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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08   

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https://dejure.org/2010,76119
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08 (https://dejure.org/2010,76119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2010 - L 20 AS 39/08 (https://dejure.org/2010,76119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2010 - L 20 AS 39/08 (https://dejure.org/2010,76119)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Lüneburg, 10.04.2007 - S 31 AS 390/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Gegen den Bescheid vom 04.06.2007 hat der Kläger am 08.10.2007 noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2007 Klage beim SG eingelegt (S 31 AS 390/07).

    Der Kläger hat in dem Verfahren S 31 AS 390/07 erstinstanzlich beantragt, den Bescheid vom 04.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2007 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihm für Juni bis November 2007 Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen.

    Berufung gegen das Urteil des SG Dortmund vom 09.06.2008 in der Streitsache S 31 AS 390/07 - Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Gegen einen solchen Versagensbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (vgl. zuletzt - auch zu von der Rechtsprechung zugelassenen Ausnahmen - BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07

    D (A), Ausweisung, Falschangaben, Sicherheitsbefragung, Belehrung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, des beigezogenen Verwaltungsvorgangs der Beklagten sowie der beigezogenen Prozessakten zu den Verfahren L 19 B 12707 AS ER und L 1 B 25/07 AS ER (Aktenzeichen der Beschwerdeverfahren beim LSG NRW) Bezug genommen.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, trägt die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R = ZFSH/SGB 2009, 282-285).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, trägt die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R = ZFSH/SGB 2009, 282-285).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Auf die - ohnehin zum Entscheidungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz ergangene - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05) kann sich der Kläger damit nicht mit Erfolg berufen.
  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 3 K 06.584

    Verschweigen von Vermögen; Datenabgleich; Härte; Morbus Menière

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    Dies gilt insbesondere für den von der Beklagten vorgenommenen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen (vgl. hierzu auch Brünner in LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 52 Rn. 7; vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 41 Abs. 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 27.02.2009 - W 3 K 06.584).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08
    § 52 SGB II wird als gesetzliche Grundlage des Datenabgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. hierzu zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07), insbesondere dem rechtstaatlichen Gebot der Normenklarheit gerecht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 6 AS 22/14

    Automatisierter vierteljährlicher Datenabgleich gem. § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II

    Der Beklagte entzog bzw. versagte dem Kläger daraufhin Leistungen nach dem SGB II. Die dagegen eingelegten Rechtsmittel des Klägers blieben ohne Erfolg, da der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen der Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen habe (LSG NRW, Urteil vom 25.03.2013 - L 20 AS 39/08).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsakten und der Akten des Sozialgerichts Dortmund S 37 AS 303/08 (L 7 AS 1155/11), S 37 AS 5304/12 ER (L 7 AS 370/13 B ER) und S 31 AS 294/07 (L 20 AS 39/08) Bezug genommen; dieser ist Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08
    Wer Leistungen der Sozialhilfe beantragt, trägt die Folgen der objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht nachweisen lassen (vgl. dazu bereits betreffend den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende Beschluss des Senats vom 25.3.2010 - L 20 AS 39/08 unter Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R Rn. 21).
  • SG Dortmund, 22.11.2013 - S 37 AS 5305/12

    Rechtmäßigkeit eines automatischen Datenabgleichs nach Maßgabe des § 52 SGB II im

    § 52 SGB II wird als gesetzliche Grundlage des Datenabgleichs den verfassungsrecht¬lichen Anforderungen gerecht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.03.2010 - L 20 AS 39/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 7 AS 370/13
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 25.03.2010 (L 20 AS 39/08).
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