Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Alkoholisierung - relative Fahruntüchtigkeit - alkoholtypische Ausfallerscheinung - Nachweis - wesentliche Unfallursache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung bei auf Alkoholgenuss zurückzuführender (relativer) Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers auf der Fahrt zu seiner Arbeitsstätte; Beweislastverteilung für einen auf einem Betriebsweg durch alkoholbedingte ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Wegeunfall - akoholbedingte Fahruntüchtigkeit - alkoholtypische Ausfallerscheinungen - Auffahren mit einem Roller auf ein geparktes Auto - BAK von 0,97 Promille - relative Fahruntüchtigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 28.08.2007 - S 5 U 31/07
- LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die BAK unterhalb des Grenzwertes von 1, 1 Promille liegt, aber aufgrund sonstiger Beweisanzeichen - sog. alkoholtypischer Ausfallserscheinungen - der Nachweis von Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BSGE 45, 285).Dabei kann das Verhalten vor, bei und nach dem Unfall zu würdigen sein (BSGE 45, 285, 289;… BSG v. 30. Januar 2007, a.a.O.).
Dabei genügt es nicht, dass der Verkehrsteilnehmer infolge Alkoholgenusses "wahrscheinlich" verkehrsuntüchtig war (BSG v. 2. Februar 1978, BSGE 45, 285).
Sie bedarf als rechtserhebliche Tatsache des vollen Beweises, d.h. sie muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwiesen sein (BSGE 45, 285).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Neben der BAK muss somit aus weiteren Beweisanzeichen auf alkoholtypische Ausfallerscheinungen und darauf geschlossen werden können, dass der Versicherte wegen der Folgen des Alkoholgenusses fahruntüchtig und damit der Alkoholgenuss die überragende Ursache für das Unfallereignis war (BSG v. 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R).Dabei kann das Verhalten vor, bei und nach dem Unfall zu würdigen sein (BSGE 45, 285, 289; BSG v. 30. Januar 2007, a.a.O.).
Dabei ist, wie dargelegt, auch zu würdigen, dass die BAK mit einem Mittelwert von 0, 97 Promille bereits nahe an eine absolute Fahruntüchtigkeit heranreicht, so dass die Anforderungen an den Beweiswert der sonstigen Beweisanzeichen geringer sind als bei einer deutlich niedrigeren BAK (BSG vom 30. Januar 2007, a.a.O.).
- BSG, 30.05.1956 - 2 RU 311/55
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Dies ist in der Regel der Fall, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens ein nicht unter Alkoholeinfluss stehender Kraftfahrer bei gleicher Sachlage wahrscheinlich nicht verunglückt wäre (Abweichung 30. Mai 1956, 2 RU 311/55, BSGE 3, 416).
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Von alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit ist ohne besondere Beweisanzeichen nach der Rechtsprechung des BSG ab einer BAK von 1, 1 Promille auszugehen (BSG v. 25. November 1992, Az.: 2 RU 40/91). - BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage auf Vorliegen eines Arbeitsunfalls gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (BSG v. 15. Februar 2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12) sowie als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage auf Gewährung einer Verletztenrente zulässig. - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Für einen durch einen Verkehrsunfall Verletzten ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Unfallversicherungsschutz gegeben, wenn sich entweder nicht feststellen lässt, dass alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit vorgelegen hat oder ursächlich (mitursächlich) geworden ist, oder, wenn dies zwar festgestellt wird, das Vorliegen eines anderen - betriebsbezogenen - Umstandes und seine Ursächlichkeit (Mitursächlichkeit) im Sinne einer wesentlichen Bedingung aber für den Unfall festgestellt werden kann (BSG v. 20. Januar 1977, BSGE 43, 110). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2008 - L 2 U 456/07
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG seit dem Urteil vom 30. Juni 1960, BSGE 12, 242) schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht aus, sondern nur dann, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist.
- LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zum Nachweis einer …
Diese Beurteilung werde durch das Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 26.03.2008 (Az.: L 2 U 456/07) gestützt, wonach als typische Folgen des Alkoholeinflusses u.a. verminderte Reaktionsfähigkeit, Müdigkeit und die Einschränkung des Sichtfeldes anzusehen sind.