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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B   

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https://dejure.org/2018,2432
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B (https://dejure.org/2018,2432)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B (https://dejure.org/2018,2432)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B (https://dejure.org/2018,2432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus der Landeskasse nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG); Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit; Bestimmung der Gebühr im Einzelfall innerhalb des Betragsrahmens nach billigem Ermessen durch den Rechtsanwalt; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 1 ; RVG § 15 Abs. 2
    Nach einer Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17
    Zwar hat der Urkundsbeamte im vorliegenden Fall zugleich darauf hingewiesen, dass zur Ansicht des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein auch anderslautende Rechtsprechung existiere (namentlich LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008, a.a.O., sowie LSG Thüringen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10 B, und LSG Bayern, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E); inhaltlich hat er sich jedoch damit nicht befasst.

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (a.a.O. Rn. 29 f.; ihm folgend LSG Bayern, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E Rn. 21 - 23, und LSG Thüringen, a.a.O. Rn. 21 - 24) ist allerdings für die Bemessung der nach der Beiordnung entstandenen Verfahrensgebühr auch auf die Tätigkeiten des Rechtsanwalts abzustellen, die dieser vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Beiordnung erbracht hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17
    Dabei kann offenbleiben, ob die Klägerin gegen diese erst ab dem 08.02.2017 erfolgte Beiordnung nach § 172 Abs. 1 SGG rechtzeitig zulässigerweise hätte Beschwerde einlegen können (auf eine solche Beschwerdemöglichkeit verweist - zur damaligen Rechtslage - LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS Rn. 25), oder ob eine solche Beschwerde dem (erst seit dem 25.01.2013 geltenden) Ausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG unterlegen hätte.

    Zwar hat der Urkundsbeamte im vorliegenden Fall zugleich darauf hingewiesen, dass zur Ansicht des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein auch anderslautende Rechtsprechung existiere (namentlich LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008, a.a.O., sowie LSG Thüringen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10 B, und LSG Bayern, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E); inhaltlich hat er sich jedoch damit nicht befasst.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17
    Der Beschwerdegegner hält die vom Sozialgericht festgesetzten Gebühren unter Berücksichtigung des anwaltlichen Gesamtaufwandes sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R) für nicht zu beanstanden.

    Ist die Gebühr von einem Dritten (z.B. wie hier von der Staatskasse) zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungskriterien eine "Toleranzgrenze" von 20 Prozent überschritten wird (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R Rn. 19 m.w.N.).

  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 20 AL 224/17
    Zwar hat der Urkundsbeamte im vorliegenden Fall zugleich darauf hingewiesen, dass zur Ansicht des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein auch anderslautende Rechtsprechung existiere (namentlich LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008, a.a.O., sowie LSG Thüringen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10 B, und LSG Bayern, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E); inhaltlich hat er sich jedoch damit nicht befasst.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2023 - L 9 SO 47/23
    Offenbleiben kann, ob bei der Verfahrensgebühr generell alle Tätigkeiten des Beigeordneten zu berücksichtigen sind, unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beiordnung (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B mwN).

    Damit wäre es unvereinbar, die jeweiligen anwaltlichen Teilbetätigungen danach zu trennen, ob sie vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind, und die Verfahrensgebühr allein danach zu bemessen, welcher Tätigkeitsanteil erst ab Wirksamkeit der Beiordnung erfolgt ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B; abweichend LSG Hessen Beschlüsse vom 17.06.2019 - L 2 AS 241/18 B und vom 10.07.2015 - L 2 SF 11/15 E).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2019 - L 7 AS 16/19
    Die allein ersichtliche Gegenansicht des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B), wonach bei der Bemessung der Prozesskostenhilfegebühren immer auch auf Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts abzustellen sei, die dieser vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Beiordnung erbracht habe, überzeugt nicht.

    Es besteht entgegen der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris RdNr. 33) auch keine Notwendigkeit für eine Heranziehung der im Verhältnis Rechtsanwalt-Mandant entstandenen Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Einigungsgebühr im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren mit Blick auf § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2019 - L 7 SO 4/19

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Die Gegenansicht des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris), wonach bei der Bemessung der PKH-Gebühren auch auf Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts abzustellen sei, die dieser vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Beiordnung erbracht habe, überzeugt nicht.

    Es besteht entgegen der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris RdNr. 33) auch keine Notwendigkeit für eine Heranziehung der im Verhältnis Rechtsanwalt-Mandant entstandenen Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Einigungsgebühr im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren mit Blick auf § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - L 5 SF 164/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Daraus folgt, dass für die Ausfüllung des Betragsrahmens der Verfahrensgebühr, die im Rahmen des gegen die Landeskasse bestehenden Vergütungsanspruchs geltend gemacht werden kann, nur die anwaltliche Tätigkeit zu bewerten ist, die von der Vorbereitung des PKH-Antrags an bis zur Verfahrensbeendigung ausgeübt worden ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. September 2019 - L 7 SO 4/19 B - juris Rn. 20; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 8 AL 69/16 B KO - juris Rn. 20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 2 AS 241/18 B - juris Rn. 30; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - L 3 U 165/16 B - juris Rn. 7; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2017 - L 4 AS 141/16 B - juris Rn. 40; a.A. jedoch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris Rn. 33 m.w.N., das auch Tätigkeiten mit einbeziehen will, die der Rechtsanwalt vor dem Wirksamwerden seiner Beiordnung erbracht hat).
  • VG Freiburg, 17.11.2022 - A 13 K 3085/22

    Erneute Geltendmachung der Verfahrensgebühr im Abänderungsverfahren nach § 80

    Auch ist es richtig, dass ausgehend hiervon die Gebühren mit jeder Verwirklichung des Gebührentatbestands grundsätzlich neu entstehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.07.2017 - VI ZR 90/17 -, juris Rn. 16 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2018 - L 20 AL 224/17 B -, juris Rn. 33; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.08.2010 - L 15 SF 131/10 B E -, juris Rn. 21; Mayer a. a. O. § 15 Rn. 28), was etwa Auswirkungen auf die Frage der Verjährung des Gebührenanspruchs (vgl. Mayer a. a. O.) oder auch auf dessen Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2017 a. a. O.; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 15 Rn. 4) haben kann.
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