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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07 SO ER   

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https://dejure.org/2007,7509
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07 SO ER (https://dejure.org/2007,7509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.05.2007 - L 20 B 24/07 SO ER (https://dejure.org/2007,7509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - L 20 B 24/07 SO ER (https://dejure.org/2007,7509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten zur Ausübung eines Umgangsrechts; Angemessener Interessenausgleich; Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten; Verpflichtung des betreuenden Elternteils zur Beteiligung an dem entstehenden Aufwand; Vorläufige Feststellungen aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten von Scheidungskindern - Der Sozialleistungsträger muss nicht für Familienbesuche per Taxi einspringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 88
  • FamRZ 2007, 2015 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07
    Dieses Urteil wurde durch das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 07.11.2006 im Rahmen der zugelassenen Sprungrevision aufgehoben und an das Sozialgericht Duisburg zurückverwiesen (Az: B 7b AS 14/06 R).

    Die Entscheidung kann nicht unmittelbar in ihre Rechtssphäre eingreifen, weil sie, wie noch auszuführen sein wird, eigene Ansprüche auf Gewährung von Fahrtkosten haben (vgl. hierzu BSG, Urt. 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R mwN).

    Auch wenn der Ausgangspunkt die praktische Wahrnehmung des Umgangsrechts ist, findet die sozialhilferechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für den Umgang mit den Kindern ihre Grenze darin, dass es nicht zu einer unbeschränkten "Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten" kommen kann (BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7 b AS 14/06 R).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07
    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 05.02.2002, 1 BvR 2029/00, NJW 2002, 1863, und vom 30.01.2002, 2 BvR 231/00) ist bei der Ausübung des Umgangsrechts eine Konkordanz herzustellen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt.

    In seiner Entscheidung vom 30.01.2002 (2 BvR 231/00) hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass die in Art. 6 Abs. 1 iVm Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, auch die Verwaltungsbehörden zu einer angemessenen Entscheidung verpflichtet.

  • SG Duisburg, 20.03.2006 - S 2 (27) AS 97/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07
    Auf die Klage des Antragstellers (S 2 (27) AS 97/05 SG Duisburg) verurteilte das Sozialgericht den SGB II-Leistungsträger zur Übernahme der Kosten des Umgangsrechts.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07
    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 05.02.2002, 1 BvR 2029/00, NJW 2002, 1863, und vom 30.01.2002, 2 BvR 231/00) ist bei der Ausübung des Umgangsrechts eine Konkordanz herzustellen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - L 19 B 134/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    0b in Fällen einer dauerhaften atypischen Bedarfslage die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II abzulehnen und aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Mindestversorgung ein Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen gemäß § 73 Satz 1 SGB XII zuzubilligen ist (vgl. BSG Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 Rn 19, zustimmend u.a. LSG NRW Beschl. v. 10.05.2007 - L 20 B 24/07 S0 ER - und Beschl. v. 2206.2007 - L 1 B 7/07 AS ER - ) kann hier dahin stehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, und vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2008 - L 20 B 85/08

    Sozialhilfe

    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R) und des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - LSG NRW (Beschluss vom 10.05.2007 - L 20 B 24/07 SO ER) bei der Ausübung des Umgangsrechts zu unterscheiden sei zwischen den Ansprüchen des umgangsberechtigten Elternteils und den Ansprüchen der Kinder.

    Für die eigenen Fahrtkosten der Kinder zum Kläger sind jedoch diese selbst anspruchsberechtigt (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; LSG NRW, Beschluss vom 10.05.2007 - L 20 B 24/07 SO ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Die vom BSG und anderen Gerichten (vgl zuletzt LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - L 20 B 24/07 SO ER - und vom 07. Mai 2007 - L 20 B 328/06 AS ER - LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 7 AS 4806/06 ER-B -) favorisierte Lösungsmöglichkeit über die Anwendung des SGB XII hinsichtlich der beim nichtsorgeberechtigten Elternteil anfallenden Kosten der Ausübung des Umgangsrechts wäre im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben konsequent, wenn es keine systemimmanenten Lösungen innerhalb des Normengefüges des SGB II gäbe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, sowie Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 3/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, sowie Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).
  • SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07

    Angemessenheit der Aufwendungen für eine Mietwohnung i.R.d. Gewährung von

    Auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist unterdessen anerkannt, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Elterngrundrechtes atypische Bedarfslagen gerade im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes des nicht sorgeberechtigten Elternteiles anzunehmen und die Verwirklichung des Umgangsrechtes bei Bedürftigkeit im Rahmen des Leistungssystemes des SGB II zu ermöglichen ist (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 14/06 R; LSG NRW v. 10.05.07 - Az. L 20 B 24/07 SO-ER zur Berücksichtigung des Art. 6 GG im Rahmen der Auslegung der "Angemessenheit" in § 9 SGB XII).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2007 - L 20 B 112/07

    Geltendmachung von Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechtes im Wege des

    Der Senat verweist zunächst auf die Ausführungen des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG) und darüber hinaus auf seine Ausführungen im Beschluss vom 10.05.2007 im Verfahren der hiesigen Beteiligten L 20 B 24/07 SO ER.
  • SG Gelsenkirchen, 10.06.2008 - S 8 SO 57/08

    Sozialhilfe

    Eine sonstige Lebenslage in Abgrenzung zu den übrigen durch das SGB XII geregelten Lebenslagen - Auffangvorschrift - sieht das Gericht bei summarischer Prüfung in dem Bedürfnis nach Wahrnehmung des Umgangsrechts gegeben (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7 B AS 14/06 R; LSG NRW, Beschluss vom 10.05.2007, Az.: L 20 B 24/07 SO ER).
  • SG Berlin, 05.07.2007 - S 37 AS 13620/07

    Sozialgeldanspruch - Ferienaufenthalt beim getrennt lebenden Elternteil -

    Insofern muss auch die finanzielle Situation der Kindesmutter mit berücksichtigt werden (vgl. LSG NRW vom 10.5.2007 - L 20 B 24/07 SO ER).
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