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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY   

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https://dejure.org/2009,11579
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY (https://dejure.org/2009,11579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY (https://dejure.org/2009,11579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - L 20 B 58/08 AY (https://dejure.org/2009,11579)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - L 20 B 61/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08
    Von einer Einreise zum Zweck des Leistungsbezuges kann danach ausgegangen werden, wenn ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23.02.2007- L 20 B 61/06 AY).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08
    Es genügt demgegenüber nicht, dass der Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne nur billigend in Kauf genommen wird (vgl. zu alledem bereits BVerwG, Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 22.87 = BVerwGE 90, 212 = BVerwG FEVS 43, 113 zur Vorschrift des § 120 BSHG).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Wie das BVerwG dies bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 120 Abs. 3 S 1 BSHG entschieden hat, bezeichnet schon die Konjunktion "um (...) zu (...)" ein ziel- und zweckgerichtetes Handeln und damit eine Zweck-Mittel-Relation, in der die Einreise das Mittel und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe den mit ihr verfolgten Zweck bildet (vgl BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 22/87 - BVerwGE 90, 212, 214; im Anschluss daran etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 10.9.2009 - L 23 SO 117/06 - juris-RdNr 27 f; LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.1.2009 - L 20 B 58/08 AY - juris-RdNr 25 ff; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2008 - L 8 SO 173/08 ER - juris-RdNr 20 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (BVerwG, Urt. v. 04.06.1992 - 5 C 22/87 -, juris Rn. 12; LSG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY -, juris Rn. 25; Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 23 Rn. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 7 AY 335/23

    Beschränkung der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG bei ersichtlicher

    Es genügt demgegenüber nicht, dass der Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne nur billigend in Kauf genommen wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - L 20 B 58/08 AY, juris Rdnr. 25 m.w.N.).
  • SG Augsburg, 14.12.2016 - S 11 AS 1222/15

    Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dies bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 120 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entschieden hat, bezeichnet schon die Konjunktion "um ( ...) zu ( ...)" ein ziel- und zweckgerichtetes Handeln und damit eine Zweck-Mittel-Relation, in der die Einreise das Mittel und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe den mit ihr verfolgten Zweck bildet (vgl. BVerwG vom 04.06.1992 - 5 C 22/87 - BVerwGE 90, 212, 214; im Anschluss daran etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 10.09.2009 - L 23 SO 117/06 - juris-RdNr. 27 f; LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY - juris-RdNr. 25 ff; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2008 - L 8 SO 173/08 ER - juris-RdNr. 20 f).
  • SG Marburg, 21.02.2019 - S 9 AY 4/18
    Prägende Bedeutung kommt dem Umstand, Leistungen zu beziehen, dann zu, wenn er für den Ausländer neben anderen Gründen so wesentlich war, dass er ansonsten nicht eingereist wäre.Der Bezug von Sozialleistungen aus anderen Motiven von untergeordneter Bedeutung, als beiläufiger Effekt wie auch als billigende Inkaufnahme des Zweckes reicht hingegen nicht aus (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - L 20 B 58/08 AY; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, 6. Aufl. 2018, AsylbLG, § 1a, Rn. 28; Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, AsylbLG 2. Überarbeitung, § 1a, Rn. 27 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - L 9 SO 44/15

    Einreise um Sozialhilfe zu erlangen, Serbien, Sozialleistungen,

    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (BVerwG, Urt. v. 04.06.1992 - 5 C 22.87 -, juris Rn. 12: LSG NRW, Beschl. v. 12.01.20 - L 20 B 58/08 AY -, juris Rn. 25; Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 23 Rn. 43).
  • SG Darmstadt, 17.04.2019 - S 28 SO 5/16
    Für eine "Um-zu"-Einreise genügt es demnach nicht, wenn der Bezug von Sozialhilfeleistungen anderen Einreisezwecken untergeordnet ist (LSG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 12. Jan. 2009, L 20 B 58/08 AY; VG Braunschweig, Urt. v. 20. Dez. 2004, 3 A 107/04; VG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Juni 2002, 13 L 1459/02).
  • VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17

    Widerruf einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Einreise zur

    Prägende Bedeutung kommt dem Umstand, Leistungen zu beziehen, nämlich nur dann zu, wenn er für den Ausländer neben anderen Gründen so wesentlich war, dass er ansonsten nicht eingereist wäre (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - L 20 B 58/08 AY -, juris).
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