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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER (https://dejure.org/2008,19565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.07.2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER (https://dejure.org/2008,19565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER (https://dejure.org/2008,19565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Rechtmäßigkeit der Verweigerung eines Leistungsanspruchs wegen Bestehens eines Anspruchs des Antragstellers auf Herausgabe eines schenkweise überlassenen Vermögens aus § 528 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zur früheren Arbeitslosenhilfe entschieden, dass bei einem auf den Namen des Arbeitslosen lautenden Sparbuch, bei dem der Arbeitslose angibt, es sei an einen Dritten abgetreten (Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R) bzw. das darauf befindliche Geld gehöre in Wahrheit einer anderen Person (Urteile vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R), die Verwaltung sich nicht auf die Feststellung beschränken kann, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen.

    Kann es sich bei dieser Handlungsweise durchaus um eine mögliche Variante eines Treuhandverhältnisses handeln (s.o.; Bassenge, a.a.O. Rn. 34), so hätte sich das Verhalten der Antragstellerin und ihrer Eltern ggf. im Rahmen dessen bewegt, was im Rahmen einer Treuhand der Art, dass diese sich im Wesentlichen im "Hergeben des Namens" erschöpft, vereinbart wird; ein "Fremdvergleich" mit Verhaltensweisen zwischen fremden Dritten (vgl. BSG, Urteil 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R; LSG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 AL 2389/05) ergäbe insoweit keine maßgebliche Abweichung, die von der Annahme einer Treuhandvereinbarung absehen ließe.

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zur früheren Arbeitslosenhilfe entschieden, dass bei einem auf den Namen des Arbeitslosen lautenden Sparbuch, bei dem der Arbeitslose angibt, es sei an einen Dritten abgetreten (Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R) bzw. das darauf befindliche Geld gehöre in Wahrheit einer anderen Person (Urteile vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R), die Verwaltung sich nicht auf die Feststellung beschränken kann, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 2389/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08
    Kann es sich bei dieser Handlungsweise durchaus um eine mögliche Variante eines Treuhandverhältnisses handeln (s.o.; Bassenge, a.a.O. Rn. 34), so hätte sich das Verhalten der Antragstellerin und ihrer Eltern ggf. im Rahmen dessen bewegt, was im Rahmen einer Treuhand der Art, dass diese sich im Wesentlichen im "Hergeben des Namens" erschöpft, vereinbart wird; ein "Fremdvergleich" mit Verhaltensweisen zwischen fremden Dritten (vgl. BSG, Urteil 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R; LSG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 AL 2389/05) ergäbe insoweit keine maßgebliche Abweichung, die von der Annahme einer Treuhandvereinbarung absehen ließe.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zur früheren Arbeitslosenhilfe entschieden, dass bei einem auf den Namen des Arbeitslosen lautenden Sparbuch, bei dem der Arbeitslose angibt, es sei an einen Dritten abgetreten (Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R) bzw. das darauf befindliche Geld gehöre in Wahrheit einer anderen Person (Urteile vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R), die Verwaltung sich nicht auf die Feststellung beschränken kann, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1706/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die Vermögensinhaberschaft hängt im Rahmen eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses nicht von dem gesetzten Rechtsschein ab (BSG Urteil vom 24.05.2006, B 11a AL 49/05 R, Rn. 22, juris; LSG NRW Beschluss vom 17.07.2008, L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER, Rn. 25, juris).

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird, einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG Urteil vom 24.05.2006, B 11a AL 7/05 R, Rn. 24, juris; vgl. auch LSG NRW Urteil vom 23.06.2009, L 1 AS 31/08, Rn. 19, juris, m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 17.07.2008, L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER, Rn. 32, juris; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2011, L 13 AS 155/08, Rn. 32, juris).

    Es gibt aber keinen typischen Treuhandvertrag mit stets gleicher Ausgestaltung; vielmehr bestimmt der Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (LSG NRW Beschluss vom 17.07.2008, L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER, Rn. 32 m.w.N., juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf

    Die Vermögensinhaberschaft hängt im Rahmen eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses nicht von dem gesetzten Rechtsschein ab (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 22; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER - juris Rn. 25).

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 23), einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 24, m. w. N.; zu den weiteren Anforderungen im Hinblick auf die Maßstäbe zur Überprüfung des Vorliegens eines verdeckten Treuhandverhältnisses LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2006 - L 1 AS 31/08 - juris Rn. 19, m. w. Nachw.; zu den vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - a. a. O. - juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 12 A 2022/10

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein

    vgl. hierzu Bassenge, in: Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 903, Rn. 34ff. m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS u.a. - , ASR 2008, 216, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 2774/09

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach Maßgabe des §

    vgl. hierzu Bassenge, in: Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 903, Rn. 34ff. m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS u.a. - , ASR 2008, 216, juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - L 20 B 45/09

    Sozialhilfe

    Sowohl die Stellung eines Asylantrages unter falschem Namen als auch das "Untertauchen" für längere Zeit sind geeignet, eine Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne von § 2 AsylbLG zu begründen (vgl. zusätzlich zu den in der angefochtenen Entscheidung genannten Zitaten auch BSG, Urteil vom 17.6.2008, Az. B 8 AY 5/07 R Rz. 15; Beschlüsse des Senats vom 12.1.2009, Az. L 20 B 42/08 AY sowie vom 14.12.2009, Az. L 20 B 39/09 AY).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2011 - 12 A 319/11

    Anrechenbarkeit eines rechtsmissbräuchlich übertragenen Vermögens auf die

    vgl. hierzu Bassenge, in: Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 903, Rn. 34ff. m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS u.a. - , ASR 2008, 216, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 12 A 2774/09 -.
  • SG Lüneburg, 13.10.2009 - S 27 AS 130/06
    Dies bedeutet, dass der Anspruch durch den neuen Anspruchsinhaber - dem Leistungs-träger - direkt beim Verpflichteten - dem Beschenkten - geltend zu machen ist (Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.07.2008, Az. L 20 B 42/08 AS; Thü-ringer Landessozialgericht, Beschluss v. 30.07.2009, Az. L 9 AS 1159/08 ER - juris; Münder in: LPK-SGB 11, 3. Auflage, § 33, Rn. 77).
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