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   LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09   

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https://dejure.org/2011,12099
LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09 (https://dejure.org/2011,12099)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 (https://dejure.org/2011,12099)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 (https://dejure.org/2011,12099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefälligkeitsleistungen schließen den Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigter im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII nicht von vornherein aus; Ausschluss des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII bei Gefälligkeitsleistungen; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigter" - Fällen eines hohen Baumes - Gefährlichkeit der Hilfeleistung - Kriterien für Arbeitnehmerähnlichkeit - enges Freundschaftsverhältnis sowie Verwandtschaft maßgebend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter; Hilfe beim Baumfällen im familiären Umfeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Nicht vergleichbar sei der Sachverhalt mit dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 - zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Das BSG hat im Urteil vom 30.07.1987 (- 2 RU 17/86 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 15) eine Hilfe beim Holzfällen und der Brennholzzubereitung von dreieinhalb bis vier Tagen im Jahr nach Art und Umfang noch als vom Verwandtschaftsverhältnis unter Brüdern geprägte Tätigkeit angesehen.

    Das BSG hat im Urteil vom 30.07.1987 (- 2 RU 17/86 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 15) eine Hilfe beim Holzfällen und der Brennholzzubereitung von dreieinhalb bis vier Tagen im Jahr nach Art und Umfang noch als vom Verwandtschaftsverhältnis unter Brüdern geprägte Tätigkeit angesehen.

    Ein Verwandter wird nicht wie ein Beschäftigter, sondern als Verwandter tätig, wenn die zum Unfall führende Verrichtung nach Art und Umfang durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt ist (BSG, Urteil vom 30.07.1987, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Hierzu habe das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - ausgeführt, das Fällen eines großen Baumes stelle keine regelmäßig zu erwartende und damit unversicherte Gefälligkeitshandlung unter Nachbarn und Freunden dar.

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (Bayerisches LSG, Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 17 ff.).

    Im Gegensatz dazu hat das Bayerische LSG mit Urteil vom 11.12.2007 (- L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 21) bezüglich eines nachbarschaftlich helfenden Klägers, der bei Baumfällarbeiten abstürzte, den Versicherungsschutz angenommen.

    Gegenteilige Entscheidungen liegen allerdings vom Bayerischen LSG (Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 21) und vom LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 14.12.2007 - L 9 U 5/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 24) vor.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2007 - L 9 U 5/05

    Anerkennung einer Querschnittslähmung durch einen Absturz beim Baumausästen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Er stützt sich auf die Urteile des Bayerischen LSG vom 11.12.2007, des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.12.2007 - L 9 U 5/05 - und vom 04.07.2002 - L 6 U 50/00 - sowie des Sächsischen LSG vom 02.07.2008 - L 6 U 90/06 -.

    In ähnlicher Weise hat das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 14.12.2007 - L 9 U 5/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 24 entschieden:.

    Gegenteilige Entscheidungen liegen allerdings vom Bayerischen LSG (Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 21) und vom LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 14.12.2007 - L 9 U 5/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 24) vor.

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 14/78
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Das BSG hat im Urteil vom 26.10.1978 (- 8 RU 14/78 -, zitiert nach Juris, Rdnrn. 20 ff.) bezüglich des Ausästens von Bäumen durch den Ehemann der ehemaligen Pflegetochter der Grundstückseigentümer, der mit seiner Familie in einer auf dem Grundstück befindlichen Mietwohnung wohnt, in ähnlicher Weise entschieden:.

    Daher übernahm der Geübtere das Anbringen des Seils am Baum (BSG, Urteil vom 26.10.1978 - 8 RU 14/78 -, zitiert nach Juris, Rdnr.23; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, zitiert nach Juris, Rdnr.18; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -).

    Auf die Gefährlichkeit der Tätigkeit ist das BSG im genannten Urteil ebenso wenig wie im Urteil vom 26.10.1978 (a.a.O.) eingegangen.

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Handelt es sich jedoch um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s BSG, Urteil in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz.

    Daher übernahm der Geübtere das Anbringen des Seils am Baum (BSG, Urteil vom 26.10.1978 - 8 RU 14/78 -, zitiert nach Juris, Rdnr.23; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, zitiert nach Juris, Rdnr.18; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03

    Befreiung eines Unternehmers von der Haftung bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls;

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Das Schleswig-Holsteinische LSG hat im Urteil vom 16.09.2004 (L 5 U 158/03 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 33 ff.) bei dem Sturz eines Freundes von der Leiter bei Baumausästarbeiten ebenfalls keinen Versicherungsschutz angenommen.

    Das Thüringer LSG hat sich dem mit Beschluss vom 03.01.2006 (- L 2 U 297/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 19 ff.) ebenso wie das Schleswig-Holsteinische LSG mit Urteil vom 16.09.2004 (L 5 U 158/03 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 33 ff.) angeschlossen.

  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 2 U 297/05

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Das Thüringer LSG hat mit Beschluss vom 03.01.2006 (- L 2 U 297/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 19 ff.) im Fall eines Sturzes von der Leiter bei Baumschnittarbeiten auf dem Grundstück der Schwiegertochter entschieden, dass kein versicherter Arbeitsunfall vorliegt.

    Das Thüringer LSG hat sich dem mit Beschluss vom 03.01.2006 (- L 2 U 297/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 19 ff.) ebenso wie das Schleswig-Holsteinische LSG mit Urteil vom 16.09.2004 (L 5 U 158/03 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 33 ff.) angeschlossen.

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Dies ergibt sich auf Grund einer vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalls (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 -).".

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - kann die Dauer der Arbeit zwar eines von vielen Indizien sein, eine arbeitnehmerähnliche Verrichtung anzunehmen.

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    "Insbesondere bei Gefälligkeitsleistungen auf Grund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 55, 66 und 134; s aber auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebensowenig Unfallversicherungsschutz wie etwa bei Verrichtungen auf Grund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123).

    Handelt es sich jedoch um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s BSG, Urteil in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz.

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09
    Grundsätzlich schließen daher auch Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienste den Versicherungsschutz nicht aus (BSGE 5, 168, 172; 15, 292, 294; Brackmann aaO, S 476 b II f).

    Schließlich muß es sich um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSGE 5, 168, 172).

  • BSG, 15.12.1977 - 8 RU 42/77

    Anspruch auf Entschädigung für die Folgen eines Unfalls beim Ausführen eines

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77

    Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre

  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

  • LSG Saarland, 05.09.2007 - L 2 U 135/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung:

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2002 - L 6 U 50/00
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer -

  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 53/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. Bayerisches LSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - sowie Sächsisches LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).

    Ebenso wie ein Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnis nicht von vornherein ein Beschäftigungsverhältnis ausschließt, scheidet auch eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht allein deshalb aus, weil die Tätigkeit für einen Verwandten oder Freund verrichtet wird (vgl. BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55 und vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 - , ferner Sächsisches LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).

    Denn Arbeitnehmer handeln im Allgemeinen nur nach Aufforderung und nur gegen Entgelt oder sonstige materielle Vorteile (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Breithaupt 2005, 480 ff. und Sächsisches LSG vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2023 - L 1 U 3333/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die Hilfeleistung des Klägers bewegte sich ausgehend von der konkreten sozial geprägten Sonderbeziehung zwischen ihm und GD und dessen Familie sowohl nach Art als auch nach Umfang in einem gänzlich üblichen und zu erwartenden Rahmen (vgl. zur Beurteilung vergleichbarer Arbeiten, bei denen jeweils der Versicherungsschutz verneint wurde: BSG, Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -, juris [Hilfe beim Holzfällen und Brennholzzubereiten von 3 ½ bis 4 Tagen]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2018 - L 3 U 4257717 - juris [Brennholzsägen im Umfang von etwa einem Tag]; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03 -, juris [Baumausastungsarbeiten über zwei Tage]; Sächsisches LSG, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 -, juris [Hilfe bei Baumfällarbeiten]; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris [Hilfe bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer wöchentlichen Stundezahl von 8 Stunden]).

    Eine Zurechnung zum Versicherungsschutz folgt vorliegend auch nicht aus dem Umstandsmoment der "besonderen Gefährlichkeit" der Tätigkeit, die dann in Betracht kommt, wenn Arbeiten verrichtet werden, die ein allgemein bekanntes Unfallrisiko darstellen und in der Regel nur von speziell ausgebildeten Kräften durchgeführt werden (vgl. zur streitigen Aussagekraft des Kriteriums der besonderen Gefährlichkeit: Sächsisches LSG - L 2 U 68/09 - a.a.O., Rn. 60; Schleswig-Holsteinisches LSG - L 5 U 158/03 -, a.a.O., Rn. 35, jeweils m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09

    Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Wie-Beschäftigter - ehrenamtliche

    Arbeitnehmer handeln im Allgemeinen jedoch nur nach Aufforderung und nur gegen Entgelt oder sonstige materielle Vorteile (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10.02.2011, L 2 U 68/09, in Juris).
  • SG Hamburg, 21.09.2012 - S 40 U 232/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Diese Zurechnungsmöglichkeit ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung noch umstritten (vgl. z.B. Sächsisches LSG Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 in UV-Recht aktuell 2011, 411ff; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 31. Mai 2011 - L 9 U 245/09 in UV-Recht aktuell 2011, 838ff) und höchstrichterlich bisher noch nicht abschließend entschieden.
  • SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. Bay. LSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - sowie Sächs. LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).
  • SG Hamburg, 21.09.2012 - S 40 U 288/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Diese Zurechnungsmöglichkeit ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung noch umstritten (vgl. z.B. Sächsisches LSG Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 in UV-Recht aktuell 2011, 411ff; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 31. Mai 2011 - L 9 U 245/09 in UV-Recht aktuell 2011, 838ff) und höchstrichterlich bisher noch nicht abschließend entschieden.
  • SG Osnabrück, 20.02.2020 - S 19 U 90/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall eines Versicherten infolge einer

    Vielmehr ist auch bei gefährlichen Tätigkeiten konkret zu prüfen, ob die Tätigkeit außerhalb dessen gelegen hat, was im Rahmen einer engen Vater-Sohn-Beziehung getan oder erwartet wird (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R, juris Rdnr. 28; LSG Sachsen vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09, juris Rdnr. 60 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    Dabei muss für eine solche Beziehung nicht zwingend ein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen; entscheidend ist vielmehr, ob die Gefälligkeit im Rahmen eines familienhaft geprägten Gemeinschaftsverhältnisses erbracht worden ist (vgl hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 - juris mwN).
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