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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 20 B 28/07 AY ER   

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https://dejure.org/2007,13243
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 20 B 28/07 AY ER (https://dejure.org/2007,13243)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2007 - L 20 B 28/07 AY ER (https://dejure.org/2007,13243)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - L 20 B 28/07 AY ER (https://dejure.org/2007,13243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Anordnung aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) für eine gerichtliche Entscheidung; Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Erledigung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe zur Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung bei Erhalt einer monatlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 563,79 Euro; Festlegung eines Bedarfs aufgrund der Notwendigkeit einer bestimmten Ernährung; Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 20 B 11/05

    Anspruch auf Asylbewerberleistung, Zuständigkeit des Leistungsträgers nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 20 B 28/07
    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass er mit Beschluss vom 12.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER entschieden hat, dass sich eine nach dem AsylbLG erfolgte Zuweisungsentscheidung nach rechtskräftigem Abschluss des ursprünglichen Asylverfahrens, spätestens mit bestandskräftigem Abschluss des Asylfolgeverfahrens, erledigt und sich die Zuständigkeit des Leistungsträgers dann nach § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG bestimmt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 13/08

    Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Mehrbedarf für behinderte

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 20.01.2006 - L 20 (9) B 34/05 SO ER - im Rahmen einer summarischen Prüfung zumindest für überwiegend wahrscheinlich gehalten, dass eine Kostform, die aus einer Reduktion der Gesamtfettmenge, der Bevorzugung hochwertiger pflanzlicher Fette, Cholesterinarmut und der Auswahl komplexer Kohlenhydrate besteht, nicht zu Mehrkosten führt (vgl. insoweit auch die Entscheidungen des 20. Senats vom 21.03.2006 - L 20 B 58/05 SO ER; 20.12.2006 - L 20 B 286/06 AS ER und vom 29.05.2007 L 20 B 28/07 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 20 SO 449/13
    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob die vom Sozialgericht ausgesprochene Verpflichtung zu einer Leistungsgewährung lediglich im Umfang von 70% des jeweils geltenden Regelbedarfs für Alleinstehende rechtmäßig ist (zu Bedenken dagegen vgl. etwa Beschluss des Senats vom 29.05.2007 - L 20 B 28/07 SO ER Rn. 8 (dabei sinnentstellende Wiedergabe der diesbezüglichen Erwägungen im juris-Orientierungssatz 3)).
  • SG Düsseldorf, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Sozialhilfe

    Steht dem Antragsteller ein von ihm geltend gemachter Anspruch voraussichtlich zu und ist ihm nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten - was bei Grundsicherungsleistungen der Fall ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v 29.05.2007 - L 20 B 28/07 SO ER) - ist die einstweilige Anordnung vielmehr zu erlassen.
  • SG Duisburg, 29.01.2008 - S 10 AS 153/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins auch im Hinblick auf diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Zeit überarbeitet werden, kann es nicht als überwiegend wahrscheinlich angesehen werden, dass eine Hyperlipidämie eine Ernährungsweise bedingt, die zu einem Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II führt (LSG NRW vom 20.01.2006 Az L 20 (9) B 34/05 SO ER; LSG NRW vom 21.03.2006 Az L 20 B 58/05 SO ER; LSG NRW vom 20.12.2006 Az L 20 B 286/06 AS ER; LSG NRW vom 29.05.2007 Az L 20 B 28/07 SO ER).
  • SG Landshut, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bestimmung des Mehrbedarfs i.R.d.

    Steht dem Antragsteller ein von ihm geltend gemachter Anspruch voraussichtlich zu und ist ihm nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten - was bei Grundsicherungsleistungen der Fall ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v 29.05.2007 - L 20 B 28/07 SO ER ) - ist die einstweilige Anordnung vielmehr zu erlassen.
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