Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42965
LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11 (https://dejure.org/2012,42965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2012 - L 2 U 3378/11 (https://dejure.org/2012,42965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - L 2 U 3378/11 (https://dejure.org/2012,42965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - unmittelbarer Weg - gewählte Wegstrecke - Unangemessenheit zur üblichen Wegstrecke

  • IWW
  • rabüro.de

    Kein Unfallversicherungsschutz bei gewähltem Arbeitsweg, der doppelt so lang ist wie die direkte Strecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überlange Heimfahrt zum Arbeitsplatz und der Wegeunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Wer für die Heimfahrt zum Arbeitsplatz (hier mit dem Fahrrad) eine Strecke wählt, die doppelt soweit ist wie der direkte, grundsätzlich auch zumutbare Weg (hier 44 km statt 21 km), steht nicht mehr unter Unfallversicherungsschutz, zumal wenn es jedenfalls sowohl topographisch als auch verkehrstechnisch nächstkürzere Alternativen gibt (im Anschluss an BSG Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R).

    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw - wie hier - zum Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (vgl. etwa BSG, Urteil v. 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 m.w.N.).

    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h. ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (BSG, Urteile vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28; 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 jeweils m.w.N.).

    Aus dem vom Gesetz geforderten unmittelbaren Zusammenhang zwischen Weg und versicherter Tätigkeit folgt nicht, dass der Versicherte ausschließlich auf dem entfernungsmäßig kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte geschützt ist; ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der länger als der kürzeste Weg ist, kann als unmittelbarer Weg anzusehen sein, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSG, Urteil v. 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 RdNr. 18).

    Eine dem Versicherten uneingeschränkt eingeräumte freie Wahl des Weges von und zur Arbeitsstätte von 44 km anstelle einer Strecke von 21 km würde nicht nur der Voraussetzung des "unmittelbaren Weges" zuwiderlaufen, sondern im Regelfall auch das Risiko eines Wegeunfalls unangemessen erhöhen, was von der Rechtsprechung des BSG seit jeher als ein beachtliches Kriterium bereits bei der Auslegung von § 550 Abs. 1 RVO, der Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, herangezogen wurde und auch im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII weiterhin heranzuziehen ist (BSG, Urteil v. 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 RdNr. 19).

    Der wesentlich weitere Umweg war daher nicht mehr "wesentlich der Zurücklegung des Weges nach oder von dem Ort der versicherten Tätigkeit zu dienen bestimmt" (BSG, Urteil v. 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 RdNr. 19).

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Der Versicherungsschutz auf den versicherten Wegen reicht nicht weiter, als bei der versicherten Tätigkeit selbst (vgl. zu § 550 RVO: BSG, Urteil vom 25.10.1989 - 2 RU 26/88 = SozR 2200 § 548 Nr. 96 m.w.N.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h. ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (BSG, Urteile vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28; 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Hierfür ist erforderlich, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h. ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (BSG, Urteile vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28; 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Weil der Versicherte mit der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine notwendige Schwelle überwinden muss, ohne die er einer versicherten Tätigkeit nicht nachgehen kann, ist die gesetzliche Grundentscheidung in § 8 Abs. 2 SGB VII, die Wege von und nach dem Ort der Tätigkeit als versicherte Tätigkeit zu qualifizieren, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 U 3378/11
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h. ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (BSG, Urteile vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28; 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 und vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht