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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - L 20 AY 48/11 B |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2011 - L 20 AY 48/11 B (https://dejure.org/2011,22170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - L 20 AY 48/11 B (https://dejure.org/2011,22170)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 24.01.2011 - S 27 AY 126/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - L 20 AY 48/11 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - L 20 AY 27/20 bb) Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine privat angemietete Wohnung kommt deshalb nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall in Betracht, wenn - etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen unzumutbarer Zustände in den vom Leistungsträger bereitgehaltenen Gemeinschaftsunterkünften (oder sonstigem als Sachleistung zur Verfügung gestellten Wohnraum) - die Unterbringung in einer solchen Unterkunft nicht in Betracht kommt (…vgl. schon Beschlüsse des Senats vom 07.11.2006 - L 20 B 51/06 AY ER Rn. 6 m.W.N und vom 06.05.2011 - L 20 AY 48/11 B Rn. 6 f.).
- SG Gelsenkirchen, 26.02.2020 - S 32 AY 47/19 Entgegen ihrer Ansicht ergibt sich ein solcher nicht aus § 2 Abs. 1 und 3 AsylbLG in Verbindung mit § 35 SGB XII. Denn selbst bei einem Leistungsbezug nach § 2 AsylbLG setzt das Gesetz selbst in § 2 Abs. 2 die Zulässigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft voraus (LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - L 20 AY 48/11 B, Rn. 6).