Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
SGB-XII-Leistungen; Umwandlung darlehensweiser gewährter Leistungen in einen verlorenen Zuschuss; Verwertbares Vermögen; Angemessenes Hausgrundstück; Kombinationstheorie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-XII -Leistungen; Umwandlung darlehensweiser gewährter Leistungen in einen verlorenen Zuschuss; Verwertbares Vermögen; Angemessenes Hausgrundstück; Kombinationstheorie
- rechtsportal.de
SGB-XII -Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 16.05.2012 - S 30 SO 196/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
- BSG, 07.03.2017 - B 8 SO 73/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Die Beklagte, die bereits gezahlt hat, kann nicht erneut zur Zahlung verurteilt werden; lediglich der Rechtsgrund der Zahlung muss ggf. verändert werden (Zuschuss statt Darlehen; vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 7/08 R Rn. 10).Danach ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (jetzt § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; soweit ein einzelnes Kriterium unangemessen ist, führt dies also nicht automatisch zur Unangemessenheit des Hausgrundstücks (vgl. BSG, Urteile vom 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R und vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die in der Praxis angewandten Grenzwerte von 500 qm für ein freistehendes Haus bzw. für den ländlichen Raum allenfalls Anhaltspunkte, die überschritten werden können, wenn sich die Größe des betroffenen Hausgrundstücks im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten hält (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R Rn. 20).
Soweit es die Beurteilung der angemessenen Hausgröße als solche betrifft, hat sich der 8. Senat des Bundessozialgerichts aus Gründen der Harmonisierung der Rechtsprechung der für die Grundsicherung nach dem SGB II zuständigen Senate zu § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II angeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R Rn. 19).
Diese Härtefallregelung erfasst allein atypische Fälle, bei denen auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls der Vermögensansatz die Betroffenen unbillig belasten und den im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht gerecht würde (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R Rn. 22).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Schließlich haben die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 und die hierauf ergangene Entscheidung des BSG vom 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R die Frage der Angemessenheit des Hausgrundstücks im Hinblick auf die sog. "Kombinationstheorie" aufgeworfen.(2) Ist deshalb das Hausgrundstück der Kläger unter Beachtung aller Kriterien nach der "Kombinationstheorie" unangemessen, so ergibt sich - entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung - auch nichts anderes aus dem Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13.
- SG Stade, 30.01.2007 - S 17 AS 230/06
Berücksichtigung eines im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnhauses bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Sie - die Kläger - seien nicht schlechter zu stellen als Hauseigentümer, die einen Teil des Hauses durch Vermietung verwerten könnten und bei denen infolgedessen nur auf den bewohnten Anteil des Hauses abzustellen sei (Bezugnahme auf SG Stade S 17 AS 230/06).Anders als in dem von den Klägern herangezogenen Urteil des SG Stade (vom 31.01.2007 - S 17 AS 230/06) wird die DG-Wohnung auch nicht durch Vermietung verwertet, so dass schon deshalb eine Nichtberücksichtigung wegen einer anderweitigen Verwertungsform (als dem Verkauf) von vornherein ausscheidet.
- BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Schließlich haben die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 und die hierauf ergangene Entscheidung des BSG vom 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R die Frage der Angemessenheit des Hausgrundstücks im Hinblick auf die sog. "Kombinationstheorie" aufgeworfen.Danach ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (jetzt § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; soweit ein einzelnes Kriterium unangemessen ist, führt dies also nicht automatisch zur Unangemessenheit des Hausgrundstücks (vgl. BSG, Urteile vom 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R und vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Bei einer Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um nicht mehr als 10 v.H. ist mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch von einer angemessenen Wohnfläche auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R Rn. 21 ff.). - BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Ohne eine Teilung des Eigentums ist ein Hausgrundstück in seiner Gesamtheit zu bewerten; für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die gesamte Wohnfläche und nicht nur auf die selbst bewohnte Fläche abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R Rn. 25). - BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Mit der Formulierung hat der Gesetzgeber die vom Bundesverwaltungsgericht angewandte sog. "Kombinationstheorie" aufgegriffen, wonach sich die Eigenschaft eines Hausgrundstücks als "klein" nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner und deren besondere Bedürfnisse) sowie nach sachbezogenen und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) richten soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - V C 50.73 und vom 17.01.1980 - 5 C 48/78). - BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
Mit der Formulierung hat der Gesetzgeber die vom Bundesverwaltungsgericht angewandte sog. "Kombinationstheorie" aufgegriffen, wonach sich die Eigenschaft eines Hausgrundstücks als "klein" nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner und deren besondere Bedürfnisse) sowie nach sachbezogenen und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) richten soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - V C 50.73 und vom 17.01.1980 - 5 C 48/78). - BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12
aa) Der Begriff des Vermögens wird nicht gesetzlich definiert; hierunter fallen grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R Rn. 15).
- BSG, 07.03.2017 - B 8 SO 73/16 B
SGB-XII -Leistungen; Berücksichtigungsfähigkeit von Hausgrundstücken als …
L 20 SO 241/12 (LSG Nordrhein-Westfalen).