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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 (https://dejure.org/2013,18961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 (https://dejure.org/2013,18961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2013 - L 20 SO 453/11 (https://dejure.org/2013,18961)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Alle Erstattungsansprüche, insbesondere auch solche nach § 102 SGB X, setzen deshalb eine rechtmäßige Leistungserbringung voraus (vgl. nur BSG, Urteil vom 25.08.2011, a.a.O.).

    Das BSG hat - Bezug nehmend auf hierzu vorliegende Rechtsprechung des BVerwG - im Zusammenhang mit der Frage der Verwertung von Kapitallebensversicherungen unter der Geltung des SGB XII ausgeführt (Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R), bei Vermögen oberhalb des nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschützten Schonbetrags scheide für die Folgezeit nach dem maßgeblichen Stichtag die Berücksichtigung eines - nur - fiktiven Verbrauchs von Vermögenswerten aus.

  • VG München, 14.02.2001 - M 18 E 00.6154
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Die Frage der Hilfebedürftigkeit sei auch in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren M 18 E 00.6154 und M 6b K 00.5782 nicht erörtert worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Verwaltungsakten der Beteiligten sowie der beigezogenen Prozessakten des VG München (M 18 E 00.6154 und M 6b K 00.5782 ) sowie des SG München (S 51 SO 247/07 ER) Bezug genommen.

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 13/84

    Zur Anwendung und Abgrenzung der §§ 102, 104 und 105 SGB 10

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    aa) Dies erfordert zunächst, dass der Wille des Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar wird (BSG, Urteil vom 14.05.1985 - 4a RJ 13/84 = SozR 1300 § 105 Nr. 1; Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 76. Ergänzungslieferung 2012, § 102 SGB X Rn. 17).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des (vermeintlichen) Erstattungsanspruchs durch die Klägerin durch Verwaltungsakt aus (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R unter Verweis auf BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6 S 13; BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Pflegesatzvereinbarung - Versorgungsauftrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des (vermeintlichen) Erstattungsanspruchs durch die Klägerin durch Verwaltungsakt aus (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R unter Verweis auf BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6 S 13; BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Daher liegen auch die Voraussetzungen des § 14 SGB IX für eine vorläufige Zuständigkeit nicht vor, so dass sich unter diesem Gesichtspunkt kein vorrangiger Erstattungsanspruch ergibt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R

    Erstattungsstreit zwischen Versorgungsträger und Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des (vermeintlichen) Erstattungsanspruchs durch die Klägerin durch Verwaltungsakt aus (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R unter Verweis auf BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6 S 13; BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 3).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99

    Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel; Umzug, Kostenerstattung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Mit Schreiben vom 03.08.2000 teilte die Klägerin der Beklagten unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.03.2000 - 5 C 13/99 mit, dass ihre Kostenerstattungspflicht zum 31.12.1993 geendet habe und sie sich außerstande sehe, weitere Rechnungen zu erstatten.
  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
    Dies ergebe sich bereits daraus, dass der andere Sozialleistungsträger, von dem Kostenerstattung begehrt werde, gerade nicht vor oder während der Leistungserbringung informiert werden müsse (VG Magdeburg vom 20.03.2007 - 6 A 346/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - L 12 SO 210/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer ambulant betreuten Wohnform

    Auch die materiellen Voraussetzungen für die gewährte Hilfe zur häuslichen Pflege waren nach dem Gesamtzusammenhang unstreitig erfüllt (zur Voraussetzung: BVerwG Urteil vom 13.03.2003, 5 C 6/02, Rn. 17, juris; LSG NRW Urteil vom 15.04.2013, L 20 SO 453/11, Rn. 69, juris; Grube in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Auflage 2017, § 102 Rn. 53).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2016 - L 9 SO 314/15

    Anspruch auf Leistungen zur Ermöglichung oder Sicherung selbständigen Wohnens

    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des (vermeintlichen) Erstattungsanspruchs durch die Klägerin durch Verwaltungsakt aus (s. LSG NRW, Urt. v. 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 -, juris Rn. 60; vgl. auch BSG, Urt. v. 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R -, juris Rn. 14), was ausweislich der an den Beklagten gerichteten Schreiben vom 31.08.2011, 16.07.2011 und 03.06.2013 auch nicht der Fall gewesen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt aus (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 -, juris Rn. 60; vgl. auch Bundessozialgericht, Urt. v. 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R -, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12

    Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine

    Aus diesem Grund schied eine Geltendmachung des (vermeintlichen) Erstattungsanspruchs durch den Kläger durch Verwaltungsakt aus (LSG NRW, Urt. v. 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 -, juris Rn. 60; vgl. auch BSG, Urt. v. 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R -, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 7 AS 920/16

    Grundsicherungsleistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft;

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 955/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; EU-Ausländer; Gewährung von

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - L 7 AS 288/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Streit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 7 AS 1466/15

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN), die gegeben ist, weil es sich bei der Frage, ob der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II eingreift, als Folge der Rechtsprechung des BSG vom 03.12.2015 (B 4 AS 44/15 R) nicht um den Streit um eine materielle Anspruchsvoraussetzung, sondern um die Eröffnung eines Kompetenzkonfliktes handelt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - L 7 AS 1711/15

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Der aus der Anwendung von § 43 SGB I folgende Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X erfordert die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vorläufig erbrachten Leistungen (allg. Meinung, vergl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2013 - L 20 SO 453/11 mwN), die gegeben ist, weil es sich bei der Frage, ob der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II eingreift, als Folge der genannten Rechtsprechung des BSG vom 03.12.2015 und 16.12.2015 nicht um den Streit um eine materielle Anspruchsvoraussetzung, sondern um die Eröffnung eines Kompetenzkonfliktes handelt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 7 AS 354/16

    Einstweiliger Rechtsschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2016 - L 7 SF 429/16

    Vollstreckungsrechtsschutz; Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - L 7 AS 2143/15

    Einstweiliger Rechtsschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - L 7 AS 386/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 7 AS 934/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; EU-Ausländer;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17
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