Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7640
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO ER (https://dejure.org/2010,7640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 12 B 19/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Der Schulleiter der N1-Schule habe im Parallelverfahren Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) L 12 B 19/09 SO ER (anderes Rubrum) gegenüber dem Gutachter betont, dass an seiner Schule optimale Voraussetzungen für die Förderung von Kindern mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen gegeben seien, wobei Kinder mit Mehrfachbehinderungen, je nachdem, welche Behinderung im Vordergrund stehe, zum Teil auch in einer Schule mit Förderschwerpunkt körperliche- und motorische Entwicklung unterrichtet würden.

    Das Gutachten sei in wesentlichen Teilen beinahe wortgleich mit dem Gutachten aus dem Parallelverfahren L 12 B 19/09 SO ER.

    Ist Aufgabe der Eingliederungshilfe jedoch lediglich die Hilfeleistung zu einer "angemessenen Schulbildung", so kann nicht jedwede ggf. darüber hinausgehende Hilfeleistung zu einer nach den Vorstellungen des Hilfeempfängers beziehungsweise seiner Erziehungsberechtigten bestmöglichen Schulbildung als Eingliederungshilfe verlangt werden (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2010 - L 12 B 19/09 SO ER, sowie BVerwG, Urteil vom 12.07.2005 - 5 B 56/05).

    Dabei geht der Senat zunächst davon aus, dass die Hilfen zur angemessenen Schulbildung unter dem Vorbehalt der Prüfung unverhältnismäßiger Mehrkosten nach § 9 Abs. 2 S. 3 SGB XII stehen (sog. Mehrkostenvorbehalt; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2010, a.a.O.).

    Bei dem anzustellenden Mehrkostenvergleich sind zur Überzeugung des Senats insoweit lediglich die sozialhilferechtlichen Aufwendungen in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2010, a.a.O.).

    Der gerichtliche Sachverständige hat schließlich - die individuellen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigend - ausgehend von der Prämisse, dass der Antragsteller in der Lage sei, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" zu durchlaufen und dabei Lernfortschritte zu erzielen, sowohl die aktenkundigen Förderungsmöglichkeiten an der T-S-Schule als auch die an der N1-Schule als grundsätzlich geeignet bezeichnet (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2010, a.a.O, in einem vergleichbaren, die hier in Frage stehenden Schulen betreffenden Fall: "denn nach dem Eindruck, den der Senat im Erörterungstermin von den Möglichkeiten der Schule gewonnen hat, ist grundsätzlich von einer angemessenen Förderung auszugehen").

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass sich aus den Ausführungen des 12. Senats des LSG NRW im genannten Beschluss vom 31.03.2010 (a.a.O.) entgegen der Ansicht des Antragstellers für ihn keinerlei Folgen ableiten können, die den geltend gemachten Anspruch stützen könnten.

  • VG Aachen, 24.04.2009 - 9 K 1621/08

    Erstattung von Schülerfahrkosten für den Besuch einer Regionalen Schule in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Die Kosten für die Tagesbildungsstätte in C seien daher nicht erstattungsfähig, da es sich um eine Einrichtung handele, die es im Schulsystem des Landes Nordrhein-Westfalen nicht gebe (Verweis auf VG Aachen, Urteil vom 24.04.2009 - 9 K 1621/08).

    Der Antragsgegner vermag sich daher auf die von ihm in Bezug genommene Entscheidung des VG Aachen (Urteil vom 24.04.2009 - 9 K 1621/08) nicht zu berufen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2004 - 12 B 1338/04

    Inanspruchnahme von Jugendhilfe zur Ermöglichung des Besuchs einer Privatschule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Auch nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Beschluss vom 16.07.2004 - 12 B 1338/04) könne der Träger der Sozialhilfe grundsätzlich einen Wechsel in eine andere, kostengünstigere Einrichtung verlangen.

    Abschließend werde erneut darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des OVG NRW (Beschluss vom 16.07.2004 - 12 B 1338/04) der Träger der Sozialhilfe grundsätzlich einen Wechsel in eine andere, kostengünstigere Einrichtung verlangen könne, selbst wenn - im vom OVG entschiedenen Fall offenbar noch deutlicher als im vorliegenden - vorgelegte ärztliche und sonstige fachliche Stellungnahmen dringend zum Besuch einer Privatschule rieten bzw. vom Besuch einer öffentlichen Schule abrieten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Soweit aber eine einzelne Schule nicht verbindlich benannt wird, ist auch keine Förderschule des geeigneten Schultyps Pflichtschule (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28.05.2002 - 19 B 1145/01).
  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08

    Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Erst wenn z.B. feststeht, dass eine angemessene Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht nicht zu erlangen ist, kann im Rahmen der Eingliederungshilfe auch die Übernahme von Kosten für den Besuch etwa einer Privatschule in Betracht kommen (vgl. zu § 35a SGB VIII VGH Hessen, Urteil vom 20.08.2009 - 10 A 1799/08).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Es kommen insoweit grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer geeigneten Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern und so das im Gesetz formulierte Ziel der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen (vgl. Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, 19. Erg.-Lfg. II/10, § 54 SGB XII Rn. 41, 44 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R).
  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Der Senat sieht sich zum jetzigen Zeitpunkt insoweit auch nicht in Widerspruch zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach sich ein Hilfesuchender im Rahmen der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe nicht darauf verweisen lassen muss, schulrechtliche Ansprüche auf dem Klageweg oder einem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes durchzusetzen oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.06.2002 - 16 A 5013/00; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.09.2003 - 5 B 259/02).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Zwar entscheiden die Schulbehörden mit bindender Wirkung für den Sozialhilfeträger, in welchem Umfang eine bestimmte Beschulung den geistigen und körperlichen Fähigkeiten eines behinderten Menschen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2005, NJW 2005, 3160 f.) Der insoweit der Auslegung bedürfende Bescheid des Schulamtes vom 04.06.2008 beinhaltet eine die Beteiligten bindende Zuweisungsentscheidung jedoch nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00

    Sozialamt muss die Kosten eines Zivildienstleistenden tragen, der einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Der Senat sieht sich zum jetzigen Zeitpunkt insoweit auch nicht in Widerspruch zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach sich ein Hilfesuchender im Rahmen der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe nicht darauf verweisen lassen muss, schulrechtliche Ansprüche auf dem Klageweg oder einem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes durchzusetzen oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.06.2002 - 16 A 5013/00; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02.09.2003 - 5 B 259/02).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
    Das Ergebnis der Beweisaufnahme ist zur Überzeugung des Senats auch im Übrigen nicht geeignet, eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88) eines Schulwechsels bzw. des Besuchs der N1-Schule in H zu belegen.
  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr

  • VG Hannover, 19.10.2001 - 6 B 3273/01

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII, Übernahme der Kosten

  • SG Marburg, 28.04.2008 - S 9 SO 38/07
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • VGH Bayern, 23.06.2008 - 7 B 08.550

    Schülerbeförderung; sechstufige Realschule; nächstgelegene Schule;

  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08

    Beförderungspflicht; Beförderungsrichtlinie; Behinderter; Behinderung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
    Zu Organisation, Förderkonzept und Betreuungsschlüssel der SRS im Übrigen wird Bezug genommen auf die Angaben der Schulleiterin T2 im Termin zur Beweisaufnahme des Senats vom 20.08.2009 im weiteren Verfahren L 20 B 168/08 SO ER (Blatt 340-345 Gerichtsakte) sowie im Schreiben der Schulleiterin an den Klägerbevollmächtigten vom 15.05.2009 (Blatt 192 f. Gerichtsakte), ferner auf den Inhalt der am 26.01.2007 beim Beklagten eingereichten Beschreibung der Tagesbildungsstätte (Blatt 5-7 der Verwaltungsvorgänge des Beklagten).

    Zu Organisation, Förderkonzept und Betreuungsschlüssel der MS im Übrigen wird Bezug genommen auf die Angaben des Sonderschulkonrektors L im Termin zur Beweisaufnahme des Senats vom 20.08.2009 im weiteren Verfahren L 20 B 168/08 SO ER (Blatt 353-355 Gerichtsakte) und im Schreiben des Konrektors an das erkennende Gericht vom 24.04.2009 (Blatt 167 Gerichtsakte).

    Die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER seien ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Dem lässt sich, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER Rn. 61 f. m.w.N. - juris), unter zusätzlicher Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 SGB XII entnehmen, dass nicht jedwede Hilfeleistung zu einer nach den Vorstellungen des behinderten Menschen bzw. seiner Erziehungsberechtigten bestmöglichen Schulbildung als Eingliederungshilfe verlangt werden kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
    cc) Auch das Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 2 SGB XII begründet in der Regel keinen Anspruch auf Übernahme unverhältnismäßig hoher Kosten (vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER; zu etwaigen Ausnahmen vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2012 - L 12 B 19/09 SO ER).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 20 SO 545/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten

    Ferner ist (wie der Senat ebenfalls bereits mehrfach ausgeführt hat; vgl. Urteile vom 15.05.2013 - L 20 SO 67/08 Rn. 57, vom 11.06.2014 - L 20 SO 418/11 Rn. 60 ff., vom 11.08.2015 - L 20 SO 316/12 Rn. 61 ff. sowie Beschluss vom 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER Rn. 61 f. m.w.N.) zu berücksichtigen, dass mit Blick auf das Merkmal der angemessenen Schulbildung in § 12 Nr. 2 EinglhV unter zusätzlicher Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 SGB XII nicht jedwede Hilfeleistung zu einer nach den Vorstellungen des behinderten Menschen bzw. seiner Erziehungsberechtigten bestmöglichen Schulbildung als Eingliederungshilfe verlangt werden kann.
  • OLG Oldenburg, 16.07.2015 - 14 U 22/15

    Rückforderung einer unmittelbar an den Schulträger als Leistungserbringer

    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 17. Mai 2010 den Beschluss des Sozialgerichts Detmold nach umfangreicher Beweisaufnahme ab und wies den Antrag des Kindes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unanfechtbar zurück (Beschluss des Landessozialgerichts v. 17.05.2010 - L 20 B 168/08 SO ER).
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Der durch den Besuch der gewünschten Privatschule entstehende Kostenaufwand kann nur übernommen werden, wenn im konkreten Fall eine angemessene Schulbildung anders nicht erreicht werden kann, weil andernfalls der Grundsatz des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII entgegensteht (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO ER - Juris -).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen,

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der

    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Der Antragsgegner kann sich auch nicht auf § 9 Abs. 2 SGB XII stützen (Hinweis auf Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010 - L 20 B 168/08 SO), wonach Wünschen nicht entsprochen werden soll, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre.
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    Aus diesem Wahlrecht lässt sich indes kein sozialhilferechtlicher Anspruch herleiten, denn insoweit ist nach § 9 Abs. 2 SGB XII nach der Angemessenheit des Wunsches und nach den hiermit verbundenen Mehrkosten zu fragen (so auch Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 17.05.2010, Az.: L 20 B 168/08 SO ER, wohl a.A.: LSG Hessen, Urteil vom 18.08.2010, Az.: L 6 SO 5/10).

    Auch die Übernahme des Schulgeldes einer Privatschule kann daher als Leistung der Eingliederungshilfe erbracht werden (so auch: LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2010, Az.: L 20 B 168/08 SO ER).

  • OVG Hamburg, 31.08.2017 - 1 Bs 190/17

    Festlegung des Lernorts für Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf;

  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 4/10

    Sozialhilferecht: Übernahme von Schulgeld als Leistung der Eingliederungshilfe

  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 8 SO 120/10
  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 12.3139

    Angemessene Schulbildung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2012 - L 8 SO 131/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht