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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08 SO   

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https://dejure.org/2009,12020
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08 SO (https://dejure.org/2009,12020)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2009 - L 20 B 165/08 SO (https://dejure.org/2009,12020)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - L 20 B 165/08 SO (https://dejure.org/2009,12020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08

    Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Magnitogorsk im Zusammenhang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Zudem kann den Ausführungen des Sozialgerichts (und der zitierten Rechtsprechung: LSG NRW, Beschluss vom 21.08.2008 - L 5 B 22/08 R) in dieser Allgemeinheit auch aus weiteren Gründen nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Prozesskostenhilfe darf also nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fernliegend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, S. 1936).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Unter Berücksichtigung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa BVerfGE 78, 104 (117 f.); 81, 347 (357); st.Rspr.) dürfen auch die Anforderungen an die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht überspannt werden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht ( ) besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1997, NJW 1997, S. 2103 f.)." Die schlichte Festellung des Sozialgerichts, bei einer auf Bescheidung eines Antrages nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gerichteten Untätigkeitsklage könne von einer schwierigen oder schwer überschaubaren Prozesssituation nicht die Rede sein, zumal besondere Umstände weder ersichtlich noch vorgetragen seien, greift zu kurz.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Unter Berücksichtigung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa BVerfGE 78, 104 (117 f.); 81, 347 (357); st.Rspr.) dürfen auch die Anforderungen an die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht überspannt werden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Das nicht lediglich auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, betont auch das Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2001, 1 BvR 391/01, NZS 2002, S. 420), wenn es ausführt:.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    "( ...) Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts beurteilt sich im Einzelfall nicht nur nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfGE 63, 380 (394)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 678/06

    Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Dies gilt auch im Zusammenhang mit Untätigkeitsklagen gemäß § 88 SGG (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - L 5 B 678/06 AS PKH sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.12.2008 - L 9 B 170/08 AS).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08
    Unter Berücksichtigung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa BVerfGE 78, 104 (117 f.); 81, 347 (357); st.Rspr.) dürfen auch die Anforderungen an die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht überspannt werden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 12 B 45/09

    Sozialhilfe

    Bereits mit Beschlüssen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2009 und vom 25.06.2009 - L 20 B 165/08 SO und L 12 B 38/09 AS - wurde darauf hingewiesen, dass der zitierten Rechtsprechung des 5. Senats (Beschluss vom 21.08.2008 - L 5 B 22/08 R -) in der Allgemeinheit, bei Untätigkeitsklagen sei die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, nicht gefolgt werden kann, weil zu beachten sei, dass das Rechtsinstitut der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren und deren Voraussetzungen dem juristischen Laien nicht ohne weiteres bekannt sein dürften und müssten.
  • SG Berlin, 03.01.2012 - S 96 AS 7837/11

    Prozesskostenhilfeverfahren - Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Es liegt jedenfalls kein Fall vor, in dem ohnehin ein Rechtsanwalt tätig war, so dass die Kontrolle der von der Verwaltung zu wahrenden Fristen diesem oblag und die Erhebung der Untätigkeitsklage in diesem Zusammenhang zweckmäßigerweise durch den bereits tätigen Rechtsanwalt erfolgte (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2009, Az: L 20 B 165/08 SO, juris, Rz. 6).
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