Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21331
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13 (https://dejure.org/2014,21331)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.08.2014 - L 20 SO 141/13 (https://dejure.org/2014,21331)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. August 2014 - L 20 SO 141/13 (https://dejure.org/2014,21331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung für einen volljährigen, voll erwerbsgeminderten Hilfebedürftigen, der zur Untermiete bei seinen Eltern wohnt; Prüfung der Begründung eines rechtsverbindlichen Untermietverhältnisses zwischen Eltern und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung für einen volljährigen, voll erwerbsgeminderten Hilfebedürftigen, der zur Untermiete bei seinen Eltern wohnt

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestehen von Mietverhältnis unter Verwandten bedarf der Einzelfallbeurteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - L 20 SO 401/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Bei den Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt es sich um abtrennbare selbstständige Ansprüche (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2012 - B 8 SO 18/09 R Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 10.02.2014 - L 20 SO 401/13).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn weder eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII oder eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 10.02.2014 - L 20 SO 401/13 Rn. 51).

    Im Übrigen hat der Senat bereits darauf hingewiesen (vgl. Urteil vom 10.02.2014 - L 20 SO 401/13), dass in Fällen wie dem vorliegenden die Begründung einer rechtlichen Verbindlichkeit zur Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten grundsätzlich als naheliegende und nicht beanstandungswürdige Gestaltungsmöglichkeit erscheint, deren Wahrnehmung kaum als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann.

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Bei den Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt es sich um abtrennbare selbstständige Ansprüche (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2012 - B 8 SO 18/09 R Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 10.02.2014 - L 20 SO 401/13).

    b) Der 8. Senat des BSG hat die Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme mietvertraglich vereinbarter Unterkunftskosten eines volljährigen Hilfebedürftigen, der mit nichthilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich ein entsprechender Bedarf im Sinne einer wirksamen zivilrechtlichen Verpflichtung gegenüber Dritten bestehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R Rn. 15 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R Rn. 12 f.).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Sowohl die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate als auch der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts haben insofern übereinstimmend erkannt, dass zur Beantwortung der Frage, ob unter Verwandten ein rechtsverbindliches Mietverhältnis begründet wurde, ein Fremdvergleich mit anderen Mietverhältnissen nicht anzustellen ist (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14; Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B Rn. 7).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Sowohl die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate als auch der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts haben insofern übereinstimmend erkannt, dass zur Beantwortung der Frage, ob unter Verwandten ein rechtsverbindliches Mietverhältnis begründet wurde, ein Fremdvergleich mit anderen Mietverhältnissen nicht anzustellen ist (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14; Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B Rn. 7).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Sowohl die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate als auch der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts haben insofern übereinstimmend erkannt, dass zur Beantwortung der Frage, ob unter Verwandten ein rechtsverbindliches Mietverhältnis begründet wurde, ein Fremdvergleich mit anderen Mietverhältnissen nicht anzustellen ist (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14; Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B Rn. 7).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Sowohl die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate als auch der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts haben insofern übereinstimmend erkannt, dass zur Beantwortung der Frage, ob unter Verwandten ein rechtsverbindliches Mietverhältnis begründet wurde, ein Fremdvergleich mit anderen Mietverhältnissen nicht anzustellen ist (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R Rn. 14; Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B Rn. 7).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung zwar grundsätzlich - wie vorliegend auch geschehen - unabhängig von Nutzungsintensität und Alter anteilig pro Kopf aufzuteilen (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R Rn. 20).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    b) Der 8. Senat des BSG hat die Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme mietvertraglich vereinbarter Unterkunftskosten eines volljährigen Hilfebedürftigen, der mit nichthilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich ein entsprechender Bedarf im Sinne einer wirksamen zivilrechtlichen Verpflichtung gegenüber Dritten bestehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R Rn. 15 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R Rn. 12 f.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Das BSG hat allerdings Ausnahmen für Fälle zugelassen, in denen eine andere Aufteilung auf Grund eines Vertrages bei objektiver Betrachtung angezeigt ist (Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R Rn. 16).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
    Richtiger Klagegegner (§ 70 Nr. 1 SGG) ist die Stadt U als die den Bescheid erlassende Stelle (vgl. Straßfeld, SGb 2010, 520 ff., 522; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 145/14

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII ; Keine Berücksichtigung von Kosten der

    Dieser ist auch nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, weil die Begründung einer rechtlichen Verbindlichkeit zur Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten im Grundsatz als naheliegende und nicht beanstandungswürdige Gestaltungsmöglichkeit erscheint, wenn Eltern ihr behindertes oder sonst in Schwierigkeiten befindliches Kind in ihren Haushalt aufnehmen (ebenso LSG NRW, Urt. v. 11.08.2014 - L 20 SO 141/13 -, juris Rn. 42; Senat, a.a.O. -, juris Rn. 46).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 9 SO 309/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Anerkennung von Unterkunftskosten bei einem

    Grundsätzlich erscheint die Begründung einer rechtlichen Verbindlichkeit zur Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten als naheliegende und nicht beanstandungswürdige Gestaltungsmöglichkeit, wenn Eltern ihr behindertes oder sonst in Schwierigkeiten befindliche Kind in ihren Haushalt aufnehmen (ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.08.2014 - L 20 SO 141/13 -, juris Rn. 42).
  • SG Düsseldorf, 28.08.2014 - S 30 SO 431/12

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Leistungen für Kosten der Unterkunft

    Denn auch wenn eine Vermietung an Fremde unter diesen Bedingungen auf dem freien Wohnungsmarkt (außerhalb von Wohnungsgemeinschaften Gleichaltriger) kaum anzutreffen sein dürfte, so erscheint dies zwischen nahen Verwandten durchaus als nachvollziehbare Vermietungsmöglichkeit (LSG NRW, Urt. v. 11.08.2014, L 20 SO 141/13).
  • BSG, 15.12.2014 - B 8 SO 78/14 B

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Erfüllung der Darlegungspflicht;

    L 20 SO 141/13 (LSG Nordrhein-Westfalen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht