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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13   

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https://dejure.org/2014,34101
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13 (https://dejure.org/2014,34101)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2014 - L 20 SO 20/13 (https://dejure.org/2014,34101)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - L 20 SO 20/13 (https://dejure.org/2014,34101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; BGB § 2044; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
    Zur Anrechnung von Immobilienvermögen auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt als Zuschuss oder als Darlehen; Verwertung eines geerbten Miteigentumsanteils an einem Haus durch Verkauf oder Verpfändung; Prüfung von tatsächlichen oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt als Zuschuss oder als Darlehen; Verwertung eines geerbten Miteigentumsanteils an einem Haus durch Verkauf oder Verpfändung; Prüfung von tatsächlichen oder ...

  • rechtsportal.de

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt als Zuschuss oder als Darlehen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertung eines geerbten Miteigentumsanteils an einem Haus durch Verkauf oder Verpfändung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Der Senat hat insoweit bereits ausgeführt (vgl. Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 41 ff.), dass der Gesetzgeber mit dieser Formulierung zur Angemessenheit die sog. Kombinationstheorie aufgegriffen hat, die vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (i.d.F. bis 31.12.1990) entwickelt worden war.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 41 ff.).

    Zum anderen beschränkt auch die Vermietung eines Teils der Wohnfläche die grundsätzliche Verwertbarkeit nicht (so bereits Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 46).

    Der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung grundsätzlich gefolgt (Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 45).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht sich der Anteil um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R und vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Darüber hinaus sei bei einer Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um nicht mehr als 10 % mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch von einer angemessenen Wohnfläche auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R).

    Dementsprechend stellt auch das Bundessozialgericht bei einer Eigentumswohnung auf eine angemessene Wohnfläche von 120 m² (für vier Personen; mit entsprechenden Änderungen je nach Personenzahl wie bei Einfamilienhäusern) ab (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R Rn. 22).

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Die Eigenschaft eines Hausgrundstücks als "klein" sollte sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner und deren besondere Bedürfnisse) sowie nach sachbezogenen und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) richten (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - V C 50.73 sowie vom 17.01.1980 - 5 C 48/78).

    Die Herkunft des Vermögensgegenstandes spielt vielmehr für sich genommen keine Rolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - V C 50.73 Rn. 30).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Solange die ungeteilte Erbengemeinschaft fortbesteht, kann die Klägerin grundsätzlich ihren Anteil durch Verkauf - insbesondere an den zum Kauf bereiten Bruder - oder aber durch Verpfändung verwerten (vgl. zu diesen Verwertungsmöglichkeiten bereits BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R Rn. 27).

    Sofern ein Hilfebedürftiger an der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft aber nicht interessiert ist und den Auseinandersetzungsanspruch nicht ernstlich geltend gemacht hat, besteht von vornherein kein tatsächliches Verwertungshindernis (BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R Rn. 34).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Soweit ein einzelnes Kriterium unangemessen ist, führt dies also nicht automatisch zur Unangemessenheit des Hausgrundstücks (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

    Der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsprechung - auch aus Gründen der Harmonisierung (zu deren Notwendigkeit vgl. Coseriu, in: Bender/Eicher, Sozialrecht - eine Terra incognita, 2009, 225, 255 f.; Stölting/Greiser, SGb 2010, 631 ff.) - angeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht sich der Anteil um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R und vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Bei einer Belegung des Hauses mit nur einer Person sei die Grenze allerdings typisierend auf 90 m² festzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 226/00

    Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Denn zum einen vermittelt die Teilungsanordnung im Ehe- und Erbvertrag ihrer Eltern einen schuldrechtlichen Anspruch der Klägerin auf eine entsprechende Auseinandersetzung (vgl. zu dieser Wirkung der Teilungsanordnung nur BGH, Urteil vom 17.04.2002 - IV ZR 226/00 sowie Weidlich in Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, § 2048 Rn. 4).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht sich der Anteil um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R und vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht sich der Anteil um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R und vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13
    Das Bundessozialgericht hat (im Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R Rn. 17 unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Gerichts zum Arbeitslosenhilferecht sowie auf BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89 Rn. 12) insofern ausgeführt, dass für die Beurteilung der Angemessenheit eines im Miteigentum stehenden Hausgrundstücks allein auf den vom Leistungsempfänger als Wohnung genutzten Teil des gesamten Hausgrundstücks abgestellt werden kann, wenn das Wohneigentum des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

  • SG Duisburg, 04.12.2019 - S 3 SO 552/17
    Eine Unverwertbarkeit im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII liegt vor, wenn völlig ungewiss ist, wann mit der Verwertbarkeit gerechnet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG NRW, Urteil vom 13.10.2014 - L 20 SO 20/13).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

    Die Vorschrift soll Fälle erfassen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht bereits von den Regeltatbeständen des Schonvermögens erfasst werden, diesen aber in Bezug auf den Regelungszweck grundsätzlich gleichwertig sind (LSG NW, U.v. 13.10.2014 - L 20 SO 20/13 - juris Rn. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 13 AS 199/14
    Eine solche liegt insbesondere nicht darin, dass es sich bei einer Immobilie um das Elternhaus des Betroffenen handelt (zu § 90 Abs. 3 Satz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 2014 - L 20 SO 20/13 - juris Rn. 48).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2023 - L 8 SO 27/21

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) - Zur Berücksichtigung von freiwilligen

    In Bezug auf den Zeitraum, auf den sich die Klage bezieht, folgt der Senat der Rechtsprechung, dass regelmäßig bei der Ablehnung eines Antrags auf laufende Leistungen der Sozialhilfe ohne eine nachfolgende wesentliche Änderung in den zu der Ablehnung führenden Umständen der Zeitraum bis zur mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz erfasst ist (vgl. z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 2014 - L 20 SO 20/13 - juris, RdNr. 26).
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