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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 54/07 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - L 20 SO 54/07 (https://dejure.org/2009,6748)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Pflicht zur Übernahme der Kosten einer Schuldnerberatung im Falle einer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretenden Verhinderung des Bezugs von Hilfe zum Lebensunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schuldnerberatung für Erwerbstätige
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wenn durch Schulden Jobverlust droht ist der Träger der Grundsicherung verpflichtet, eine Schuldnerberatung zu finanzieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schuldnerberatung für Erwerbstätige: ARGE kann zur Kostentragung verpflichtet sein - Kostenübernahme soll Verlust der Erwerbstätigkeit und Eintreten von Hilfebedürftigkeit verhindern
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 14.06.2007 - S 41 (30) SO 343/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 54/07
- BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 12 AS 2069/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - gesonderte …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 54/07
Dem steht zunächst nicht entgegen, dass die Leistungen nach § 16 SGB II gesondert beantragt werden müssen (…vgl. Link, in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 37 Rnr. 21b; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2008 - L 12 AS 2069/08 -juris). - BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 54/07
Der Antrag der Klägerin kann unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsgrundsatzes" (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R) aber als solcher auf Leistungen gemäß § 16 SGB II ausgelegt werden.