Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45164
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Unfallkausalität - tätlicher Angriff am Arbeitsplatz - persönliches Tatmotiv des Angreifers - massiver Schädigungswunsch - Beziehungstat - Amokfahrt des geschiedenen Ehemannes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall - Amokfahrt - persönliches und berufsbezogenen Tatmotiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Arbeitsunfallkausalität; Tätlicher Angriff am Arbeitsplatz; Persönliche Motive; Amokfahrt in Blumenladen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallkausalität - Amokfahrt in Blumenstand - Verletzung einer Unternehmerin während versicherter Tätigkeit - massiver Schädigungswille des früheren Ehemanns - kein Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mordversuch ist (immer noch) kein Arbeitsunfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall - Kein Versicherungsschutz für Opfer eine Amokfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amokfahrt in Blumenstand - Für das Opfer (doch) kein Arbeitsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei Amokfahrt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallentschädigung nur für Opfer beruflich motivierter Amokfahrten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen - Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Beweggründe des Vorfalls dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es vielmehr bei der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall anzusehen ist, in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97 R, m. w. N., zitiert nach juris; siehe auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 8 RdNr. 171, unter dem Stichwort "Überfall" und Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII, Rdnr. 119 ff., jeweils m. w. N. aus Schrifttum und Rechtsprechung, vgl. auch die umfangreiche Rspr.-Übersicht im erstinstanzlichen Urteil).

    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).

    Nach der Rechtsprechung ist jedenfalls bei Angriffen im Zusammenhang mit Wegeunfällen zu prüfen, ob besondere Verhältnisse des Weges die Gewalttat überhaupt erst ermöglicht haben (BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, a. a. O.).

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Der Widerspruch eines Beteiligten gegen die Verwertung des Inhalts beigezogener Akten allein hindert das Gericht nicht, diesen Inhalt im Wege des Urkundsbeweises zu berücksichtigen, da die Zustimmung der Beteiligen hierzu nicht erforderlich ist (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Aktenzeichen B 9 VG 6/97 R, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VG 11/99 B

    Rechtliches Gehör bei Verhinderung eines Beteiligten ohne Vertagungsantrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Insbesondere dann, wenn die erneute Vernehmung etwa eines Zeugen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, stehen der Verwertung auch von Zeugenaussagen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Wege des Urkundsbeweises keine Bedenken entgegen (BSG, Beschluss vom 12. April 2000, Aktenzeichen B 9 VG 11/99 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitserstschädigung im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00, zitiert nach juris.de).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Das Gericht darf deshalb in Strafverfahren erzielte Beweisergebnisse im Wege des Urkundsbeweises gemäß § 118 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. §§ 415 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) durch Beiziehung der dortigen Akten verwerten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, Aktenzeichen B 9 VS 1/04 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. B 2 U 16/11 R, zitiert jeweils nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. B 2 U 16/11 R, zitiert jeweils nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Im Übrigen bestehen auch grundsätzlich gegen die Verwertung mittelbar erlangter Beweistatsachen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, wenn nicht ein Beteiligter die unmittelbare Vernehmung des Zeugen beantragt (BSG, Urteil vom 08. September 2010, Aktenzeichen B 11 AL 4/09 R, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 82/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • LSG Sachsen, 22.06.2006 - L 2 U 146/03

    Streit um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und daraus folgend die Gewährung

  • LSG Sachsen, 10.07.2003 - L 2 U 97/01

    Arbeitsunfall einer am Arbeitsplatz überfallenen Versicherten - tatbegünstigende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - L 13 VG 47/13

    Versorgung nach dem Impfschadensrecht; Begriff des Impfschadens; Kausalität;

    Dr. T1 und Dr. L1 stützen, jedoch lediglich im Wege des Urkundsbeweises (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rn 11d und 11e; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 128 Rn 8b; BVerwG, Beschluss vom 31.07.1985 - 9 B 71/85, juris Rn 2; BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R, juris Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012 - L 2 U 71/11, juris Rn 26; BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12, juris Rn 7).
  • SG Nürnberg, 09.10.2017 - S 2 U 253/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass auch aus ihrer Sicht ein solch weiter Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nicht dem Normzweck entspricht (vergleiche Bayerisches LSG, Urteil vom 9.2.2011, Az.: L 18 U 418/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012, Az.: L 2 U 71/11 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2011, Az.: L 2 U 5633/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 3 U 199/13
    Jedenfalls aber ergab sich auch dieses Motiv allein aus der persönlichen Beziehung zwischen dem Täter und der Versicherten und damit im Ergebnis aus rein betriebsfremden Gründen (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 2 U 71/11, Rn 28 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht