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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08 SO   

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https://dejure.org/2008,14579
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08 SO (https://dejure.org/2008,14579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2008 - L 20 B 135/08 SO (https://dejure.org/2008,14579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2008 - L 20 B 135/08 SO (https://dejure.org/2008,14579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 103 Abs. 1 S 1
    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08
    Bei dem Anspruch nach § 103 SGB XII handelt es sich um einen quasi-deliktischen Anspruch, weil der Ersatzanspruch von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (so schon zur Vorgängervorschrift des § 92a BSHG: BVerwG, Urteil vom 30.08.1967 - BVerwG V C 192.66 = BVerwGE 27, 319, 321).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08
    Schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verhält sich ferner nur, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1976 - V C 41.74 = BVerwGE 51, 61) ist.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 20 B 135/08
    Ein Tun oder Unterlassen begründet einen Anspruch auf Kostenersatz des Trägers der Sozialhilfe (auch) dann, wenn es aus der Sicht der Gemeinschaft, die - was die Sicherstellung von Mitteln für eine Hilfeleistung in Notlagen angeht - eine Solidargemeinschaft bildet, zu missbilligen ist (vgl. Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage 2008, § 103 Rnr. 6 unter Verweis auf BVerwGE 109, 331).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 9 SO 544/17

    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Heimkosten nach dem SGB XII

    Einen Anspruch auf Kostenersatz gegenüber dem Sozialhilfeträger begründet ein Verhalten deshalb dann, wenn es aus Sicht der Gemeinschaft, die - was die Sicherstellung von Mitteln für die Hilfeleistung in Notlagen angeht - eine Solidargemeinschaft bildet, zu missbilligen ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 23.09.2009 - 5 C 22/99 -, juris Rn. 12; LSG NRW, Beschl. v. 01.11.2008 - L 20 B 135/08 SO -, juris Rn. 4; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 103 Rn. 9; Simon, in: jurisPK-SGB XII, § 103 Rn. 19 f.).
  • SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16

    Zur Haftung des Betreuers bei zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen

    Einen Anspruch auf Kostenersatz des Trägers der Sozialhilfe begründet ein Verhalten deshalb dann, wenn es aus Sicht der Gemeinschaft, die - was die Sicherstellung von Mitteln fur die Hilfeleistung in Notlagen angeht - eine Solidargemeinschaft bildet, zu missbilligen ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.11.2008- L 20 B 135/08 SO).
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 616/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen Herbeiführung der

    Der dem Gesetzgeber als Vorbild dienende § 92a Bundessozialhilfegesetz (BSHG), jetzt § 103 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), ist von der Rechtsprechung über seinen Wortlaut hinaus unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm so interpretiert worden, dass das Verhalten, durch das die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt worden ist, sozialwidrig - nicht unbedingt rechtswidrig im Sinn einer unerlaubten Handlung - sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1976, V C 41.74; Urteil vom 14.01.1982, 5 C 70/80; Urteil vom 23.09.1999, 5 C 22/99; Urteil 10.04.2003, 5 C 4/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2008, L 20 B 135/08 SO; Bieback in Grube/ Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Auflage 2010, § 103 Rn. 9).
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