Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23285
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23285)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23285)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vollziehung einer Aufrechnung im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen streitgegenständlichen Rücknahmebescheid und Rückforderungsbescheid; Anordnung der Aufhebung der Vollziehung; Aussetzung des Vollzugs eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - L 20 SO 20/06

    Bestimmtheit des Rücknahmebescheids über Leistungen der Sozialhilfe und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18.12.2006, L 20 SO 20/06, ausgeführt, dass bei einem Rücknahmebescheid, mit dem Leistungen nach dem BSHG bzw. GSiG aufgehoben werden, deutlich werden müsse, welche Leistungen von den jeweiligen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert werden sollen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 103/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07
    Es entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.09.2007, L 20 B 103/07 AS ER), dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Rückforderungsbescheid gemäß § 39 Nr. 1 SGB II von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung haben und dass sich der betroffene Antragsteller gegen den Vollzug derartiger Bescheide mit einem Antrag § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG wehren kann.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07
    Das SGB II kennt keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher, sondern Leistungsberechtigte sind jeweils die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (vgl. hierzu BSG; Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2007 - L 20 B 58/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07
    Die Aufhebung der Vollziehung ist anzuordnen, weil in der Aufrechnung in Höhe von 62,- Euro gegen die Regelleistung der Vollzug des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 19.10.2006 zu sehen ist (vgl. hierzu schon Beschluss des Senats vom 14.05.2007, L 20 B 58/07 AS ER; a. A.: Eicher, Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 43 Rn. 34 der § 86b Abs. 2 SGG vorzieht).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 3 AS 4073/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Das Aufhebungs- bzw. Erstattungsverhältnis (§§ 45, 48, 50 SGB X) ist das Spiegelbild des Leistungsverhältnisses mit der Folge, dass die Rückabwicklung im jeweiligen Leistungsverhältnis zu erfolgen hat (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS; LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 13.11.2008 - L 6 AS 16/07, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08 ; alle in juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Sie entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007, L 20 B 152/07 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2006, L 20 SO 20/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08; LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2011, L 8 AS 3/09) Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch eine "geltungserhaltende Reduktion" eines nicht individualisierten Rücknahme- und Erstattungsbescheides zugelassen.
  • SG Lüneburg, 03.09.2009 - S 28 AS 936/08

    Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides trotz fehlender Aufschlüsselung des

    Insbesondere muss der Verwaltungsakt gemäß § 33 SGB X in sich widerspruchsfrei sein (vgl. von Wulffen/Engelmann § 33, Rd. 3; Beschlüsse des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2007 - L 20 B 321/06 AS ER - und 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER -).
  • SG Duisburg, 03.12.2009 - S 31 AS 159/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dieses hat in einem Beschluss vom 13.09.2007 (L 20 B 152/07 AS ER) ausgeführt: "Damit wird nicht hinreichend erkennbar, welche Leistungen die Antragstellerin zu 1) bzw. der Antragsteller zu 2) zu Unrecht bezogen haben und wie sich der Rückforderungsbetrag ... letztlich zusammensetzt." Mit einem Beschluss vom 18.03.2009 (L 19 B 221/08 AS) hat es einen Aufhebungsbescheid mit folgender Begründung als hinreichend bestimmt angesehen: "Aus den Berechnungsbögen, die den beiden Aufhebungsbescheiden als Anlage beigefügt und zur Auslegung des Verfügungssatzes heranzuziehen sind, ergibt sich, welche Leistungen an den Kläger - Regelleistungen nach § 20 SGB II oder Kosten der Unterkunft § 22 SGB II - die Beklagte in welchem Umfang in welchem Monat aufgehoben hat." Wenn in diversen Entscheidungen zur Frage der Bestimmtheit von Aufhebungs- bzw. Rücknahme- und Erstattungsbescheiden das Erfordernis einer genauen Bezeichnung des jeweiligen monatlichen Betrags nicht explizit genannt wird (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2006, L 20 SO 20/06 oder Beschluss vom 26.11.2007, L 7 B 258/07 AS ER), so dürfte dies der Tatsache geschuldet sein, dass diese Entscheidungen sich in erster Linie mit dem Problem beschäftigen, dass die Bescheide im Fall von Aufhebungen bzw. Rücknahmen gegenüber mehreren Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft häufig sowohl inhaltlich als auch formal nur an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gerichtet sind.
  • SG Lüneburg, 08.10.2008 - S 27 AS 640/06
    Dieser Grundsatz ist auch bei der Rückforderung von Grundsicherungsleistungen zu beachten, so dass aus den Rückforderungsbescheiden hervorgehen muss, welcher Teil der Rückforderung vom jeweiligen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert wird (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.09.2007, Az. L 20 B 152/07 AS ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.11.2007, Az. L 18 B 1985/07 AS PKH; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 12.03.2007, Az. L 9 AS 33/06; anders noch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss v. 23.11.2006, Az. L 6 B 292/06 AS ER).
  • SG Lüneburg, 27.08.2008 - S 42 AS 974/06
    Es muss vielmehr an jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Hinblick auf den Individualanspruch ein rechtlich gesonderter Rücknahme- und Erstattungsbescheid ergehen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - LSG -, Beschluss vom 11. Juni 2007 - L 9 B 41/07 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - info also 2006, 268; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER - juris; Urteil vom 18. Dezember 2006 - L 20 SO 20/06 - Breithaupt 2007, 349).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht