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   LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04   

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https://dejure.org/2006,22279
LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04 (https://dejure.org/2006,22279)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04 (https://dejure.org/2006,22279)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - L 2 U 410/04 (https://dejure.org/2006,22279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass erlittener Verletzungen, als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Unfall als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes zu einem Gesundheitsschaden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei der Frage, ob ein Überfall auf dem Weg nach oder von der Arbeitsstätte als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzusehen ist, in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an (vgl. BSGE 17, 75; 50, 100 m.w.N.).

    Mit der Erwägung, dass hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Klägerin vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem Zurücklegen des versicherten Weges als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (vgl. BSGE 17, 75; BSG vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R).

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Unfallversicherungsschutz kann allerdings trotzdem gegeben sein, wenn besondere Verhältnisse bei der Zurücklegung des Weges die Verübung der Gewalttat entscheidend begünstigt haben (vgl. BSGE 78, 65).

    Nach der Rechtsprechung sind derartige besondere Verhältnisse Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglichen oder die den Tatplan erheblich bestimmt haben (vgl. BSGE 78, 65).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, das heißt, sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Mit der Erwägung, dass hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Klägerin vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem Zurücklegen des versicherten Weges als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (vgl. BSGE 17, 75; BSG vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Der Begriff des Unfalls erfordert ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden geführt hat (vgl. BSGE 23, 139).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei der Frage, ob ein Überfall auf dem Weg nach oder von der Arbeitsstätte als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzusehen ist, in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an (vgl. BSGE 17, 75; 50, 100 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R m.w.N.) und dieser folgend auch des LSG (Urteil des Senats vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und Urteil des LSG vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) schließe ein vorsätzlicher Angriff einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden könnten und die Tat nicht von den besonderen Verhältnissen des Tatortes entscheidend begünstigt worden sei.

    Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.

  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R m.w.N.) und dieser folgend auch des LSG (Urteil des Senats vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und Urteil des LSG vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) schließe ein vorsätzlicher Angriff einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden könnten und die Tat nicht von den besonderen Verhältnissen des Tatortes entscheidend begünstigt worden sei.

    Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.

  • LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Straftat

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R m.w.N.) und, dieser folgend auch des BayLSG (U. v. 22.02.2006, L 2 U 410/04), schließt nämlich ein Überfall, also ein vorsätzlicher Angriff, einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden können und die Tat nicht von besonderen Verhältnissen bei der Zurücklegung des Weges entscheidend begünstigt wurde.

    Allein aus der Tatsache, dass dem H seine Kenntnis vom täglichen Weg der LMB zugute kam und er sich vor dem Überfall in einem Wäldchen verstecken konnte, ergeben sich keine solchen besonderen Verhältnisse (vgl. schon BayLSG, Urteil vom 22.02.2006,L 2 U 410/04).

  • SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04

    Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall; Abstellen auf die Beweggründe des

    Gemeinsam ist diesen Entscheidungen, dass in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers abzustellen ist (vgl. z.B. BSGE 6, 164, 167; 10, 56, 60; 17, 75, 77; BayLSG, Urteil vom 22.02.2006, Az.: L 2 U 410/04).

    Weiter wurde ein Versicherungsschutz bejaht, wenn besondere Verhältnisse bei der Zurücklegung eines (versicherten) Weges den Überfall deshalb besonders begünstigt hatten, weil nur der konkrete Arbeitsweg dem Täter die Möglichkeit geboten hatte, die Tat mit dem schließlich durchgeführten Ablauf zu planen (vgl. BayLSG, Urteil vom 22.02.2006, Az.: L 2 U 410/04).

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