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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER (https://dejure.org/2020,9561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER (https://dejure.org/2020,9561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2020 - L 20 AY 48/19 B ER (https://dejure.org/2020,9561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Einstellung der Zahlung von Geldleistungen nach dem AsylbLG ; Rechtmäßigkeit der Leistungskürzung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asylantrags; Erforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
    (Bereits) Am 25.11.2019 hat der Antragsteller vor dem Sozialgericht Aachen um Eilrechtsschutz nachgesucht und unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 (Az. 1 BvL 7/16) die Auffassung vertreten, § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG sei verfassungswidrig.

    Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16) habe eine Minderung des Regelbedarfs nach dem SGB II um 30 v.H. im Regelfall für verfassungsgemäß gehalten.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft, d.h. überwiegend wahrscheinlich (vgl. u.a. BVerfG vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 26/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
    Die Vorschrift ist einer verfassungskonformen Auslegung nicht zugänglich; denn der - hier eindeutige - Gesetzeswortlaut ist Grenze jeder Auslegung (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 12 RK 26/88, Rn. 16).
  • SG Aachen, 18.08.2020 - S 20 SO 127/19
    Die dagegen erhobene Klage (S 20 AY 48/19 - SG Aachen) nahm die Klägerin nach Hinweisen des Gerichts am 11.05.2020 zu-rück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwi-schen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Gerichtsak-te, der beigezogenen Gerichtsakte S 20 AY 48/19 sowie der Verwaltungsakten der Be-klagten, die bei der Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.

    Insbesondere war er, wie die Beklagte im Bescheid vom 23.07.2019 und Wider-spruchsbescheid vom 28.11.2019, die Gegenstand des erledigten Gerichtsverfahrens S 20 AY 48/19 waren, zutreffend festgestellt hat, nicht vollziehbar ausreisepflichtig (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) Zu den weiteren in § 1 AsylbLG genannten Person gehört der Pati-ent ganz offensichtlich nicht.

    Die von der Klägerin im Verfahren S 20 AY 48/19 angestellte Erwägung, die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG finde auf alle Ausländer, die sich "illegal" in Deutschland aufhalten, Anwendung, findet im Gesetz keine Stütze.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung der Kosten für eine stationäre

    Gegen die Ablehnung von Leistungen nach dem AsylbLG hatte die Klägerin bei dem Sozialgericht Aachen ebenfalls Klage erhoben (S 20 AY 48/19), die sie nach einem richterlichen Hinweis am 06.05.2020 zurückgenommen hat.
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 8 AY 103/21

    Asylbewerberleistungsgesetz: Vorwerfbares Nichtkennen der Ausreisepflicht als

    Die zuvor jeweils durch monatliche Auszahlung der Barleistungen ergangenen konkludenten Leistungsbewilligungen entfalteten über den jeweiligen Monat hinaus und damit ab dem 01.08.2021 keine Wirkung mehr (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris Rn. 23; Beschluss des Senats vom 17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - juris Rn. 23).

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.Erg. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER).

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23
    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22

    Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2022 - L 8 AY 131/22

    Asylbewerberleistungen: Eilrechtsschutz und Voraussetzungen für eine wirksame

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
  • LSG Bayern, 11.04.2022 - L 8 AY 34/22

    Anspruchseinschränkung gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG nur nach Belehrung über Pflicht

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER; Siefert in: Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22

    Asylbewerberleistungen: Anspruchseinschränkung wegen pflichtwidrigen Verhaltens

    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • SG München, 19.10.2021 - S 52 AY 278/21

    Leistungseinschränkung wegen unterbliebener freiwilliger Ausreise

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 7 AY 4055/20
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