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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,73815
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER (https://dejure.org/2015,73815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER (https://dejure.org/2015,73815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. August 2015 - L 20 SO 289/15 B ER (https://dejure.org/2015,73815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-XII-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Vorliegen eines Anordnungsgrunds; Konkrete Gefahr einer Wohnungslosigkeit; Anhängigkeit einer Räumungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB II § 22
    SGB-XII -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15
    Anders als der früher übereinstimmenden Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - zuständigen Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 19 AS 805/14 B ER, vom 24.02.2014 - L 12 AS 2319/13 B ER, vom 27.05.2013 - L 2 AS 1236/13 B ER, vom 08.05.2013 - L 7 AS 1235/13 B ER und 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER; jetzt aber differenzierend: Beschlüsse vom 29.01.2015 - L 6 AS 2086/14 B und vom 04.05.2014 - L 7 AS 139/15 B ER) entspricht es nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein Anordnungsgrund in aller Regel erst dann vorliegt, wenn bereits eine Räumungsklage anhängig ist.

    Der unmittelbar bevorstehende Verlust der Wohnung erscheint auch unter diesem Gesichtspunkt nicht überwiegend wahrscheinlich (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2014 - L 7 AS 139/15 B ER).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft, d.h. überwiegend wahrscheinlich (vgl. u.a. BVerfG vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. ausführlich zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu etwa zuletzt Beschlüsse vom 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER und vom 20.05.2015 - L 20 SO 156/15 B ER) ist ein Anordnungsgrund im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft und Heizung zwar nicht erst dann als glaubhaft gemacht anzusehen, wenn bereits eine Räumungsklage anhängig ist.
  • SG Duisburg, 21.10.2020 - S 48 AY 46/20
    Das Gericht konnte vorliegend eine Verpflichtung dem Grunde nach gem. § 130 SGG aussprechen, da die Antragsteller eine Leistung in Geld begehren, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. zur Anwendbarkeit des § 130 SGG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: Keller , in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 13. Aufl. (2020), § 86b SGG, Rn. 30), wobei eine Befristung in Gestalt einer Verpflichtung bis zum Ende des Monats, in dem die gerichtliche Entscheidung ergeht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19.08.2015, L 20 SO 289/15 B ER, Rn. 15), geboten war.
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