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   LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08   

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https://dejure.org/2008,17912
LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08 (https://dejure.org/2008,17912)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 (https://dejure.org/2008,17912)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - L 2 U 28/08 (https://dejure.org/2008,17912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Verwandtschaftsverhältnis - Gefälligkeitshandlung - familiäre Mitarbeit - Umfang der Hilfeleistung - Gesamtbild

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Beitragspflicht für die von einem Sohn geleisteten Bauarbeiten an einem Einfamilienwohnhaus; Qualifizierung eines Familienmitgliedes als sog. "Wie-Beschäftigter"; Bestehen einer Stundengrenze für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Wie-Beschäftigter - kein grundsätzlicher Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verwandtschafts-, Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten - Mithilfe eines minderjährigen Sohnes beim Bauvorhaben der Eltern - 260 Arbeitsstunden - keine feste ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Ein Unternehmen in diesem Sinne setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Das BSG hat zu der entsprechenden früheren Regelung des § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ausgeführt, § 539 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 RVO setze voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSG vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 22/91 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (z.B. auch: Bayer. Landessozialgericht v. 26. Juli 2006, Az.: L 2 U 432/04).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Unter den Begriff der Tätigkeit können auch Tätigkeiten des privaten Lebensbereichs fallen, wie etwa solche als Bauherr eines eigenen Wohnhauses bzw. als Auftraggeber nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten zum Eigenheimbau (vgl. BSG vom 24. März 1998, az.: B 2 U 21/97 R; BSG vom 5. März 2002, Az.: B 2 U 8/01 R).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Grundsätzlich schließen auch Verwandtschafts-, Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII nicht aus (BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55 S 160).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Dies allein betrachtet ginge über eine übliche Hilfsbereitschaft im Sinne von Gefälligkeitshandlungen, die unter Verwandten vorgenommen werden und von familiären Beziehungen geprägt sind, hinaus (hierzu: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 100; SozR 3-2200 § 548 Nr. 20).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Grundsätzlich ist zwischen dem Veranlagungs- und dem nachfolgenden Beitragsbescheid zu unterscheiden (BSG v. 09.12.2003, BSGE 91, 287-293).
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08
    Unter den Begriff der Tätigkeit können auch Tätigkeiten des privaten Lebensbereichs fallen, wie etwa solche als Bauherr eines eigenen Wohnhauses bzw. als Auftraggeber nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten zum Eigenheimbau (vgl. BSG vom 24. März 1998, az.: B 2 U 21/97 R; BSG vom 5. März 2002, Az.: B 2 U 8/01 R).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob das persönliche Verhältnis (Freundschaft- bzw. Verwandtschaft) das Handlungsmotiv bildet und die Verrichtung als Gefälligkeitsleistung nach Art, Umfang und Zeitdauer durch die Stärke des persönlichen Verhältnisses (Freundschaft, Bekanntschaft oder Verwandtschaft) wesentlich geprägt wird oder ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die über das hinausgeht, was allgemein im Rahmen eines solchen persönlichen Verhältnisses geleistet bzw. erwartet wird (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08; Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 2 SGB VII (Stand: 27.06.2022), Rn. 652 mwN; LSG Bayern Urt. v. 25.9.2013 - L 2 U 248/12, BeckRS 2013, 74234, beck-online).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass für das Eltern-Kind-Verhältnis besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung an die Hilfsbereitschaft rechtfertigen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 139 Nr. 6; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 - jeweils Juris).

    Auch dies spricht für eine angemessene mithelfende Tätigkeit des Klägers (s. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Juris: familienhafte Mithilfe bei 260 Helferstunden innerhalb von 8 Monaten).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 U 74/14
    Auf die Zeitdauer der Verrichtung kommt es dabei allein nicht an (Bay. LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris).

    So ergibt sich aus § 1618a BGB der allgemeine Rechtsgedanke, dass sich Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind (Bay. LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris).

    Vorausgesetzt wird auch nicht, dass Eltern und Kinder noch in derselben Hausgemeinschaft wohnen (Hess. LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 -, NZS 2012, 25-27 und juris; Bay. LSG, Urteile vom 14.02.2007 - L 2 U 140/06 - und 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris).

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