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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12   

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https://dejure.org/2012,44625
LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12 (https://dejure.org/2012,44625)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2012 - L 20 AS 861/12 (https://dejure.org/2012,44625)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2012 - L 20 AS 861/12 (https://dejure.org/2012,44625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 4 SGB 2 vom 21.12.2008, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 50 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunft und Heizung - Bedarfsmindernde Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben - Erheblichkeit des Umstandes der Entstehung des Guthabens

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Wie auch bei Anrechnung von Einkommen anderer Art nach § 11 SGB II wird bei der Erzielung von Einkommen regelmäßig nicht auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem das Einkommen erwirtschaftet worden ist, sondern auf den Zeitpunkt des Zuflusses (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, B 4 AS 132/11 R, juris, Rn. 19).

    Zwar hat das BSG mit Entscheidung vom 16. Mai 2012 zum Aktenzeichen B 4 AS 132/11 R (juris, Rn. 26) ausgeführt, dass bei einer Prüfung nach § 48 SGB X dahin, ob und inwieweit die festgesetzte Leistungshöhe zu lasten des Betroffenen korrigiert werden darf, auch weitere (nicht nur das Einkommen aus einem Betriebskostenguthaben) die Höhe beeinflussende Berechnungsfaktoren der bereits bewilligten Leistung - "unter Berücksichtigung des § 44 SGB X" - einzubeziehen sind.

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Dies ist aber vorliegend - unabhängig davon, dass das BSG nicht ausführt, ob eine Verwaltungsentscheidung nach § 44 SGB X vorliegen muss (in der vom BSG aufgeführten Entscheidung SozR 3-4100 § 119 Nr. 23 wurde eine Verwaltungsentscheidung jedenfalls in der Entscheidung der Behörde über den Widerspruch angenommen) vorliegend nicht erheblich.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Damit ist zumindest konkludent auch der Bescheid vom 23. April 2009 teilweise aufgehoben worden (vgl. für den Fall der fehlerhaften Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides: BSG v. 07.07.2005, B 3 P 8/04 R, juris, Rn. 20).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Dass der Grundsicherungsträger auch für solche Bedarfe unter Umständen einzustehen hat und auch hierbei auf den Zeitpunkt der Entstehung des Bedarfs, nämlich die Geltendmachung der Nachforderung abzustellen ist und nicht etwa auf den Zeitraum, für den der Nachzahlungsbetrag geltend gemacht wird (BSG vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; vom 06. April 2011, B 4 AS 12/10 R; vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 9/11 R), verdeutlicht, dass die Leistungsverpflichtung des Beklagten nach dem SGB II entsprechend der Systematik der Regelungen grundsätzlich am aktuellen Bedarf ansetzt und hierbei das aktuelle Vermögen bzw. aktuell zufließendes Einkommen bei der Bemessung des Bedarfs zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Dass der Grundsicherungsträger auch für solche Bedarfe unter Umständen einzustehen hat und auch hierbei auf den Zeitpunkt der Entstehung des Bedarfs, nämlich die Geltendmachung der Nachforderung abzustellen ist und nicht etwa auf den Zeitraum, für den der Nachzahlungsbetrag geltend gemacht wird (BSG vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; vom 06. April 2011, B 4 AS 12/10 R; vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 9/11 R), verdeutlicht, dass die Leistungsverpflichtung des Beklagten nach dem SGB II entsprechend der Systematik der Regelungen grundsätzlich am aktuellen Bedarf ansetzt und hierbei das aktuelle Vermögen bzw. aktuell zufließendes Einkommen bei der Bemessung des Bedarfs zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Dass der Grundsicherungsträger auch für solche Bedarfe unter Umständen einzustehen hat und auch hierbei auf den Zeitpunkt der Entstehung des Bedarfs, nämlich die Geltendmachung der Nachforderung abzustellen ist und nicht etwa auf den Zeitraum, für den der Nachzahlungsbetrag geltend gemacht wird (BSG vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; vom 06. April 2011, B 4 AS 12/10 R; vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 9/11 R), verdeutlicht, dass die Leistungsverpflichtung des Beklagten nach dem SGB II entsprechend der Systematik der Regelungen grundsätzlich am aktuellen Bedarf ansetzt und hierbei das aktuelle Vermögen bzw. aktuell zufließendes Einkommen bei der Bemessung des Bedarfs zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Wie bereits das Bundessozialgericht entschieden hat, ist es bei Anwendung des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. unerheblich, wer in dem Zeitraum, in dem das Guthaben aus Vorauszahlungen entstanden ist, die Vorauszahlungen getätigt hat, ob diese Zahlungen allein von dem Hilfebedürftigen getätigt worden sind oder überhaupt Hilfebedürftigkeit bestanden hat (BSG vom 23. März 2012, B 4 AS 139/11 R, juris, Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2011 - L 10 AS 534/11

    Klagefrist - Absendevermerk - Zugangsfiktion - Betriebskostengutachten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 20 AS 861/12
    Ein ausgezahltes Betriebskosten-Guthaben ist eine Einkommenserzielung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X, die unabhängig davon von dem Beklagten anzurechnen ist (Ermessen steht ihm nicht zur Seite), ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 22. Dezember 2011, L 10 AS 534/11 B PKH, juris, Rdnr. 7).
  • SG Potsdam, 14.06.2013 - S 42 AS 1322/10

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsaufhebung und Erstattungsforderung bzgl. der

    Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rückzahlung von Betriebs- und Heizkosten, die auf Vorauszahlungen in Zeiträumen beruht, in denen Hilfebedürftigkeit nach §§ 7, 9 SGB II bestand, nach Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 und § 20 SGB II insoweit nicht als Einkommen berücksichtigt werden kann, als sie aus Zahlungen des Hilfebedürftigen aus seinem Existenzminimum für den Lebensunterhalt entstanden ist, weil der SGB II-Leistungsträger nicht die vollen Betriebs- und Heizkosten bei der Leistungsberechnung berücksichtigt hat (so im Ergebnis für Heizkostenguthaben auch SG Chemnitz, Urteil vom 31.1.2013 zum Aktenzeichen S 40 AS 5401/11; anderer Ansicht LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.11.2012 zum Aktenzeichen L 20 AS 861/12).
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