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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B   

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https://dejure.org/2014,10713
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B (https://dejure.org/2014,10713)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B (https://dejure.org/2014,10713)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - L 20 AY 91/13 B (https://dejure.org/2014,10713)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13
    Ausländerrechtlich müsse die Beklagte ohnehin ihrem Zuzug zustimmen; insofern verweist die Klägerin auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2005 - 19 B 2364/03 betreffend einen länderübergreifenden Wohnsitzwechsel des dortigen Klägers zur Herstellung oder Wahrung der Familieneinheit (Art. 6 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 20 AY 153/12

    Unabweisbar gebotene Leistungen, Menschenwürde, menschenwürdiges Existenzminimum,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13
    Zur Höhe eines etwaigen Anspruchs der Klägerin nach § 11 Abs. 2 verweist der Senat auf eine entsprechende Fragestellung im Rahmen von § 1a AsylbLG (vgl. Beschluss des Senats vom 24.04.2013 - L 20 AY 153/12 B ER).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13
    Unabhängig von der Frage, ob der Verstoß der Klägerin gegen die ihr erteilte Wohnsitzauflage ausländerrechtlich zu missbilligen ist, oder ob ihr - etwa mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG - angesichts ihrer konkreten persönlichen und gesundheitlichen Situation ein Verbleib in Rheinland-Pfalz nicht mehr zuzumuten ist, stellte sich auch bei einem ggf. ausländerrechtlich zu missbilligenden Auflagenverstoß die Frage, ob mit Rücksicht auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches auch im Rahmen der Leistungen nach dem AsylbLG zu beachten ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11), der Lebensunterhalt gleichwohl auf dem Niveau des Existenzminimums zu sichern ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 AY 2/15

    Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

    Im Hinblick darauf, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums den Staat nach der Entscheidung des BVerfG dazu verpflichtet, das Existenzminimum zu jeder Zeit und uneingeschränkt sicherzustellen, stellt sich jedoch auch im Falle eines ausländerrechtlich zu missbilligenden Auflagenverstoßes die Frage, ob auch die am tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Behörde grundrechtswahrend Leistungen erbringen muss, die das gesamte Existenzminimum auch bei unterbleibender Abreise zum auferlegten Wohnsitzort abdecken (vgl. insoweit zum Begriff der unabweisbar gebotenen Leistungen in § 1a AsylbLG die Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013 - L 20 AY 153/12 B ER sowie vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B).
  • SG Aachen, 03.09.2014 - S 19 AY 8/14

    Rechtliche Ausgestaltung der "unabweisbar gebotenen Hilfe" nach dem AsylbLG

    Denn selbst bei einem ausländerrechtlich zu missbilligenden Auflagenverstoß stellt sich die Frage, ob mit Rücksicht auf das Grundrecht zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das auch nach dem AsylbLG zu beachten ist, der Lebensunterhalt auf dem Niveau des Existenzminimums zu sichern ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B = juris).
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