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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER   

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https://dejure.org/2010,7640
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
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Wird zitiert von ... (16)

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
    cc) Auch das Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 2 SGB XII begründet in der Regel keinen Anspruch auf Übernahme unverhältnismäßig hoher Kosten (vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER; zu etwaigen Ausnahmen vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2012 - L 12 B 19/09 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
    Zu Organisation, Förderkonzept und Betreuungsschlüssel der SRS im Übrigen wird Bezug genommen auf die Angaben der Schulleiterin T2 im Termin zur Beweisaufnahme des Senats vom 20.08.2009 im weiteren Verfahren L 20 B 168/08 SO ER (Blatt 340-345 Gerichtsakte) sowie im Schreiben der Schulleiterin an den Klägerbevollmächtigten vom 15.05.2009 (Blatt 192 f. Gerichtsakte), ferner auf den Inhalt der am 26.01.2007 beim Beklagten eingereichten Beschreibung der Tagesbildungsstätte (Blatt 5-7 der Verwaltungsvorgänge des Beklagten).

    Zu Organisation, Förderkonzept und Betreuungsschlüssel der MS im Übrigen wird Bezug genommen auf die Angaben des Sonderschulkonrektors L im Termin zur Beweisaufnahme des Senats vom 20.08.2009 im weiteren Verfahren L 20 B 168/08 SO ER (Blatt 353-355 Gerichtsakte) und im Schreiben des Konrektors an das erkennende Gericht vom 24.04.2009 (Blatt 167 Gerichtsakte).

    Die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER seien ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Dem lässt sich, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER Rn. 61 f. m.w.N. - juris), unter zusätzlicher Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 SGB XII entnehmen, dass nicht jedwede Hilfeleistung zu einer nach den Vorstellungen des behinderten Menschen bzw. seiner Erziehungsberechtigten bestmöglichen Schulbildung als Eingliederungshilfe verlangt werden kann.

  • OLG Oldenburg, 16.07.2015 - 14 U 22/15

    Rückforderung einer unmittelbar an den Schulträger als Leistungserbringer

    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 17. Mai 2010 den Beschluss des Sozialgerichts Detmold nach umfangreicher Beweisaufnahme ab und wies den Antrag des Kindes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unanfechtbar zurück (Beschluss des Landessozialgerichts v. 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 20 SO 545/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten

    Ferner ist (wie der Senat ebenfalls bereits mehrfach ausgeführt hat; vgl. Urteile vom 15.05.2013 - L 20 SO 67/08 Rn. 57, vom 11.06.2014 - L 20 SO 418/11 Rn. 60 ff., vom 11.08.2015 - L 20 SO 316/12 Rn. 61 ff. sowie Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER Rn. 61 f. m.w.N.) zu berücksichtigen, dass mit Blick auf das Merkmal der angemessenen Schulbildung in § 12 Nr. 2 EinglhV unter zusätzlicher Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 SGB XII nicht jedwede Hilfeleistung zu einer nach den Vorstellungen des behinderten Menschen bzw. seiner Erziehungsberechtigten bestmöglichen Schulbildung als Eingliederungshilfe verlangt werden kann.
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Der durch den Besuch der gewünschten Privatschule entstehende Kostenaufwand kann nur übernommen werden, wenn im konkreten Fall eine angemessene Schulbildung anders nicht erreicht werden kann, weil andernfalls der Grundsatz des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII entgegensteht (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO ER - Juris -).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen,

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • OVG Hamburg, 31.08.2017 - 1 Bs 190/17

    Festlegung des Lernorts für Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf;

    Die Gewährung von Schulweghilfe kann in einem solchen Fall nicht unter Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Schülerbeförderung an die Wunschschule mit unverhältnismäßigen Mehrkosten i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII verbunden ist (vgl. zur Ablehnung einer Schulweghilfe wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten bei fehlender schulrechtlicher Zuweisungsentscheidung: OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 22.5.2002, 4 B 60/02, juris Rn. 11; LSG Essen, Beschl. v. 17.5.2010, L 20 B 168/08 SO, juris).
  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Der Antragsgegner kann sich auch nicht auf § 9 Abs. 2 SGB XII stützen (Hinweis auf Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO), wonach Wünschen nicht entsprochen werden soll, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre.
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für

  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 4/10

    Sozialhilferecht: Übernahme von Schulgeld als Leistung der Eingliederungshilfe

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 12.3139

    Angemessene Schulbildung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 8 SO 120/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2012 - L 8 SO 131/12
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