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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2018 - L 20 SO 527/18 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.10.2018 - L 20 SO 527/18 B (https://dejure.org/2018,34421)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - L 20 SO 527/18 B (https://dejure.org/2018,34421)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme von Kosten für eine Anschlussheilbehandlung; Keine Kostenerstattung für Überprüfung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 114 ; ZPO § 127 Abs. 4
Übernahme von Kosten für eine Anschlussheilbehandlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 03.07.2018 - S 35 SO 84/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2018 - L 20 SO 527/18 B
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - L 9 SO 439/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit …
Bei dem Verfahren zur Überprüfung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe handelt es sich nicht um eine Prozessführung i.S.d. § 114 ZPO, sondern lediglich um ein (unselbstständiges) gerichtliches Verfahren, in dem über die Gewährung staatlicher Hilfe für den Antragsteller zu befinden ist; "Prozess" ist insoweit nur das dem Verfahren der Prozesskostenhilfe zu Grunde liegende Streitverfahren (vgl. nur LSG NRW, Beschl. v. 11.10.2018 - L 20 SO 527/18 B -, juris Rn. 18 m.w.N.).