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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07 SO ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07 SO ER (https://dejure.org/2007,19909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2007 - L 20 B 86/07 SO ER (https://dejure.org/2007,19909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2007 - L 20 B 86/07 SO ER (https://dejure.org/2007,19909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Rechtsverhältnisses in einem sozialgerichtlichen Verfahren; Beurteilung der Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Anordnung unter Betrachtung des Verhaltens des Antragstellers; Einstufung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - L 3 ER 50/06

    Eigenheimzulage ist bei der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Der Senat teilt insoweit einstweilen die Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 19.05.2006 - L 3 ER 50/06 SO; a.A. SG Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2005, S 2 SO 218/05 ER), dass im Rahmen der Leistungserbringung nach dem SGB XII die Eigenheimzulage anzurechnen ist und die Vorschrift des § 83 Abs. 1SGB XII der Anrechnung als Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 12 AS 32/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Der Senat sieht sich auch nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Landessozialgerichts NRW im Urteil vom 09.05.2007 (L 12 AS 32/06, anhängige Revision unter B 14 AS 19/07 R), wonach die Eigenheimzulage im Rahmen des SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
  • VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 CE 06.1458

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; keine Verpflichtung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Die abweichende Beurteilung der Frage der Zweckneutralität im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 WoGG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.07.2006, 9 CE 06.1458) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Der Senat weist im Übrigen darauf hin, dass der Umstand, dass die 80 m² große Eigentumswohnung gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht als Vermögen einzusetzen sein dürfte, nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf Gewährung voller Unterkunftskosten sowie Kosten der Heizung führen muss (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R zu den den §§ 29 und 90 SGB XII für die hier in Rede stehende Problematik im Wesentlichen entsprechenden Vorschriften des SGB II: ..."Die Angemessenheitskontrolle im Rahmen von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II hat insoweit nicht das Ziel, eine Einstandspflicht des Grundsicherungsträgers für unverhältnismäßige Unterkunftskosten des Hilfebedürftigen auszuschließen. Art. 3 Abs. 1 GG ist dagegen tangiert, wenn es um die Übernahme der Unterkunftskosten von Mietern einerseits und Haus- und Wohnungseigentümern andererseits geht etwa im Hinblick auf die Höhe der Kaltmiete einerseits und der Darlehenskosten andererseits sowie in Bezug auf Heizungs- und sonstige Nebenkosten. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung bei § 22 Abs. 1 SGB II wird eine Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern nicht zu rechtfertigen sein ...").
  • SG Oldenburg, 09.11.2005 - S 2 SO 218/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07
    Der Senat teilt insoweit einstweilen die Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 19.05.2006 - L 3 ER 50/06 SO; a.A. SG Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2005, S 2 SO 218/05 ER), dass im Rahmen der Leistungserbringung nach dem SGB XII die Eigenheimzulage anzurechnen ist und die Vorschrift des § 83 Abs. 1SGB XII der Anrechnung als Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann.
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 13 A 5469/05

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld; Eigenheimzulage;

    Die Eigenheimzulage wird auch im Rahmen dieser Vorschrift als Einkommen angesehen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 41.02 -, FEVS 55, 102; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. August 2002, - 4 LB 128/02 -, Niedersächsische Rechtspflege 2003, 154; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2007 - L 20 B 86/07 SO ER -, juris; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 2. Auflage, § 83 Rn. 9; Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 17. Auflage, § 83 Rn. 16).
  • SG Fulda, 03.11.2009 - S 7 SO 19/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Eigenheimzulage - keine zweckbestimmte Leistung

    Dem schließt sich die erkennende Kammer an (wie hier: LSG NRW, Beschl. v. 05.09.2007 - L 20 B 86/07 SO ER, juris, Rn. 8; SG Karlsruhe, Urt. v. 28.05.2009 - S 4 SO 3352/08, juris, Rn. 44; Wolf, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 83 Rn 3; Brühl, in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 83 Rn. 27; Lücking, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 12. Erg.-Lfg., Stand 2008, § 83 Rn. 10a; a.A. SG Oldenburg, Beschl. v. 09.02.2005 - S 2 SO 218/05 ER, ohne jedoch zwischen SGB II und SGB XII hinreichend zu differenzieren).
  • SG Hildesheim, 18.04.2008 - S 44 SO 15/06
    Während die Leistungen nach dem SGB II so konzipiert sind, dass im Grundsatz von einem nur vorübergehenden Leistungsbezug ausgegangen wird, handelt es sich bei den Leistungen nach dem SGB XII um Leistungen an Personen, die voraussichtlich auf Dauer keine Erwerbseinkünfte mehr erzielen und damit auch dauerhaft auf die Grundsicherungsleistungen angewiesen sind (vgl. hierzu grundlegend Brühl in: LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 5 Rn. 43 ff.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2007 - L 20 B 86/07 SO ER; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Mai 2006 - L 3 ER 50/06 SO).
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