Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40367
LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,40367)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,40367)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,40367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 Abs 2 SGB 7
    Wegeunfall - Außentür - Durchreiten der Außentür - Sturz im Treppenhaus

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Verlassen des Wohnhauses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Durchschreiten der Außentür - Sturzursache im Hausinnern, Verletzung außerhalb - Ort der Verletzung entscheidend

  • RA Kotz

    Unfallversicherung (gesetzliche) - Beginn des Versicherungsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Verlassen des Wohnhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wegeunfall: Sturz an der Außentür des Wohnhauses

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sturz über eigene Türschwelle - Gehst Du noch oder fällst Du schon?

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Analyse von Urteilen - Unfall auf dem Arbeitsweg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall an der Türschwelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegeunfall bei Sturz über eigene Türschwelle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 167/72

    Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Unfall - Häuslicher Bereich - Haustür

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    (Anschluss an das Urteil des BSG vom 12. Oktober 1973 / 2 RU 167/72).

    In der - von der Beklagten auch im Verwaltungsverfahren geprüften - Entscheidung vom 12. Oktober 1973 (Az.: 2 RU 167/72) hat das BSG dies dahin präzisiert, dass sich ein Unfall auf dem Weg nach dem Ort der Tätigkeit schon dann ereignet hat, wenn der Sturz im häuslichen Bereich begonnen, der Versicherte sich jedoch erst beim Auffallen vor der Haustür verletzt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Ursache des Sturzes noch im häuslichen Bereich gelegen hat.

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Der versicherte Weg zur Arbeit im Sinne des § 8 Abs. 2 SGB VII beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Durchschreiten der Außentür des Hauses (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, Az.: B 2 U 24/02 R, Urteil vom 12. Dezember 2006, Az.: B 2 U 1/06 R, und Urteil vom 07. November 2000, Az.: B 2 U 39/99 R, zitiert hier und im Folgenden jeweils nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitserstschädigung im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht(ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00, zitiert nach juris.de).Diese Voraussetzungen für die Feststellung eines Arbeitsunfalls sind vorliegend gegeben.
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Der versicherte Weg zur Arbeit im Sinne des § 8 Abs. 2 SGB VII beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Durchschreiten der Außentür des Hauses (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, Az.: B 2 U 24/02 R, Urteil vom 12. Dezember 2006, Az.: B 2 U 1/06 R, und Urteil vom 07. November 2000, Az.: B 2 U 39/99 R, zitiert hier und im Folgenden jeweils nach juris).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Der versicherte Weg zur Arbeit im Sinne des § 8 Abs. 2 SGB VII beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Durchschreiten der Außentür des Hauses (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, Az.: B 2 U 24/02 R, Urteil vom 12. Dezember 2006, Az.: B 2 U 1/06 R, und Urteil vom 07. November 2000, Az.: B 2 U 39/99 R, zitiert hier und im Folgenden jeweils nach juris).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, und Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, zitiert jeweils nach juris.de, m.w.N.).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 3/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, und Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, zitiert jeweils nach juris.de, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht