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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 20 B 75/08 AS   

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https://dejure.org/2008,12050
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 20 B 75/08 AS (https://dejure.org/2008,12050)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2008 - L 20 B 75/08 AS (https://dejure.org/2008,12050)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2008 - L 20 B 75/08 AS (https://dejure.org/2008,12050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Zusicherung für eine neue Unterkunft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2007 - L 20 B 68/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 20 B 75/08
    Der Senat teilt die Auffassung des Sozialgerichts, dass kein Anspruch auf Erteilung einer gleichsam "abstrakten" Zustimmung oder einer Zustimmung "dem Grunde nach" zu einem Umzug besteht, also einer Zustimmung losgelöst von einer konkreten Wohnung (vgl. bereits Beschluss des Senates vom 16.10.2007 - L 20 B 68/07 AY ER zu § 29 Sozialgesetzbuch 12. Buch - Sozialhilfe ( SGB XII)).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 20 B 75/08
    Bereits aus dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II ergibt sich zunächst, dass eine vorherige Zusicherung - entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen - zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft ohnehin nicht Voraussetzung für die Übernahme der Kosten der Unterkunft ist (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 27; Piepenstock in jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rnr. 91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 43/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies gilt insbesondere in Ansehung des Umstands, dass nach der überwiegenden Rechtsprechung des LSG NRW (vgl. z. B. Beschl. v. 27.05.2008 - L 20 B 75/08 AS) eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II nicht im Wege einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden kann.
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