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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B (https://dejure.org/2014,10713)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - L 20 AY 91/13 B (https://dejure.org/2014,10713)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 17.05.2013 - S 19 AY 16/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 AY 2/15
Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG
Im Hinblick darauf, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums den Staat nach der Entscheidung des BVerfG dazu verpflichtet, das Existenzminimum zu jeder Zeit und uneingeschränkt sicherzustellen, stellt sich jedoch auch im Falle eines ausländerrechtlich zu missbilligenden Auflagenverstoßes die Frage, ob auch die am tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Behörde grundrechtswahrend Leistungen erbringen muss, die das gesamte Existenzminimum auch bei unterbleibender Abreise zum auferlegten Wohnsitzort abdecken (vgl. insoweit zum Begriff der unabweisbar gebotenen Leistungen in § 1a AsylbLG die Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013 - L 20 AY 153/12 B ER sowie vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B). - SG Aachen, 03.09.2014 - S 19 AY 8/14
Rechtliche Ausgestaltung der "unabweisbar gebotenen Hilfe" nach dem AsylbLG
Denn selbst bei einem ausländerrechtlich zu missbilligenden Auflagenverstoß stellt sich die Frage, ob mit Rücksicht auf das Grundrecht zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das auch nach dem AsylbLG zu beachten ist, der Lebensunterhalt auf dem Niveau des Existenzminimums zu sichern ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2014 - L 20 AY 91/13 B = juris).