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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06 AS ER   

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https://dejure.org/2007,21984
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06 AS ER (https://dejure.org/2007,21984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.01.2007 - L 20 B 315/06 AS ER (https://dejure.org/2007,21984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - L 20 B 315/06 AS ER (https://dejure.org/2007,21984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Anspruchs auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Besuch einer Abendschule wegen Förderungsfähigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf das beim Bundessozialgericht bereits anhängige Revisionsverfahren B 7b AS 36/06 R (Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 6/05) zur Frage, ob bei der Förderungsfähigkeit nach dem BAföG dem Grunde nach i.S.d. § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II darauf abzustellen ist, ob es sich um eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung handelt, oder ob die Voraussetzungen für eine Förderung in der Person des Antragstellers erfüllt sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07

    Antrag auf vorläufige Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung nach

    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).

    Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).

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