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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - L 20 AS 647/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,11756
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - L 20 AS 647/12 B ER (https://dejure.org/2012,11756)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2012 - L 20 AS 647/12 B ER (https://dejure.org/2012,11756)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - L 20 AS 647/12 B ER (https://dejure.org/2012,11756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 3 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 86b SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzung der Zulässigkeit einer Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Beurteilung der Zulässigkeit bei Abweichungen des Beschwerdewertes im einstweiligen Verfahren und eines möglichen Streitwertes im Hauptsacheverfahren

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.04.2005 - B 1 KR 5/04 S

    Zulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde zum Bundessozialgericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - L 20 AS 647/12
    Jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge in § 178a SGG zum 01. Januar 2005 ist dem Bedürfnis nach "Selbstkontrolle" des Gerichts, welches eine mit der Beschwerde nicht mehr anfechtbare Entscheidung getroffen hat, ausreichend Rechnung getragen worden (BSG v. 07.04.2005, B 1 KR 5/04 S, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - L 11 KR 6029/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - L 20 AS 647/12
    Bei einem Abweichen des Antrages im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einem Antrag im Hauptsacheverfahren ist im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG auf das Begehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und die Beschwer im dortigen Rechtsmittelverfahren (Beschwerdewert) abzustellen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 09.02.2010, L 11 KR 6029/09, juris, Rn. 22, m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Weicht der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von dem Antrag im Hauptsacheverfahren ab, ist im Rahmen von § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG auf das Begehren im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und auf den dortigen Beschwerdewert abzustellen, nicht auf den des Hauptsacheverfahrens (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2012 - L 20 AS 647/12 B ER -, juris Rn. 20; Karl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG - Stand: 15. Juni 2020 -, § 172 Rn. 139 f.).
  • LSG Hessen, 06.10.2020 - L 4 AY 22/20

    1. Ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3a Abs. 1 Nr. 3 b) AsylbLG auf

    Weicht der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von dem Antrag im Hauptsacheverfahren ab, ist im Rahmen von § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG auf das Begehren im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und auf den dortigen Beschwerdewert abzustellen, nicht auf den des Hauptsacheverfahrens (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2012 - L 20 AS 647/12 B ER -, juris Rn. 20; Karl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG - Stand: 15. Juni 2020 -, § 172 Rn. 139 f.).
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