Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - L 20 B 26/09 AY   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18089
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - L 20 B 26/09 AY (https://dejure.org/2009,18089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2009 - L 20 B 26/09 AY (https://dejure.org/2009,18089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2009 - L 20 B 26/09 AY (https://dejure.org/2009,18089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Zuständigkeit eines Sozialgerichts oder Verwaltungsgerichts für Streitigkeiten bzgl. einer Rückforderung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Annahme einer asylbewerberleistungsrechtlichen Forderung aufgrund des Rückgriffs auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 52 Nr. 3 Satz 1, SGG § 51 Abs. 1 Nr. 6a, AufenthG § 68 Abs. 1 Satz 1
    Verpflichtungserklärung, Erstattung, sachliche Zuständigkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, AsylbLG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - L 20 B 26/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG) Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R) sei Ausgangspunkt für die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt sei.

    Wenn der Kläger insoweit darauf verweist, das BSG (Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R, betreffend einen Rechtsstreit über ein vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber einem dortigen Leistungsempfänger ausgesprochenes Hausverbot) fordere eine sach- und interessengerechte Abgrenzung der Zuständigkeiten von Sozial- und Verwaltungsgerichten und orientiere sich insoweit an Sachzusammenhang und Sachnähe der betreffenden Maßnahme, so verkennt er, dass auch nach der Rechtsprechung des BSG (a.a.O.) eine Bestimmung der Rechtswegzuständigkeit anhand solcher Kriterien nur dann vorzunehmen ist, wenn zwischen den Beteiligten um Rechtsfolgen gestritten wird, die (wie das Hausverbot im vom BSG entschiedenen Fall) ihre normative Grundlage nicht unmittelbar in einer gesetzlichen Regelung haben, bei der eine Zuordnung der Rechtswegzuständigkeit in § 40 Abs. 1 VwGO oder aber in § 51 SGG bereits eindeutig erfolgt ist.

  • SG Stuttgart, 09.08.2010 - S 24 AS 4043/08

    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 12.11.2009, L 20 B 26/09 AY, juris, die Entscheidung der Vorinstanz, SG Münster, Beschl. v. 24.06.2009 - S 16 AY 3/09, nicht veröffentlicht, bestätigt und ausgeschlossen , dass für einen Rechtstreit über einen auf § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG gestützten Anspruch auf Erstattung der zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers nach dem AsylbLG aufgewendeten Mittel gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist.

    Entgegen dem Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.11.2009 - L 20 B 26/09 AY, juris, ist vorliegend die Sachnäherechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, Urt. v. 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 6 (Hausverbot eines Grundsicherungsträgers); vorher auch bereits Beschl. v. 29.09.1994 - 3 BS 2/93, SozR 3-1500 § 51 Nr. 15 (Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern); Beschl. v. 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 (Rabattverträge); siehe auch LSG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.09.2009 - L 5 KA 38/09 B ER, NZS 2010, S. 237 f. (Hausverbot der Kassenzahnärztlichen Vereinigung),.

    In einer solchen Konstellation besteht die greifbare Gefahr divergierender SGB II-Entscheidungen durch das insoweit sachfernere Verwaltungsgericht, vgl. dazu Münker , jurisPR-SozR 11/2010, Anm. 5, zumal in Erstattungsprozessen der gegebenen Art oftmals im Kern gerade die (Teil-) Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Leistungsbewilligung in Streit steht, was auch das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Übrigen einräumt, Beschl. v. 12.11.2009 - L 20 B 26/09 AY, juris.

  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 18 SO 173/12

    Gegen einen Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs 2 Satz 1 GVG ist die Beschwerde

    Entscheidend ist dabei, ob es sich um einen Rechtsstreit handelt, bei dem die Möglichkeit besteht, dass die vom Kläger hergeleitete Rechtsfolge ihre Grundlage im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII - findet (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2009, L 20 B 26/09 AY juris Rn 8; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2011, L 28 B 1701/08 AS juris Leitsatz 2 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 25.01.2012 - 10 K 582/11
    vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. November 2009 - L 20 B 26/09 AY -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht