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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,15802
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - L 20 B 18/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15802)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98

    Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 20 B 18/07
    Soweit eine Erbschaft als (einmalige) Einnahme angesehen wird, wird sich zumeist auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.02.1999 - 5 C 16/98 (Buchholz 436.0, § 76b BSHG Nr. 30 zum Bundessozialhilfegesetz) berufen (z.B. Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 11 Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - L 20 B 72/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 20 B 18/07
    Im Übrigen hat der Senat in seinem Beschluss vom 23.03.2006 - L 20 B 72/06 AS (Breith. 2007, 173 - 175) ein Barvermögen aus einer Erbschaft als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II angesehen, welches gem. § 2 Abs. 3 ALG II-VO auf die Folgezeit zu verteilen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

    Soweit das LSG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 3. Mai 2007 (L 20 B 18/07 AS ER, zit. nach juris) unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 19. Mai 2005 ( 5 B 106/04 = FEVS 57, 212) die Rechtsfrage, ob ein Barvermögen aus einer Erbschaft als Einkommen oder als Vermögen i. S. der §§ 11, 12 SGB II zu behandeln ist, als offen ansieht, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft

    Auf die Beschwerde der Beklagten hat das Landessozialgericht mit Beschluss vom 03.05.2007 (L 20 B 18/07 AS) den Beschluss des Sozialgerichts vom 09.01.2007 geändert und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Der 20. Senat des LSG NRW ist zunächst von Einkommen ausgegangen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23.03.2006 - L 20 B 72/06 AS -), hat aber in einer weiteren Entscheidung (Beschluss vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER ) unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 17.03.2005 - B 7/7a AL 10/04 R - und einen Beschluss des BVerwG vom 19.05.2005 - 5 B 106/04 - offen gelassen, ob er an dieser Rechtsauffassung festhält.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Erteilung einer Zusicherung nach §

    Dann fehlt das für den einstweiligen Rechtsschutz erforderliche besondere Eilbedürfnis (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER -, juris RdNr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - L 2 AS 346/14
    Fehlt das für den einstweiligen Rechtsschutz erforderliche besondere Eilbedürfnis (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER -, juris RdNr. 13).
  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 53/08

    Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen bei Erhalt einer Erbschaft und

    Zwar hat das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 03.05.2007, L 20 B 18/07 AS ER, Zweifel an dieser Auffassung geäußert, ohne in der Sache eine andere Entscheidung zutreffen, jedoch sind diese Bedenken nicht stichhaltig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 736/14

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf die nachträgliche Gewährung von

    Dann fehlt das für den einstweiligen Rechtsschutz erforderliche besondere Eilbedürfnis (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER -, juris RdNr. 12).
  • SG Duisburg, 07.01.2013 - S 16 SO 572/12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Rentenbeziehers zwecks Erreichens einer höheren

    Damit kann das Gericht ein besonderes Eilbedürfnis für die Antragstellerin im Hinblick auf die von ihr begehrte Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht feststellen, (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 03.05.2007, Az. L 20 B 18/07 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2008 - L 6 B 54/08
    Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen, ob eine Erbschaft als Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist und wie der Zeitraum zu bemessen ist, auf den einmalige Einnahmen aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-Verordnung), sind in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl zum Meinungsstand LSG NRW Beschluss vom 3. Mai 2007 - L 20 B 18/07 AS ER) und klärungsbedürftig.
  • SG Oldenburg, 19.06.2007 - S 49 AS 977/07
    Das Vorgehen des Antragsgegners entspricht der zwar nicht unumstrittenen, jedoch herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2007 - Az.: L 20 B 18/07 AS ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2007 - Az.: L 7 AS 690/07 ER-B; Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 16.05.2007 - Az.: S 24 AS 202/07; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - Az.: L 8 AS 325/06 ER).
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