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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER   

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https://dejure.org/2008,23971
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23971)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23971)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - L 20 B 86/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23971)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R

    Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 20 B 86/08
    Das Gericht entscheidet bei Wirksamkeit des Vergleichs dahingehend, dass es die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich feststellt, oder aber bei Unwirksamkeit des Vergleichs in der Sache selbst (BSG, Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R; Leitherer, a.a.O. Rn. 17a).

    Vielmehr ist der Vergleich ausweislich der Sitzungsniederschrift - den Erfordernissen an einen Prozessvergleich gemäß (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R) - laut diktiert, den Beteiligten vorgespielt und von ihnen genehmigt worden, ohne dass der Antragsteller insoweit deutlich gemacht hätte, dass er den Vergleichstext nur als Vorschlag zur Kenntnis nehmen und über ihn noch weiter nachdenken wolle.

  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/56

    Anspruch auf Witwenrente - Bindung des Revisionsgerichts an die im angefochtenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 20 B 86/08
    Denn auf einen gerichtlich geschlossenen Vergleich sind als Prozesshandlung die Anfechtungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht anwendbar (BSGE 14, 138; BSG, Urteil vom 14.06.1978 - 9/19 RV 31/77 = SozR 1500 § 102 SGG Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2101/12
    "Das Gericht, vor dem der Vergleich geschlossen worden ist, entscheidet dann entweder dahin, dass die Beendigung des Rechtsstreits durch den Vergleich durch Endurteil festgestellt wird oder, wenn die Beendigung verneint wird - etwa weil der Vergleich zu Recht angefochten worden ist - in der Sache selbst " (BSG Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R = juris Rn 20 mwN; vgl. auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10 Aufl. 2012, § 101 Rn 17 f.; LSG NRW Beschluss vom 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER = juris Rn 17; Bayerisches LSG Urteil vom 12.07.2011 - L 11 AS 582/10 = juris Rn 21).

    Die Voraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs, insbesondere eine Verfügungsbefugnis der Beteiligten über den Streitgegenstand und eine ordnungsgemäße Protokollierung (vgl. hierzu Leitherer aaO Rn 6 ff.; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 29.05.2009 - L 16 B 1/09 R ER = juris Rn 20; LSG NRW Beschluss vom 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER = juris Rn 18) sind erfüllt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2010 - L 7 AS 449/10
    Hier erbringt die Sitzungsniederschrift vom 02. März 2010 vollen Beweis dafür, dass der Vergleich mit dem dort niedergelegten Inhalt zwischen den Beteiligten abgeschlossen worden ist, § 122 SGG i.V.m. §§ 165, 160 Abs. 3 Nr. 1 Zivilprozessordnung - ZPO - (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 30.07.2008 - L 20 B 86/08 SO ER -).
  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 7 AL 227/09

    Statthaftigkeit und Fristwahrung der Anfechtung eines prozessbeendigenden

    Da es sich um eine prozessbeendigende Erklärung handelt, ist eine Anfechtung nicht statthaft (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 05. November 2008 - L 16 AS 388/08 - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 2008 - L 20 B 86/08 ER SO - Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2009 - L 2 KN 221/07 U -).
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