Stand März 2011, zu § 123 RdNr. 28 mit Verweis auf AN 1937, 301; Krasney in Becker, Burchardt, Krasney, Kruschinsky, SGB VII, Stand Oktober 2011, zu § 123 RdNr. 17; zum Erfordernis der Nutzung von Grundstücken im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Unternehmen vgl. auch BSG vom 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R - Juris RdNr. 16).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit ist auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. hierzu BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 - Juris RdNr. 19) die objektive Handlungstendenz, ob der Unternehmer also eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - Juris RdNr. 20; BSG im Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 13/88

    Entschädigungsansprüche für einen Unfall beim Abfahren von Brennholz - Abfahren

  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 120/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei einem Unternehmer eines

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88
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