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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10 B PKH   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10 B PKH (https://dejure.org/2010,11836)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2010 - L 20 AS 902/10 B PKH (https://dejure.org/2010,11836)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2010 - L 20 AS 902/10 B PKH (https://dejure.org/2010,11836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 3 SGB 2, Art 6 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - keine alleinige Sorge für das minderjährige Kind bei Hilfe und Unterstützung durch den anderen Elternteil an Wochenenden - verfassungskonforme Auslegung - keine Besserstellung gegenüber Eheleuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 683
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Bezüglich der alleinigen Sorge ist ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände abzustellen und nicht auf das Personensorgerecht i. S. der §§ 1626 ff BGB (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R m.w.N., Juris).

    Es geht um die gesamte Sorge für das Kind, mithin die Ernährung, Bekleidung, Gestaltung des Tagesablaufs und emotionale Zuwendung (BSG - B 4 AS 50/07 R Rn. 17, zit. nach Juris).

    Ein Alleinerziehender sorgt nur dann nicht allein für die Pflege und Erziehung eines Kindes, wenn ihn eine andere Person so nachhaltig bei der Pflege und Erziehung des Kindes unterstützt wie sonst der andere Elternteil zu tun pflegt (BSG B 4 AS 50/07 R Rn 18f.; Spellbrink/Lang/Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB 2, 2. Aufl. § 21 Rn. 29).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" ist der Zweck des § 21 Absatz 3 SGB II. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz angeknüpft werden (vgl. BSG aaO Rn 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER Rn 14, zit. nach Juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Eine Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache erfolgt im Rahmen der Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit im Prozesskostenhilfeverfahren nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Die bloße Möglichkeit eines Erfolges reicht nicht aus, es muss vielmehr eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen, die Anforderungen daran dürfen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Oktober 1991, 1 BvR 1486/91, NJW 1992, 889).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dieses Ergebnis in neuerer Zeit zunehmend umstritten (vgl. nur Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 - und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 4 PA 390/07; zitiert jeweils nach juris).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Dieses Verbot wird verletzt, wenn eine Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Ledigen (BVerfGE 28, 324/347; 69, 188/205f.; 87, 234/259) oder gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften (BVerfGE 67, 186/196; BSGE 63, 120/129) bzw. von Familien(angehörigen) gegenüber Nichtfamilienmitgliedern (BVerfGE 28, 104/112) erfolgt.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Der Benachteiligung steht eine entsprechende Begünstigung gleich (BVerfGE 12, 151/167).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 10 B 184/08

    Bagatellstreitwert; Bewilligungsreife; Zeitpunkt; Wegfall der Erfolgsaussicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Auch für sozialgerichtliche Rechtsstreitigkeiten wird hinsichtlich gerichtskostenfreier Verfahren ohne Anwaltszwang zunehmend angenommen, dass eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nicht in Betracht kommt (vgl. Rohwer-Kahlmann, SGG § 73a114 ZPO> Rn. 13; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, 19. Mai 2008 - L 10 B 184/08 AS PKH).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2008 - 4 PA 390/07

    Abzugsfähigkeit von Darlehensverbindlichkeiten zwischen nahen Angehörigen vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dieses Ergebnis in neuerer Zeit zunehmend umstritten (vgl. nur Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 - und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 4 PA 390/07; zitiert jeweils nach juris).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
    Dieses Verbot wird verletzt, wenn eine Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Ledigen (BVerfGE 28, 324/347; 69, 188/205f.; 87, 234/259) oder gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften (BVerfGE 67, 186/196; BSGE 63, 120/129) bzw. von Familien(angehörigen) gegenüber Nichtfamilienmitgliedern (BVerfGE 28, 104/112) erfolgt.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision -

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 10 AS 1691/10

    Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf; Alleinerziehende; Pflege; Erziehung; Bedarf;

    Insbesondere widerspricht sie bei diesem Verständnis weder dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, noch verstößt sie gegen das spezielle Diskriminierungsverbot von Ehe und/oder Familie (Art. 6 Abs. 1 GG; dazu, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2010 - L 20 AS 902/10 PKH, juris RdNr 9 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 5 AS 456/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - häufige berufsbedingte

    Zwar ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Anwesenheit eines Elternteils nur an den Wochenenden ein Mehrbedarf für Alleinerziehende anzunehmen ist (ja: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2008, L 9 AS 119/08 ER; nein: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2010, L 20 AS 902/10 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2011 - L 13 AS 288/11
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2010 - L 20 AS 902/10 B PKH, unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 - a. a. O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15 AS 220/11
    Als grenzwertig hat demgegenüber der Fall zu gelten, dass die Mitwirkung eines Elternteils an der Pflege und Erziehung des Kindes vollständig auf das Wochenende beschränkt bleibt (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Urt. v. 23. Mai 2012, Az. L 5 AS 456/11 B ER unter Hinweis auf einerseits LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 13. Mai 2008, Az. L 9 AS 119/08 ER, andererseits LSG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 15. September 2010, Az. L 20 AS 902/10 B PKH; O. Loose, in: GK-SGB II, § 21 Rn. 15.1).
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