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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,43736
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER (https://dejure.org/2014,43736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2014 - L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER (https://dejure.org/2014,43736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER (https://dejure.org/2014,43736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG an eine Alleinerziehende unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1/11); Bemessung des Grundleistungsbedarfs; Prüfung eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG an eine Alleinerziehende unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 ( 1 BvL 10/10 und 1/11); Bemessung des Grundleistungsbedarfs; Prüfung eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG an eine Alleinerziehende unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 ( 1 BvL 10/10 und 1/11)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1 ab dem 15.10.2014 bis zum Ende des Monats der Zustellung der Entscheidung des Senats vorläufig Grundleistungen nach § 3 AsylbLG unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1/11) abzüglich bereits erbrachter Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren.

    Die Antragstellerin zu 1 erhält von der Antragsgegnerin laufend Grundleistungen nach § 3 AsylbLG unter Berücksichtigung eines Regelsatzes nach der Regelbedarfsstufe 3 in Höhe der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1/11) sowie anteilige Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Die pauschale Gewährung höherer Leistungen ohne den konkreten Beleg weiterer Bedarfe ist im Rahmen von § 6 AsylbLG jedoch ausgeschlossen (vgl. dazu bereits den Beschluss des erkennenden Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 75 m.w.N. sowie BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11. Rn. 111 ff.).

    Der Senat geht allerdings davon aus, dass die Antragsgegnerin bei im Wesentlichen gleich bleibenden Umständen unter Berücksichtigung dieser Entscheidung auch über den tenorierten Zeitraum hinaus weiter Grundleistungen nach § 3 AsylbLG nach der Regelbedarfsstufe 1 erbringen wird, bis in Ausführung der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 eine Neuregelung zum AsylbLG in Kraft getreten ist.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Schließlich ist weder geltend gemacht noch sonst nach Aktenlage erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Grundleistungen der Antragstellerin zu 1 auf der Grundlage der Übergangsregelung des BVerfG unzutreffend berechnet hätte (vgl. zu dem Gesichtspunkt des sog. "Quasihöhenstreits" z.B. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Die pauschale Gewährung höherer Leistungen ohne den konkreten Beleg weiterer Bedarfe ist im Rahmen von § 6 AsylbLG jedoch ausgeschlossen (vgl. dazu bereits den Beschluss des erkennenden Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 75 m.w.N. sowie BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11. Rn. 111 ff.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin über den Widerspruch der Antragsteller gegen den Leistungsbewilligungsbescheid vom 24.09.2014 bislang ohnehin noch nicht entschieden, so dass Gegenstand des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 86 SGG auch die nachfolgend monatlich ergangenen Folgebescheide sind (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Auf die Entscheidung des BSG vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R Rn. (24 ff.) lässt sich eine andere Beurteilung nicht mit Erfolg stützen.
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Nichts anders ergibt sich aus dem Urteil des BSG vom 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R.
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Bei volljährigen Personen, die - wie die Antragstellerin zu 1 - nicht mit einem verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partner zusammenleben, ist nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R (vgl. insofern den bislang einzig vorliegenden Terminbericht Nr. 34/14 vom 24.07.2014) jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1 auch dann besteht, wenn kein eigener Haushalt geführt wird.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft, d.h. überwiegend wahrscheinlich (vgl. u.a. BVerfG vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 in NVwZ 2004, 95 f) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14
    Ohne (einfach-)gesetzliche Grundlage können der Antragstellerin weitere Leistungen auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten jedoch nicht zugesprochen werden (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - L 20 AY 54/16

    Leistungen nach dem AsylbLG ; Einstweiliger Rechtsschutz; Kein pauschaler

    Hierzu hätte es aber der näheren Darlegung der (Mehr-)Bedarfe im Einzelnen bedurft (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 18.12.2014 - L 20 AY 76/14 B ER (Rn. 31 m.w.N. - zu der insoweit vergleichbaren Frage eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 AY 70/15

    Akzessorische Anspruchseinschränkung; Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Dies ergibt sich aus der Anordnung des BVerfG, nach der die Regelbedarfsstufen 1 bis 6 nach § 8 RBEG a.F. für die Abgrenzung des jeweiligen von diesen Regelbedarfsstufen erfassten Personenkreises auf Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Leistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG und § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG entsprechende Anwendung finden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.14 - L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER - juris Rn. 27; SG Stade, Beschluss vom 27.1.15 - S 33 AY 32/14 ER, S 33 AY 33/14 ER - juris Rn. 13).
  • SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15

    Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Mit dieser Rechtsauffassung sieht sich die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., Rz. 10 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER, Rz. 29 f.).
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