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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B (https://dejure.org/2012,4512)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B (https://dejure.org/2012,4512)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - L 20 SO 527/11 B (https://dejure.org/2012,4512)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Zum einen entspreche die Ermittlung der Regelbedarfsstufe 3 nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. aufgegeben habe; denn die Regelbedarfe in der Regelbedarfsstufe 3 seien trotz unterschiedlicher Haushaltskonstellationen der darin benannten Haushaltsmitglieder einheitlich bemessen und freihändig geschätzt worden, ohne dass der Gesetzgeber zuvor die entsprechenden Tatsachen ermittelt und nachvollziehbare Berechnungsschritte mit plausiblem Zahlenwerk dargelegt habe.

    Insoweit mag letztlich offen bleiben, ob diese Vorschrift das in Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt, weil der Gesetzgeber den vom BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 (BVerfGE 125, 175 ff.) aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums für den von der Regelbedarfsstufe 3 erfassten Personenkreis nicht hinreichend Rechnung getragen hat (vgl. hierzu u.a. Münder, a.a.O., S. 82); denn unabhängig hiervon ist es zumindest denkbar, dass § 8 Abs. 1 Nr. 3 RBEG jedenfalls insofern verfassungswidrig ist, als die unterschiedliche Behandlung erwachsener Personen (nach Vollendung des 25. Lebensjahres) im SGB II und SGB XII den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

    Derartige Ermittlungen waren aber möglicherweise notwendig; denn eine typisierende Betrachtung hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - soweit ersichtlich - jedenfalls ausdrücklich nur im Zusammenhang mit der Kürzung der Regelbedarfsstufe 2 für Partnerhaushalte (auf 180 % des entsprechenden Bedarfs eines Alleinstehenden) für zulässig erachtet, während der Kläger Mitglied eines Haushalts von (mindestens) zwei weiteren Personen ist.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R bereits festgestellt, dass dieser Personenkreis den vollen Regelsatz beanspruchen könne.

    Dabei kommt hinzu, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG eine Minderung des Regelsatzes im SGB XII im Vergleich zur Höhe der Regelleistung im SGB II im Falle der Zuordnung als Haushaltsangehörige wegen der identischen sozialrechtlichen Funktion beider Leistungen, nämlich der Sicherung des Existenzminimums, für sachlich nicht gerechtfertigt erachtet hat.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Davon ist u.a. dann auszugehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347; ferner BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004 - 2 BvR 626/06; LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2011 - L 19 AS 48/11 B; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Davon ist u.a. dann auszugehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347; ferner BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004 - 2 BvR 626/06; LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2011 - L 19 AS 48/11 B; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 100, 195, 205; 107, 205, 214; 109, 96, 123).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Dabei ist dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Sozialrechts allerdings eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen (vgl. BVerfGE 17, 210, 216; 77, 84, 106, 81, 156, 205).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitsgrundsätze reichen (vgl. BVerfGE 97, 271, 290; 99, 367.388; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Auflage, § 114 Rn. 80) ist die Rechtsverfolgung des Klägers, der die Kosten der Prozessführung ausweislich der am 04.07.2011 bei dem Sozialgericht eingegangenen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann, nicht mutwillig und entgegen der Auffassung des Sozialgerichts auch nicht ohne Erfolgsaussicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - L 19 AS 48/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Davon ist u.a. dann auszugehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347; ferner BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004 - 2 BvR 626/06; LSG NRW, Beschluss vom 01.06.2011 - L 19 AS 48/11 B; Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 7b m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitsgrundsätze reichen (vgl. BVerfGE 97, 271, 290; 99, 367.388; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97

    Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages -

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 469/13
    a) Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG damit begründet oder diskutiert wird, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung von nicht erwerbsfähigen haushaltsangehörigen Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII i.V.m. der Anlage zu § 28 SGB XII unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen, gegenüber entsprechenden erwerbsfähigen Personen, die nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II im Jahre 2011 einen Regelbedarf in Höhe von 364,- Euro monatlich und im Jahr 2012 in Höhe von 374,- Euro monatlich entsprechend der Regelbedarfsstufe 1 erhalten, seien vor dem Hintergrund des identischen Zwecks der Leistungen nach dem SGB XII einerseits und nach dem SGB II andererseits, das Existenzminimum sicherzustellen, nicht ersichtlich (so Greiser/Stölting, DVBL. 2012, 1353 (1356); zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht in der Sache auch BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B -, juris Rn. 22 f.), überzeugt dies aus mehreren Gründen nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG damit begründet oder diskutiert wird, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung von nicht erwerbsfähigen haushaltsangehörigen Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII i.V.m. der Anlage zu § 28 SGB XII unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen, gegenüber entsprechenden erwerbsfähigen Personen, die nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II im Jahre 2011 einen Regelbedarf in Höhe von 364,- Euro monatlich entsprechend der Regelbedarfsstufe 1 erhalten, seien vor dem Hintergrund des identischen Zwecks der Leistungen nach dem SGB XII einerseits und nach dem SGB II andererseits, das Existenzminimum sicherzustellen, nicht ersichtlich (so Greiser/Stölting, DVBL. 2012, 1353 (1356); zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht in der Sache auch BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B -, juris Rn. 22 f.), überzeugt dies aus mehreren Gründen nicht.
  • SG Detmold, 23.05.2013 - S 16 SO 27/13

    Begehren höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Jedenfalls ist eine Ungleichbehandlung von haushaltsangehörigen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII gegenüber solchen nach dem SGB II ohne entsprechende Ermittlungen nicht zu rechtfertigen (kritisch zu Einführung der Regelbedarfsstufe 3 auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.2.2012 - L 20 SO 527/11 B; Greiser/Stölting, DVBl 2012, 1353 ff; Gutzler, in jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. 2011, Rn. 79 ff.; Langer, RdL 2012, 23 ff; Lenze in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 8 RBEG Rn. 6; Saitzek, in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 20, Rn. 16; aA LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 24.10.2011 - L 8 SO 275/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.7.2012 - L 8 SO 13/12 B ER; Wahrendorf, in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 28, Rn. 61).
  • SG Berlin, 04.12.2012 - S 51 SO 2013/11

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Leistungen nach der

    Vor diesem Hintergrund bestehen gewisse Zweifel, ob der Gesetzgeber die von ihm beabsichtigte Anerkennung der höheren wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Leistungsempfängern nach dem SGB II technisch besonders günstig durch eine Zuerkennung des vollen Regelsatzes, also ohne Berücksichtigung ggf. tatsächlich vorhandenen Einspareffekte, vorgenommen hat (so wohl auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2012, Az: L 20 SO 527/11 B, juris).
  • SG Oldenburg, 07.08.2012 - S 22 SO 118/12
    Die Antragstellerin verweist auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 06. Februar 2012 (L 20 SO 527/11 B).
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