Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - gruppenspezifische Risikoerhöhung - bestimmte Personengruppe - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - Exposition - gefährlicher Arbeitsstoff - Riechstörung - Monteur im Trafobau
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Wie-Berufskrankheit - Hyposmie - Riechstörung eines langjährig als Monteur im Trafobau Beschäftigten - Exposition gegenüber verschiedenen jeweils toxischen, schleimhautreizenden Stoffen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Riechstörung als Berufskrankheit
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.08.2009 - S 1 U 137/08
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09
Papierfundstellen
- NZS 2011, 348 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09
Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa aufgrund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie BKen nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zugegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R -).Als neu im diesem Sinne gelten daher solche medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr, die nach erkennbarer Prüfung vom Verordnungsgeber als noch unzureichend bewertet wurden und deswegen eine Aufnahme der betreffenden Krankheit in die BK-Liste scheitert (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R -).
- BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09
Solange jedoch die Beklagte nicht über den erhobenen Feststellungsanspruch zur chronischen Rhinitis entschieden hat, kann der Versicherte, außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde, wofür nichts spricht, kein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung haben (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -).Aus dieser Verbindung von krankheitsbezogenen Einwirkungen und versicherter Tätigkeit ergibt sich die abstrakt-generelle Personengruppe, die sich von der Allgemeinbevölkerung unterscheidet, (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R -).
- LSG Bayern, 26.02.2010 - L 2 U 176/09
Erfolgsaussicht bei Prüfung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09
Der Senat hat in dem den Kläger betreffenden Berufungsverfahren Aktenzeichen: L 2 U 176/09 von Amts wegen das arbeitsmedizinische Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ke. vom 11. April 2010 eingeholt, dass auch zum Gegenstand dieses Berufungsverfahrens gemacht wird.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten (2 Bände), die Akte des SG (S 1 U 137/08), die beigezogene Akte des SG (S 1 U 7792/06), die Berufungsakte des Senats (L 2 U 4115/09) und die beigezogene Akte des Senats (L 2 U 176/09) Bezug genommen.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 4115/09
Denn für die Beurteilung des generellen Ursachenzusammenhangs gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSGE 96, 196 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17).
- SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 63/10
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
Dabei bezieht sich die Voraussetzung einer erheblich höheren Gefährdung bestimmter Personengruppen auf das allgemeine Auftreten der Krankheit, nicht dagegen auf die Verursachung der Krankheit durch die gefährdende Tätigkeit (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2011 - L 2 U 4115/09 = juris).