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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Einstellung der Zahlung von Geldleistungen nach dem AsylbLG ; Rechtmäßigkeit der Leistungskürzung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asylantrags; Erforderlichkeit einer ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 16.12.2019 - S 19 AY 37/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
(Bereits) Am 25.11.2019 hat der Antragsteller vor dem Sozialgericht Aachen um Eilrechtsschutz nachgesucht und unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 (Az. 1 BvL 7/16) die Auffassung vertreten, § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG sei verfassungswidrig.Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16) habe eine Minderung des Regelbedarfs nach dem SGB II um 30 v.H. im Regelfall für verfassungsgemäß gehalten.
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft, d.h. überwiegend wahrscheinlich (vgl. u.a. BVerfG vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05). - BSG, 07.12.1989 - 12 RK 26/88
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19
Die Vorschrift ist einer verfassungskonformen Auslegung nicht zugänglich; denn der - hier eindeutige - Gesetzeswortlaut ist Grenze jeder Auslegung (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 12 RK 26/88, Rn. 16).
- SG Aachen, 18.08.2020 - S 20 SO 127/19 Die dagegen erhobene Klage (S 20 AY 48/19 - SG Aachen) nahm die Klägerin nach Hinweisen des Gerichts am 11.05.2020 zu-rück.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwi-schen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Gerichtsak-te, der beigezogenen Gerichtsakte S 20 AY 48/19 sowie der Verwaltungsakten der Be-klagten, die bei der Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.
Insbesondere war er, wie die Beklagte im Bescheid vom 23.07.2019 und Wider-spruchsbescheid vom 28.11.2019, die Gegenstand des erledigten Gerichtsverfahrens S 20 AY 48/19 waren, zutreffend festgestellt hat, nicht vollziehbar ausreisepflichtig (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) Zu den weiteren in § 1 AsylbLG genannten Person gehört der Pati-ent ganz offensichtlich nicht.
Die von der Klägerin im Verfahren S 20 AY 48/19 angestellte Erwägung, die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG finde auf alle Ausländer, die sich "illegal" in Deutschland aufhalten, Anwendung, findet im Gesetz keine Stütze.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20
Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung der Kosten für eine stationäre …
Gegen die Ablehnung von Leistungen nach dem AsylbLG hatte die Klägerin bei dem Sozialgericht Aachen ebenfalls Klage erhoben (S 20 AY 48/19), die sie nach einem richterlichen Hinweis am 06.05.2020 zurückgenommen hat. - LSG Bayern, 18.01.2022 - L 8 AY 103/21
Asylbewerberleistungsgesetz: Vorwerfbares Nichtkennen der Ausreisepflicht als …
Die zuvor jeweils durch monatliche Auszahlung der Barleistungen ergangenen konkludenten Leistungsbewilligungen entfalteten über den jeweiligen Monat hinaus und damit ab dem 01.08.2021 keine Wirkung mehr (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris Rn. 23;… Beschluss des Senats vom 17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - juris Rn. 23).Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (…vgl. Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.Erg. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER).
- LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23
Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges …
Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris;… Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris). - LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23 Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris;… Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
- LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22
Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist
Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris;… Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris). - LSG Bayern, 20.12.2022 - L 8 AY 131/22
Asylbewerberleistungen: Eilrechtsschutz und Voraussetzungen für eine wirksame …
Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris;… Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20 § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG hingegen lässt angesichts seines eindeutigen Wortlauts die Annahme eines die Leistungseinschränkung von weiteren Voraussetzungen abhängig machenden ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals nicht zu (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER; einschränkend indes SG München…, Beschluss vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER Rn. 37, sowie SG Landshut, Beschlüsse vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER Rn. 48 f. …und vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER Rn. 28 ff., die eine teleologische Reduktion dahingehend annehmen, dass dem Ausländer ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen sein müsse).
- LSG Bayern, 11.04.2022 - L 8 AY 34/22
Anspruchseinschränkung gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG nur nach Belehrung über Pflicht …
Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER;… Siefert in: Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris). - LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
Asylbewerberleistungen: Anspruchseinschränkung wegen pflichtwidrigen Verhaltens
Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris;… Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris). - SG München, 19.10.2021 - S 52 AY 278/21
Leistungseinschränkung wegen unterbliebener freiwilliger Ausreise
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 7 AY 4055/20