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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2006 - L 20 B 35/06 AS   

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https://dejure.org/2006,18022
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2006 - L 20 B 35/06 AS (https://dejure.org/2006,18022)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.2006 - L 20 B 35/06 AS (https://dejure.org/2006,18022)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 2006 - L 20 B 35/06 AS (https://dejure.org/2006,18022)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2006 - L 20 B 35/06
    Für die hier maßgebliche Unterscheidung von Einkommen und Vermögen ist auch im Rahmen der §§ 9, 11, 12 SGB II grundsätzlich davon auszugehen, dass Einkommen das ist, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraumes wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er bei Beginn des Zahlungszeitraums bereits hat (vgl. etwa Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 11 RdNr. 19; zur "Zuflusstheorie" grundlegend bereits: BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, 5 C 35/97, BVerwGE 108, 296 ff.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.03.2006, L 20 B 72/06 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - L 20 B 72/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2006 - L 20 B 35/06
    Für die hier maßgebliche Unterscheidung von Einkommen und Vermögen ist auch im Rahmen der §§ 9, 11, 12 SGB II grundsätzlich davon auszugehen, dass Einkommen das ist, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraumes wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er bei Beginn des Zahlungszeitraums bereits hat (vgl. etwa Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 11 RdNr. 19; zur "Zuflusstheorie" grundlegend bereits: BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, 5 C 35/97, BVerwGE 108, 296 ff.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.03.2006, L 20 B 72/06 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - L 20 AS 99/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die insoweit zu § 76 des ehemaligen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätze gälten nach der Rechtslage des SGB II fort (LSG NRW Beschluss vom 10.04.2006 - L 20 B 35/06 AS), denn § 11 SGB II habe keine Abkehr vom Regelungsinhalt des § 76 BSHG vollzogen.
  • SG Aachen, 18.07.2006 - S 11 AS 58/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese Grundsätze gelten nach neuer Rechtslage fort (vgl. insbes. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2006, L 20 B 35/06 AS), denn insbesondere § 11 SGB II hat ersichtlich keine Abkehr vom Regelungsinhalt des § 76 BSHG vollzogen.
  • SG Detmold, 26.10.2006 - S 6 SO 97/06

    Sozialhilfe

    Grundsätzlich werden Erstattungsforderungen jedoch erst mit der Erteilung der Jahresabschlussrechnung fällig und damit durchsetzbar (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2006 - L 20 B 35/06 AS ).
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