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   LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10   

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https://dejure.org/2011,64
LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10 (https://dejure.org/2011,64)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2011 - L 2 U 5633/10 (https://dejure.org/2011,64)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2011 - L 2 U 5633/10 (https://dejure.org/2011,64)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher Zusammenhang - Überfall mit Todesfolge - Beweggrund - persönliches Tatmotiv - Vater-Sohn-Konflikt - Mord

  • rabüro.de

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Ermordung auf einem Arbeitsweg durch Familienangehörigen aus familiären Gründen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Mord am Vater - Überfall aufgrund familiärer Motive (Hass) - fragliches Arbeitsverhältnis unter Ehegatten - Scheinbeschäftigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord als Arbeitsunfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Mord ist kein Arbeitsunfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mord ist kein Arbeitsunfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mord ist kein Arbeitsunfall

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mord ist kein Arbeitsunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mord ist, auch auf der Rückfahrt vom Steuerberater, kein Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mord ist kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mord während der Rückfahrt vom Steuerberater ist kein Arbeitsunfall - Witwe hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Es muss jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass zum Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich nach den für den Anspruch maßgeblichen materiell-rechtlichen Normen (BSG Urteil v. 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - L 31 U 394/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Arbeitsunfall - Überfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Entscheidend komme es auf die Beweggründe des Angreifers an (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2008, L 31 U 394/08).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N. und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R m.w.N. und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R).
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Allenfalls kommt ein Versicherungsschutz unter dem Aspekt der so genannten Formalversicherung (Ricke in: Kasseler Kommentar, SGB VII, vor §§ 2-6 Rn. 3. Zu den allgemeinen Voraussetzungen vgl. BSG v. 27.07.1972 - 2 RU 193/68 - BSGE 34, 230, 234) in Betracht, wenn die Beklagte im Zeitpunkt des Unfalls einen entsprechenden Vertrauenstatbestand, wie z. B. durch Erlass eines Beitragsbescheides oder die Entgegennahme von Beiträgen für S. als gemeldeten Beschäftigten, geschaffen hatte.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
    Entscheidend komme es auf die Beweggründe des Angreifers an (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2008, L 31 U 394/08).
  • SG Nürnberg, 09.10.2017 - S 2 U 253/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass auch aus ihrer Sicht ein solch weiter Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nicht dem Normzweck entspricht (vergleiche Bayerisches LSG, Urteil vom 9.2.2011, Az.: L 18 U 418/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012, Az.: L 2 U 71/11 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2011, Az.: L 2 U 5633/10).
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