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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14   

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https://dejure.org/2015,3315
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14 (https://dejure.org/2015,3315)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14 (https://dejure.org/2015,3315)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 (https://dejure.org/2015,3315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Auskunftsverpflichtung eines Unterhaltspflichtigen bzgl. seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Auskunftsverlangens des Sozialhilfeträgers; Negativ-Evidenz; Verwirkung des Elternunterhalts; Prüfung von Ausschluss- ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen beim Vorliegen einer bereits zivilrechtlichen Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs entgegenstehenden Gründen; Bemessung des Streitwerts im ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Sozialamt kann Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Dem Auskunftsersuchen kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein nach den §§ 93 ff. SGB XII überleitungsfähiger Zahlungsanspruch besteht (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 17 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 27).

    Dieser wird durch die Vorschrift ermächtigt, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verpflichteten geltend zu machen und bei dessen Weigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 18 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Denn anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) können die Rechte des Hilfeempfängers bei einem Auskunftsersuchen wie dem Vorliegenden von vornherein nicht betroffen sein (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 R Rn. 22 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 36).

    Sie ist auch mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das als Teil des in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht nur dem Kläger, sondern auch der Hilfeempfängerin zusteht, nicht angezeigt (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 25).

    Ein Auskunftsanspruch ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn von vornherein, d.h. ohne nähere Prüfung, ohne Beweiserhebung und ohne eingehende rechtliche Überlegungen ersichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht (sog. Negativ-Evidenz, vgl. dazu Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 27 ff. sowie daraufhin BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 7 f.).

    Wäre das der Fall, so wäre ein Auskunftsersuchen ausgeschlossen, weil es dann einer Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Klägers von vornherein nicht bedürfte (vgl. dazu nur Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 50 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Dem Auskunftsersuchen kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein nach den §§ 93 ff. SGB XII überleitungsfähiger Zahlungsanspruch besteht (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 17 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 27).

    Dieser wird durch die Vorschrift ermächtigt, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verpflichteten geltend zu machen und bei dessen Weigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 18 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Schließlich muss die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lassen, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat (LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 34 m.w.N. u.a. der Rspr. des BSG).

    Denn anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) können die Rechte des Hilfeempfängers bei einem Auskunftsersuchen wie dem Vorliegenden von vornherein nicht betroffen sein (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 R Rn. 22 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 36).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Für die hier streitbefangene Auskunftspflicht nach § 117 Abs. 1 SGB XII, die verfahrensrechtlich die Vorstufe zum Übergang von Ansprüchen nach §§ 93 ff. SGB XII insbesondere gegen Unterhaltspflichtige bildet, gelten keine strengeren Anforderungen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 BSHG); denn ihr Zweck ist es, dem Sozialhilfeträger erst die Prüfung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) durch Inanspruchnahme Dritter, namentlich des zur Auskunft Herangezogenen, hergestellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90), und bei Ungewissheit einer Unterhaltsverpflichtung zur Sachverhaltsklärung beizutragen (Blüggel, jurisPK-SGB XII, § 117 SGB XII, Rn. 28, Stand: 19.01.2015).

    Dieser Zweck gebietet es, als "Unterhaltspflichtige" im Sinne von § 117 Abs. 1 SGB XII alle Personen anzusehen, die als Unterhaltsschuldner in Betracht kommen, d.h. nicht offensichtlich ausscheiden (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90 zu § 116 Abs. 1 BSHG).

    Das Ersuchen der Beklagten geht damit nicht weiter, als es die Zweckbindung der Auskunft und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zulassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90 zu § 116 BSHG).

  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Ein Auskunftsanspruch ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn von vornherein, d.h. ohne nähere Prüfung, ohne Beweiserhebung und ohne eingehende rechtliche Überlegungen ersichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht (sog. Negativ-Evidenz, vgl. dazu Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 27 ff. sowie daraufhin BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 7 f.).

    Insoweit dient die Auskunftspflicht nach § 117 Abs. 1 SGB XII als bloße Vorstufe zur Realisierung etwaiger Unterhaltsansprüche nicht nur deren Vereinfachung, sondern auch der Vermeidung von Unterhaltsverfahren, die sich bei Kenntnis der Einkommens- und Vermögenssituation eines potenziell Unterhaltsverpflichteten als nicht erfolgversprechend darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 8).

  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Ein Abschlag ist auf den Auffangstreitwert für Auskunftsansprüche nicht vorzunehmen; denn § 52 Abs. 2 GKG eröffnet diese Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (vgl. BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2009 - L 20 SO 96/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Insbesondere wird dadurch sein in Art. 2 Abs. 1 GG geschütztes Persönlichkeitsrecht, vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht in rechtswidriger Weise verletzt, sondern durch § 117 Abs. 1 S. 1 SGB XII im (höherrangigen) Allgemeininteresse, namentlich der Herstellung des Nachrangs der Sozialhilfe, in zulässiger Weise eingeschränkt (LSG NRW, Urteil vom 14.09.2009 - L 20 SO 96/08 Rn. 26).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Die Prüfung eines solchen Anspruchs - einschließlich einer etwa notwendigen Beweiserhebung zu tatsächlichen Umständen - obliegt nach dem zuvor Gesagten allein den Zivilgerichten (die den Tatbestand der Verwirkung ohnehin eher restriktiv auszulegen scheinen; vgl. zur Verwirkung des Elternunterhaltes bei Kontaktabbruch schon im Kindesalter nur BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZB 607/12).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Denn anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) können die Rechte des Hilfeempfängers bei einem Auskunftsersuchen wie dem Vorliegenden von vornherein nicht betroffen sein (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 R Rn. 22 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 36).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Denn § 116 Abs. 2 SGB XII verpflichtet lediglich in den dort näher bezeichneten Fällen zur beratenden Beteiligung sozial erfahrener Personen, verbietet indessen deren Beteiligung in anderen Fällen nicht (so für die entsprechende Vorschrift des § 114 Abs. 2 BSHG bereits BVerwG, Urteil vom 17.05.1973 - V C 108.72).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; Urteil vom 05.10.1978 - V C 61/77; Urteil vom 13.12.1990 - 5 C 21/88).
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache nicht möglich ist (Bundessozialgericht, Beschl. v. 14.5.2012 - BSG Aktenzeichen B 8 SO 78/11 B -, juris Rn. 12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Urt. v. 26.1.2015 - Aktenzeichen L 20 SO 12/14 -, juris Rn. 54).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen den Kläger weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - ; vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rdnr. 34 und vom 28. Februar 2013 - L 7 SO 4014/11 - ; vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 6. November 1975 - V C 28.75 - BVerwGE 49, 311 - juris Rdnr. 15).

    Umstände, die bereits nach bürgerlichem Recht ganz oder teilweise der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs entgegenstehen, kommen nicht als Härtegrund i.S. des § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Betracht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015, a.a.O. Rdnr. 49; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014, a.a.O. Rdnr. 55; Urteil vom 28. Januar 2014, a.a.O. Rdnr. 63; BGH, Urteil vom 15. September 2010, a.a.O. Rdnr. 44).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3734/15

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängers gegen die Ehefrau des Klägers weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - und 28. Februar 2013 - L 7 SO 5083/12 - vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.).

    Umstände, die bereits nach bürgerlichem Recht ganz oder teilweise der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs entgegenstehen, kommen nicht als Härtegrund i.S. des § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Betracht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015, a.a.O. Rdnr. 49; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014, a.a.O. Rdnr. 55; Urteil vom 28. Januar 2014, a.a.O. Rdnr. 63).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15

    Verringerung des von dem Sozialgericht für das erstinstanzliche Klageverfahren

    Für Streitfälle um einen Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers nach § 117 SGB XII ist die regelmäßige Annahme des Auffangstreitwertes anerkannt (vgl. BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; siehe auch - unter Aufgabe einer früheren anderen Ansicht - Urteil des erkennenden Senat vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14. Siehe ferner den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, zu C.VII.3.).

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (vgl. - für die entsprechende Situation bei § 117 SGB XII - BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; Urteil des erkennenden Senats vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Klage

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (Bundessozialgericht, Beschl. v. 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B -, juris Rn. 12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Urt. v. 26.01.2015 - L 20 SO 12/14 -, juris Rn. 54).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers gegen die Klägerin weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - (n.v.); vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rdnr. 34; vom 28. Februar 2013 - L 7 SO 4014/11 - (n.v.) und vom 21. Juni 2018 - L 7 SO 1715/16 - juris Rdnr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Bayerisches LSG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff. und vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 6. November 1975 - V C 28.75 - BVerwGE 49, 311 - juris Rdnr. 15).

    Umstände, die bereits nach bürgerlichem Recht ganz oder teilweise der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs entgegenstehen, kommen nicht als Härtegrund i.S. des § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Betracht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015, a.a.O. Rdnr. 49; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014, a.a.O. Rdnr. 55; Urteil vom 28. Januar 2014, a.a.O. Rdnr. 63; BGH, Urteil vom 15. September 2010, XII ZR 149/09 - juris Rdnr. 44).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen -

    Dieser wird durch die Vorschrift ermächtigt, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verpflichteten geltend zu machen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 -, juris, RdNr. 27 m.w.N.; Blüggel, Juris Praxiskommentar zum SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 117 RdNr. 56).
  • BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 31/15 B
    L 20 SO 12/14 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - L 8 SO 82/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Dieser wird durch die Vorschrift ermächtigt, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verpflichteten geltend zu machen und bei dessen Weigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. Blüggel, a.a.O., RdNr. 54; Hamdorf a.a.O., RdNr. 12; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen [NRW], Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 -, juris, RdNr. 27 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2021 - L 9 SO 310/20

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Untätigkeitsklage

    Zwar ist bei einer Klage gegen ein Auskunftsersuchen nach § 117 SGB XII im Hauptsacheverfahren kein Abschlag vom Auffangstreitwert vorzunehmen, weil § 52 Abs. 2 GKG diese Möglichkeit nicht eröffnet, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (BSG Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14; Beschluss des Senats vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B; LSG Bayern Beschluss vom 26.04.2017 - L 15 AS 253/17 B).
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