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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 25/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 25/09 (https://dejure.org/2012,29206)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09 (https://dejure.org/2012,29206)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 (https://dejure.org/2012,29206)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 286/12

    Streit über die Übernahme der Kosten für die Teilnahme eines behinderten Kindes

    Ob dies indes entsprechend den Ausführungen der V GmbH im Schreiben vom 09.11.2012 der Fall ist oder ob ein Anspruch auf Leistungen unter dem Aspekt der Teilhabe am Gemeinschaftsleben hier deshalb von vornherein ausscheidet, weil, was der Senat in tatsächlicher Hinsicht ausdrücklich feststellt, die Maßnahme eindeutig an die Krankheit selbst anknüpft (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 15/11 -, juris Rn. 19) und deshalb der medizinische Leistungszweck eindeutig im Vordergrund steht (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.08.2012 - L 20 SO 25/09 -, juris Rn. 62 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 27.02.2013 - L 9 SO 17/11 -, juris Rn. 36), kann in rechtlicher Hinsicht dahinstehen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische

    Dient eine Therapie im Einzelfall zwar auch der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, steht dabei aber der medizinische Leistungszweck im Vordergrund, so ist sie allein der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, juris, Rn. 62 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2013 - L 9 SO 17/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - Zuständigkeit sowohl des

    Ein Erstattungsanspruch der Klägerin für die von ihren Eltern gezahlten Kosten der Petö-Therapie nach § 3 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 4, 2. Alternative Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX), besteht nicht (zur Anspruchsgrundlage Bundessozialgericht , Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, recherchiert bei juris, Rdn. 51).

    Im Übrigen folgt das auch daraus, dass die hier geltend gemachte Therapie nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehört und deswegen deren Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, a. a. O., Rdn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, a. a. O., Rdn. 49).

    Als Anspruchsgrundlage kommen insoweit für die Anerkennung als soziale Rehabilitation § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfeverordnung in Betracht (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. September 2011 - L 9 SO 37/10 -, m. w. N.) bzw. § 55 Abs. 2 SGB IX und insbesondere § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 18), bzw. § 55 Abs. 2 Nr. 2 und 7 (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, recherchiert bei juris, Rdn. 56).

    Dient eine Therapie im Einzelfall zwar auch der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, steht dabei aber der medizinische Leistungszweck eindeutig im Vordergrund, so ist sie allein der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, a. a. O., Rdn. 62 ff.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - L 9 SO 57/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Senat verbleibt insoweit im Einklang mit seiner am 27. Februar 2013 (Az. L 9 SO 17/11 - juris Rn. 60) getroffenen Entscheidung der Auffassung, dass eine Verbesserung der motorischen Fähigkeiten durch die Petö-Therapie nicht zur Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger führt, wenn aus Zielsetzung und Berichten über die Therapie zu entnehmen ist, dass die mit der Petö-Therapie grundsätzlich auch verfolgten Ziele der Eingliederung in die Gesellschaft, die Förderung der intellektuellen und sozial-emotionalen Fähigkeiten wie Sprache, Kultur, Technik und psychosoziales Handeln sowie die Förderung des lebenspraktischen Handelns offensichtlich keine wesentliche Rolle gespielt haben, sondern der medizinische Leistungszweck eindeutig im Vordergrund gestanden hat (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 - juris Rn. 62 ff.).
  • SG Düsseldorf, 14.01.2016 - S 30 SO 323/11
    Wenn der Therapiezweck aber lediglich "auch" der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft diene, eigentlich aber der medizinische Leistungszweck im Vordergrund stehe, wie es hier der Fall sei, liege nach der Rechtsprechung (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.02.2013, L 9 SO 17/11; LSG NRW, Urt. v. 20.08.2012, L 20 SO 25/09) keine soziale Reha vor, so dass eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ausscheide.

    Nicht ausreichend ist dagegen, dass eine Therapie im Einzelfall zwar auch der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dient, tatsächlich aber der medizinische Leistungszweck eindeutig im Vordergrund steht; in diesem Fall ist sie allein der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen (LSG NRW, Urt. v. 20.08.2012, L 20 SO 25/09; LSG LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.02.2013, L 9 SO 17/11).

  • SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22
    Dient ein Hilfsmittel zwar auch einem medizinischen Leistungszweck, steht aber die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund, so ist es allein der sozialen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. BSG, ebd.; auch z.B. für das heilpädagogische Reiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.02.2016 - L 9 SO 59/13; für eine auditiv-verbale Therapie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09).
  • SG Aachen, 29.04.2014 - S 20 SO 142/13

    Erstattung der Kosten einer Konduktiven Förderung nach Petö (Petö-Therapie)

    So lag es in den vom LSG NRW und dem LSG Schleswig-Holstein in den Urteilen vom 20.08.2012 (L 20 SO 25/09) bzw. vom 27.02.2013 (L 9 SO 17/11) entschiedenen Fällen, auf die sich die Beklagte beruft.
  • SG Magdeburg, 12.12.2014 - S 47 SO 90019/09

    Streitigkeiten nach dem SGB XII- Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu

    Ausschließlich ein rein medizinischer Leistungszweck stünde Leistungen der Eingliederungshilfe entgegen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012, L 20 SO 25/09; Rn. 62, 65 - "auditiv-verbale Therapie" zum Erwerb der Hör- und Sprachfähigkeit).
  • SG Aachen, 10.12.2013 - S 20 SO 199/12

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form von Fachleistungsstunden (FLS) im Rahmen

    Solche Leistungen der Eingliederungshilfe wären nur dann nicht erforderlich, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation des behinderten Menschen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso zu erreichen gewesen wäre (LSG NRW, Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09).
  • SG Aachen, 03.09.2013 - S 20 SO 155/12

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form von Fachleistungsstunden im Rahmen

    Solche Leistungen der Eingliederungshilfe wären nur dann nicht erforderlich, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation des behinderten Menschen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso zu erreichen gewesen wäre (LSG, Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09).
  • SG Aachen, 10.12.2013 - S 13 KR 32/13

    Eingliederungshilfe in Form von Fachleistungsstunden (FLS) im Rahmen ambulant

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