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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,263)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,263)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - L 20 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,263)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Die Kammer folge der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundessozialgerichts ((BSG) Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B; Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R) nicht darin, dass es sich bei der geforderten Leistung um eine "Sozialleistung im weiteren Sinne" handele, mit der Folge, dass die Kostenregelung des § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG Anwendung finde.

    Die analoge Anwendung entspricht auch der Zielsetzung des § 25 SGB XII (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R), die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen durch Gewährleistung eines leistungsfähigen Schuldners zu erhalten und zu stärken sowie Hilfe in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen.

    Die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger (hier: den für die Leistungen nach dem AsylbLG zuständigen Leistungsträger) zu unterrichten und zunächst dessen Entscheidung hinsichtlich einer Gewährung der erforderlichen Hilfe als Sozialhilfe (bzw. als Hilfe nach dem AsylbLG) abzuwarten (BSG, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 2/00).

    Soweit das Sozialgericht einen Anspruch auf Prozesszinsen in den Vorschriften der §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB analog verortet hat, dürfte dies insbesondere dem Umstand geschuldet sein, dass es den Rechtsstreit - in Abweichung von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R) - als im Sinne von § 197a SGG gerichtskostenpflichtig qualifiziert hat.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 S. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.) und trägt dem Umfang des wechselseitigen Obsiegens und Unterliegens Rechnung.

  • SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    In dieser Konstellation scheidet eine Erstattung der Aufwendungen gemäß § 25 Abs. 2 SGB XII analog i.V.m. § 4 AsylbLG aus (im Ergebnis ebenso SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.).

    Nur diese Lesart des § 25 S. 2 SGB XII ("in gebotenem Umfang") wird dem Umstand gerecht, dass bei rechtzeitiger Kenntnis des Hilfefalls derselbe Leistungsträger dem SGB V und den insoweit geltenden Vergütungsregelungen entsprechende Leistungen erbracht bzw. vergütet hätte (vgl. unter Verweis auf § 52 Abs. 1 SGB XII im Fall eines dem Leistungsregime des SGB XII unterfallenden Hilfebedürftigen SG Köln, Urteil vom 07.09.2011 - S 21 SO 24/11).

    Die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R), nach der eine Aufteilung von Fallpauschalen im Erstattungsverfahren bei einem Wechsel der zuständigen Leistungsträger im Laufe der abgerechneten Behandlung pro rata temporis möglich und notwendig ist, ist nicht einschlägig und gibt für die hier vorliegende Fallgestaltung nichts her (SG Aachen, a.a.O.; SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.; Leber, a.a.O m.w.N.).

    Es geht hier gerade nicht um die Frage der nachträglichen Aufteilung der Kosten zwischen zwei für den "Leistungsfall" zuständigen Trägern, sondern um die "originäre" Leistungsverpflichtung für die Erstattung der Aufwendungen eines Nothelfers (vgl. auch SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Jedenfalls für sozialrechtliche Streitigkeiten, an denen Kostenprivilegierte nicht beteiligt seien, fänden diese Regelungen analoge Anwendung (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R; BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R).

    Finden zwar für bestimmte sozialrechtliche Streitigkeiten, an denen Kostenprivilegierte nicht beteiligt sind, die Vorschriften der §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB analoge Anwendung (vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R; BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R), so erscheint schon eine allgemeine Übertragung dieser Rechtsprechung auf alle sonstigen Streitigkeiten, die von § 197a SGG erfasst werden, nicht unproblematisch (vgl. Leitherer, a.a.O., § 94 Rn. 5a).

    Der Senat sieht insoweit keine Veranlassung, von der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. die zahlreichen Nachweise in dem Urteil des BSG vom 23.03.2006, a.a.O.) abzuweichen, die - bei Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (wie hier) - u.a. auf die einseitig zu Lasten der Leistungsträger getroffenen Regelungen hinsichtlich der Gerichtsgebühren (§§ 183, 184 SGG) sowie auf den Ausschluss der Erstattung außergerichtlicher Kosten an den Leistungsträger selbst im Falle seines Obsiegens (§ 193 Abs. 4 SGG) verweist.

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Die Kammer folge der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundessozialgerichts ((BSG) Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B; Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R) nicht darin, dass es sich bei der geforderten Leistung um eine "Sozialleistung im weiteren Sinne" handele, mit der Folge, dass die Kostenregelung des § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG Anwendung finde.

    Zwar geht es insoweit nicht um originäre Vergütungsansprüche des Krankenhauses, sondern nach der gesetzlichen Konzeption des Nothelferanspruchs um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B; vgl. etwa auch BVerwG, Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70).

    Das BSG qualifiziert den Anspruch gemäß § 25 SGB XII im Zusammenhang mit § 197a SGG - wie bereits dargelegt - als spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag, die lediglich als Sozialleistung im weiteren Sinne zu qualifizieren sei (Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2009 - L 8 SO 172/07).

    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07) einen Zinsanspruch (Verzugszinsen) auf § 44 SGB I stützt, vermag auch dies nicht zu überzeugen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 12 SO 60/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Der Senat kann und muss dabei grundsätzlich auch über den Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte entscheiden, obwohl nur die Beigeladene, nicht aber auch die erstinstanzlich mit dem Hauptantrag gegen die Beklagte unterlegene Klägerin Berufung eingelegt hat (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 75 Rn. 18b; BSG, Urteil vom 15.01.1959 - 4 RJ 111/57 = BSGE 9, 67; zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 18.05.2011 - L 12 SO 60/09).

    Sprechen auch durchaus gewichtige Gründe für die Anwendung des § 197a GKG, folgt der Senat der Rechtsprechung des BSG schon aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. aber LSG NRW, Urteil vom 18.05.2011 - L 12 SO 60/09, wobei die dortigen Ausführungen nicht erkennen lassen, ob von der Rechtsprechung des BSG insoweit abgewichen sollte; gegen Letzteres spricht die unterbliebene Revisionszulassung).

  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 20 SO 73/07

    Anspruch auf Sozialhilfe, Erstattung von Aufwendungen Anderer, Nothelferanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Soweit das Sozialgericht Aachen in einem anderen Verfahren (Urteil vom 11.01.2008 - S 20 SO 73/07) festgestellt habe, dass in den Fällen, in denen eine Krankenhausbehandlung nach Fallpauschalen nach dem DRG-Vergütungssystem abgerechnet werde, wegen der Regelung in § 9 der Fallpauschalenvereinbarung 2007 das in einem Eilfall Nothilfe leistende Krankenhaus den am Tag der Krankenhausaufnahme leistungspflichtigen Sozialhilfeträger auf Ersatz der gesamten Behandlungskosten in Anspruch nehmen könne, überzeuge dies nicht.

    Eine Aufteilung dieser gesamten Behandlungskosten pro rata temporis, also tagesgenau bis zur Kenntniserlangung des Leistungsträgers abgerechnet und hier damit auf (max.) drei Tage beschränkt, scheidet aus (vgl. auch SG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - S 20 SO 73/07; Leber a.a.O.).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Jedenfalls für sozialrechtliche Streitigkeiten, an denen Kostenprivilegierte nicht beteiligt seien, fänden diese Regelungen analoge Anwendung (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R; BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R).

    Finden zwar für bestimmte sozialrechtliche Streitigkeiten, an denen Kostenprivilegierte nicht beteiligt sind, die Vorschriften der §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB analoge Anwendung (vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R; BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R), so erscheint schon eine allgemeine Übertragung dieser Rechtsprechung auf alle sonstigen Streitigkeiten, die von § 197a SGG erfasst werden, nicht unproblematisch (vgl. Leitherer, a.a.O., § 94 Rn. 5a).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verpflichtung des beigeladenen Leistungsträgers nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Das Sozialgericht ist mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass § 75 Abs. 5 SGG (und auch § 75 Abs. 2 SGG) auf Leistungsträger nach dem AsylbLG analog anzuwenden ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B).

    Dabei geht die wohl herrschende Rechtsprechung davon aus, dass mit dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung gegenstandslos geworden ist, so dass die örtliche Zuständigkeit sich nicht weiterhin nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG richtet (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AY 31/11 B ER 27.05.2011; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schell-horn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 20 B 11/05

    Anspruch auf Asylbewerberleistung, Zuständigkeit des Leistungsträgers nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11
    Dabei geht die wohl herrschende Rechtsprechung davon aus, dass mit dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung gegenstandslos geworden ist, so dass die örtliche Zuständigkeit sich nicht weiterhin nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG richtet (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AY 31/11 B ER 27.05.2011; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schell-horn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 20 B 52/06

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 8 AY 31/11

    Asylbewerberleistung - örtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens -

  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 63/07

    Sozialhilfe

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

  • SG Aachen, 24.01.2006 - S 20 SO 107/05

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 7 AS 34/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen zur Wahrnehmung des

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06

    Sozialhilfe

  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 18 B 40/08

    Abschiebung Duldung örtliche Zuständigkeit Einreise Eheschließung

  • VG Düsseldorf, 13.01.2005 - 11 K 344/03

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Kostenerstattung, Krankenbehandlung,

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020

    stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des

  • SG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - S 2 AY 20/05

    Sozialhilfe

  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 15/18 R

    Kein Erstattungsanspruch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die vormalige

    Dementsprechend hat die Rspr des BSG eine Regelungslücke lediglich hinsichtlich unbewusst nicht einbezogener Träger im Wege der Analogie gefüllt (vgl BSGE 24, 103 = SozR Nr. 30 zu § 75 SGG und Röhl in Zeihe/Hauck, SGG, Stand Oktober 2018, § 75 Anm 17a Doppelbuchst dd; dagegen nicht bei rechtswegübergreifenden Sachen, vgl BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 15; s ferner LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris RdNr 51).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Hilfebedürftigen

    § 25 SGB XII bezweckt lediglich eine Sicherung des Nothelfers, nicht darüber hinausgehend dessen wirtschaftliche Absicherung auch über den Eilfall hinaus (vgl. zu alledem Urteil des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; Revision anhängig B 7 AY 2/12 R).

    Im zivilrechtlichen Auftragsrecht ggf. denkbare Einschränkungen des Aufwendungsersatzes (vgl. etwa Hönn in jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 670 Rn. 6) erscheinen insoweit angesichts der Zielrichtung des § 25 SGB XII nicht sachgerecht (vgl. zu alledem bereits Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Der Senat kann daher offen lassen, ob für Abschläge vergleichbare rechtliche Überlegungen anzustellen sind wie für Zuschläge bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Insoweit gilt nichts Anderes als unter Geltung der Fallpauschalenvereinbarung 2009 (vgl. zu letzterer eingehend Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden (Urteil vom 12.12.2011, a.a.O.), dass die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R), nach der eine Aufteilung von Fallpauschalen im Erstattungsverfahren bei einem Wechsel der zuständigen Leistungsträger im Laufe der abgerechneten Behandlung pro rata temporis möglich und notwendig ist, nicht einschlägig ist und für die hier vorliegende Fallgestaltung nichts hergibt (SG Aachen, a.a.O.; Leber, a.a.O m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.

    Jedenfalls in Fällen, in denen eine nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asyl(folge)antrages erteilte Duldung auslaufe und der Ausländer zwecks Verhinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht untertauche, sei nach der Rechtsprechung des LSG NRW (Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11) von einer Erledigung der Zuweisungsentscheidung auszugehen.

    Die von dem SG zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 betreffe einen Fall, in dem eine asylverfahrensunabhängige Duldung erteilt gewesen sei.

    Dem Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 lasse sich zwar entnehmen, dass sich eine Zuweisungsentscheidung z.B. durch ein Untertauchen zum Zwecke der Verhinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht erledigen könne.

    Insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die zutreffenden Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung des SG, die auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Bezug nehmen, und sieht von einer weiteren Darlegung der Gründe ab (§ 142 Abs. 2 S. 3 SGG).

    Schließlich hat der Senat in dem angesprochenen Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 (Rn. 87 - juris) zwar nicht abschließend entschieden, ob eine bereits erledigte Zuweisungsentscheidung beispielsweise durch eine Wiedereinreise wiederaufleben kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 20 SO 411/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine stationäre

    Dies hat der Senat bereits für die FPV 2009 und 2010 entschieden, und es gilt gleichermaßen für die hier anfallenden Fallpauschalen nach der FPV 2007 (vgl. dazu bereits Urteile des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 sowie Urteil vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11).

    Zwar wäre im vorliegenden Fall der Beklagte mangels jedweder zurechenbarer Kenntnis eines Sozialhilfeträgers vom Leistungsbedarf des S bis zum 03.12.2007 nicht etwa alternativ entweder der Klägerin oder dem S zur Sozialhilfeleistung verpflichtet (so dass eine Aufteilung der Behandlungskosten pro rata temporis lediglich zu einer anteiligen Zuweisung der Kosten zu den unterschiedlichen Ansprüchen des Nothelfers und des Hilfebedürftigen, nicht jedoch zu einer Entlastung des Sozialhilfeträgers bei der Gesamtleistung führen würde; vgl. dazu Urteil des Senats vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 Rn. 51 sowie vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 77).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
    Auf die Frage, ob ein solcher Anspruch analog §§ 288 Abs. 1 S. 2, 291 BGB in Betracht kommen kann (für den Nothelferanspruch verneinend: LSG NRW Urteil vom 12.12.2011, L 20 AY 4/11, Rn. 91 ff., juris), kommt es nicht an.
  • LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Das gilt nicht nur für die nach Maßgabe des KHG und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vertraglich vereinbarten Fallpauschalen, die bis zum 31. Dezember 2003 galten (vgl. dazu grundlegend BSG 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R - Juris), sondern auch für die im streitbefangenen Zeitraum anwendbaren Fallpauschalen auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG) (a.A. bezogen auf den Umfang der Erstattungspflicht nach § 25 SGB XII wohl LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, das die genannte Rechtsprechung des BSG insoweit allerdings für nicht einschlägig hält; die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig).

    Allein mit dem mutmaßlichen Rechtsgedanken des § 9 FPV 2005, dass nämlich aus Vereinfachungsgründen die Fallpauschale vollständig gegenüber dem Leistungspflichtigen bei Aufnahme abzurechnen ist, lässt sich eine Zuständigkeit der Beklagten für die ungeteilte Fallpauschale nicht begründen (so aber bezogen auf den gleichlautenden § 9 FPV 2009 LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig.) Ein rein teleologisch begründetes Auslegungsergebnis verbietet sich bei Vergütungsregelungen, die grundsätzlich eng nach ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
    Auf die Frage, ob ein solcher Anspruch analog §§ 288 Abs. 1 S. 2, 291 BGB in Betracht kommen kann (für den Nothelferanspruch verneinend: LSG NRW Urteil vom 12.12.2011, L 20 AY 4/11, Rn. 91 ff., juris), kommt es nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

    aa) Wie der Senat an anderer Stelle (vgl. Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 55 bis 58 - zitiert nach juris, Revision anhängig B 7 AY 2/12 R) bereits ausgeführt hat, kommt es für die Auslegung des Eilfallbegriffs in § 25 S. 1 SGB XII wesentlich auf die historische Entwicklung und den Sinn und Zweck der Vorschrift an.
  • SG Hildesheim, 23.10.2012 - S 42 AY 127/08

    Übernahme der Kosten für Geburtshilfeleistungen anlässlich der Entbindung eines

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12. Dezember 2011 - L 20 AY 4/11 -, zit. nach juris Rn. 53 m.w.N.; die Revision hierzu ist beim BSG - B 7 AY 2/12 R - anhängig) und Hamburg (Urteil vom 21. Juni 2012 - L 4 AY 4/11 -, zit. nach juris Rn. 23 m.w.N.) an und verweist hierauf.

    Daher liegt eine offene, dem Plan des Gesetzes widersprechende Regelungslücke vor, die durch eine analoge Anwendung des § 25 SGB XII zu schließen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; SG Gelsenkirchen, Urt. v. 29.5.2006 - S 2 AY 20/05; und zur Vorgängervorschrift des § 121 Bundesozialhilfegesetz (BSHG) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.4.2006 - 12 BV 04.3020; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.6.2003 - 4 LB 583/02 - NDV-RD 2004, 15-16; OVG Münster, Urteil vom 5.12.2000 - 22 A 3164/99 - FEVS 53, 353-360; Wahrendorf, in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Aufl., 2010, § 4 AsylbLG Rn. 8; Schoch, in LPK SGB XII, 8. Aufl., 2008, § 25 Rn. 4).".

  • LSG Thüringen, 21.10.2015 - L 4 AS 1751/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Für eine analoge Anwendung sprechen schließlich Gründe der Prozessökonomie (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 147/06 zur analogen Anwendung auf Sozialhilfeträger und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 2011 - L 20 AY 4/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 20 AY 90/13

    Übernahme von Kosten für die Teilnahme an einem Sprachkurs zum Erlernen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12

    Grundleistungen, Analogleistungen, Widerspruchsbescheid,

  • LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AY 4/11

    Übernahme von Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • SG Aachen, 06.02.2015 - S 19 SO 62/13

    Anspruch einer Anstalt öffentlichen Rechts auf Erstattung von Aufwendungen für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 SO 76/13
  • SG Dortmund, 05.02.2014 - S 32 AS 5467/13

    Leistungsausschluss, SGB II, einstweilige Anordnung, Sozialleistungen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 12 A 2349/12

    Übergang von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen beim Tode eines Berechtigten

  • SG Aachen, 03.09.2014 - S 19 AY 8/14

    Rechtliche Ausgestaltung der "unabweisbar gebotenen Hilfe" nach dem AsylbLG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2013 - L 8 AY 29/12
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