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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23285)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23285)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Vollziehung einer Aufrechnung im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen streitgegenständlichen Rücknahmebescheid und Rückforderungsbescheid; Anordnung der Aufhebung der Vollziehung; Aussetzung des Vollzugs eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 04.07.2007 - S 29 AS 73/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS ER
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 3 AS 4073/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Das Aufhebungs- bzw. Erstattungsverhältnis (§§ 45, 48, 50 SGB X) ist das Spiegelbild des Leistungsverhältnisses mit der Folge, dass die Rückabwicklung im jeweiligen Leistungsverhältnis zu erfolgen hat (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS; LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 13.11.2008 - L 6 AS 16/07, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08 ; alle in juris). - LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Sie entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007, L 20 B 152/07 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2006, L 20 SO 20/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08; LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2011, L 8 AS 3/09) Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch eine "geltungserhaltende Reduktion" eines nicht individualisierten Rücknahme- und Erstattungsbescheides zugelassen. - SG Lüneburg, 03.09.2009 - S 28 AS 936/08
Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides gegenüber den einzelnen …
Insbesondere muss der Verwaltungsakt gemäß § 33 SGB X in sich widerspruchsfrei sein (vgl. von Wulffen/Engelmann § 33, Rd. 3; Beschlüsse des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2007 - L 20 B 321/06 AS ER - und 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER -). - SG Duisburg, 03.12.2009 - S 31 AS 159/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Dieses hat in einem Beschluss vom 13.09.2007 (L 20 B 152/07 AS ER) ausgeführt: "Damit wird nicht hinreichend erkennbar, welche Leistungen die Antragstellerin zu 1) bzw. der Antragsteller zu 2) zu Unrecht bezogen haben und wie sich der Rückforderungsbetrag ... letztlich zusammensetzt." Mit einem Beschluss vom 18.03.2009 (L 19 B 221/08 AS) hat es einen Aufhebungsbescheid mit folgender Begründung als hinreichend bestimmt angesehen: "Aus den Berechnungsbögen, die den beiden Aufhebungsbescheiden als Anlage beigefügt und zur Auslegung des Verfügungssatzes heranzuziehen sind, ergibt sich, welche Leistungen an den Kläger - Regelleistungen nach § 20 SGB II oder Kosten der Unterkunft § 22 SGB II - die Beklagte in welchem Umfang in welchem Monat aufgehoben hat." Wenn in diversen Entscheidungen zur Frage der Bestimmtheit von Aufhebungs- bzw. Rücknahme- und Erstattungsbescheiden das Erfordernis einer genauen Bezeichnung des jeweiligen monatlichen Betrags nicht explizit genannt wird (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2006, L 20 SO 20/06 oder Beschluss vom 26.11.2007, L 7 B 258/07 AS ER), so dürfte dies der Tatsache geschuldet sein, dass diese Entscheidungen sich in erster Linie mit dem Problem beschäftigen, dass die Bescheide im Fall von Aufhebungen bzw. Rücknahmen gegenüber mehreren Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft häufig sowohl inhaltlich als auch formal nur an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gerichtet sind.