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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12   

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https://dejure.org/2012,4540
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12 (https://dejure.org/2012,4540)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2012 - L 20 SO 55/12 (https://dejure.org/2012,4540)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - L 20 SO 55/12 (https://dejure.org/2012,4540)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1988 - 12 A 121/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Die voraussichtlich nur kurze Dauer einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO rechtfertigt insoweit keine Ausnahme (vgl. zur Untersuchungshaft bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988 - 12 A 121/86).

    Erscheint insoweit die Gewährung eines Bruchteils der im streitigen Zeitraum geltenden Sozialhilferegelleistung als naheliegend (so auch OVG Lüneburg, Urteil 13.05.1992 - 4 L 149/90; SG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - S 3 AS 173/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O und ihm nachfolgend BVerwG, Urteil vom 12.10.1993, a.a.O.; siehe auch schon oben zu 4.a), so bemisst der Senat bei seiner Schätzung den konkreten Bruchteil mit 15 Prozent der maßgeblichen Sozialhilfeleistung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Möglich bleiben vielmehr nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a.F. bzw. des § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII n.F individuell bemessene Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (so auch Schoch in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 98 Rn. 57 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38/92; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.05.1992 - 4 L 149/90 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; ebenfalls auf das BVerwG Bezug nimmt Wahrendorf, a.a.O., der, wenn auch ohne Angabe einer Anspruchsgrundlage, für Untersuchungsgefangene die Gewährung eines angemessenen Barbetrages - Taschengeld - für geboten hält).

    Erscheint insoweit die Gewährung eines Bruchteils der im streitigen Zeitraum geltenden Sozialhilferegelleistung als naheliegend (so auch OVG Lüneburg, Urteil 13.05.1992 - 4 L 149/90; SG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - S 3 AS 173/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O und ihm nachfolgend BVerwG, Urteil vom 12.10.1993, a.a.O.; siehe auch schon oben zu 4.a), so bemisst der Senat bei seiner Schätzung den konkreten Bruchteil mit 15 Prozent der maßgeblichen Sozialhilfeleistung.

  • OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90

    Taschengeld für Untersuchungsgefangene; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Möglich bleiben vielmehr nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a.F. bzw. des § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII n.F individuell bemessene Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (so auch Schoch in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 98 Rn. 57 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38/92; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.05.1992 - 4 L 149/90 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; ebenfalls auf das BVerwG Bezug nimmt Wahrendorf, a.a.O., der, wenn auch ohne Angabe einer Anspruchsgrundlage, für Untersuchungsgefangene die Gewährung eines angemessenen Barbetrages - Taschengeld - für geboten hält).

    Erscheint insoweit die Gewährung eines Bruchteils der im streitigen Zeitraum geltenden Sozialhilferegelleistung als naheliegend (so auch OVG Lüneburg, Urteil 13.05.1992 - 4 L 149/90; SG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - S 3 AS 173/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O und ihm nachfolgend BVerwG, Urteil vom 12.10.1993, a.a.O.; siehe auch schon oben zu 4.a), so bemisst der Senat bei seiner Schätzung den konkreten Bruchteil mit 15 Prozent der maßgeblichen Sozialhilfeleistung.

  • SG Frankfurt/Main, 14.06.2006 - S 55 SO 173/06

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - Barbetrag zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Das Zentrum für forensische Psychiatrie sei eine Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung, da der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung übernehme und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden seien (SG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.06.2006 - S 55 SO 173/06 ER).

    Aus der vom Kläger für seine Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 14.06.2006 (a.a.O.) folgt nichts anderes.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Denn ein nach § 126a StPO einstweilen Untergebrachter soll nicht höhere Leistungen erhalten, als sie - unter Wahrung seines Grundrechtes auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) - zur Bedarfsdeckung erforderlich sind.
  • SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Insbesondere scheidet eine Ableitung des insoweit bestehenden Geldbedarfs durch Herausnahme einzelner regelsatzrelevanter Abteilungen der für die Regelsatzbemessung maßgeblichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus (vgl. aber SG Schleswig, Urteil vom 24.05.2006 - S 5 AS 985/05).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a.F. soll allerdings eine gesonderte (niedrigere) Bedarfsbestimmung nur dann in Betracht kommen, wenn ggf. bedarfsmindernde Zuwendungen unmittelbar von einem Träger der Sozialhilfe erbracht werden (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R); ein Doppelbezug von Sozialhilfeleistungen soll so verhindert werden (vgl. auch BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a.F. soll allerdings eine gesonderte (niedrigere) Bedarfsbestimmung nur dann in Betracht kommen, wenn ggf. bedarfsmindernde Zuwendungen unmittelbar von einem Träger der Sozialhilfe erbracht werden (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R); ein Doppelbezug von Sozialhilfeleistungen soll so verhindert werden (vgl. auch BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R).
  • SG Schleswig, 25.05.2005 - S 3 AS 173/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Erscheint insoweit die Gewährung eines Bruchteils der im streitigen Zeitraum geltenden Sozialhilferegelleistung als naheliegend (so auch OVG Lüneburg, Urteil 13.05.1992 - 4 L 149/90; SG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - S 3 AS 173/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O und ihm nachfolgend BVerwG, Urteil vom 12.10.1993, a.a.O.; siehe auch schon oben zu 4.a), so bemisst der Senat bei seiner Schätzung den konkreten Bruchteil mit 15 Prozent der maßgeblichen Sozialhilfeleistung.
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 128/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12
    Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II wirkt ab dem ersten Tag der Aufnahme in die Einrichtung (vgl. zur Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 43 StGB BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 128/10 R).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 840/06

    Zur Gewährung von Taschengeld an im Maßregelvollzug Untergebrachte - Begründung

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Die in § 98 Abs. 4 SGB XII geregelte bereichsspezifische Gleichstellung von Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung und stationären Einrichtungen bei Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern (§§ 106, 109 SGB XII) wäre nicht erforderlich, wenn es sich bei der JVA bereits um eine Einrichtung iS des § 13 Abs. 2 SGB XII handelte (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.5.2012 - L 20 SO 55/12 - juris RdNr 37; Luthe, aaO, K § 13 RdNr 73) .

    So ist auch das LSG NRW aufgrund einer Gesamtschau der Vorschriften des UVollzG in einem ähnlichen Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass die landesgesetzliche Regelung Untersuchungshäftlingen bezüglich eines bestimmten, eingeschränkten Kreises von Bedarfen eine Deckung mit eigenen Geldmitteln und damit ein selbständiges Wirtschaften nicht nur ermöglicht, sondern diese sogar voraussetzt (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.5.2012 - L 20 SO 55/12 - juris RdNr 55) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Wegen dieser Zweckbindung fallen hierunter keine Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung, insbesondere also etwa keine Strafvollzugsanstalten und Sicherungsverwahrungseinrichtungen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2012 - L 20 SO 55/12 - juris Rn. 35-37) und auch nicht das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, in dem der Kläger (zunächst) vorläufig nach § 126a StPO untergebracht gewesen ist,.

    Für eine analoge Anwendung des § 27b Abs. 2 Satz 2 SGB XII liegt auch die erforderliche planwidrige Regelungslücke vor (a.A. Behrend in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 27b Rn. 30, 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2012 - L 20 SO 55/12 - juris Rn. 35 ff.).

    Diese Möglichkeit einer Festlegung des individuellen Bedarfs im Einzelfall nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII ist aber für den Fall einer (vorläufigen) Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung nach der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2012 - L 20 SO 55/12 - juris Rn. 40 ff. m.w.N. zur Rechtslage nach dem BSHG).

  • SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15

    Anspruch eines Obdachlosen auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Taschengeld

    Das vom Kläger vorprozessual angeführte Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 7.5.2012 (-L 20 SO 55/12-) sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da der dortige Kläger in einer forensischen Einrichtung einsaß und erwiesenermaßen nicht habe arbeiten können.

    Denn das Taschengeld wird dem Untersuchungsgefangenen nur darlehensweise gewährt und die JVA wird insoweit nur als "Nothelfer" tätig, ohne dass dies die Sozialhilfeansprüche mindert (LSG NRW Urteil vom 7.5.2012 -L 20 SO 55/12-).

    Der Rechtsprechung des BVerwG hat sich das LSG NRW in seiner Entscheidung vom 7.5.2012 (aaO) angeschlossen.

    Das Gericht hält die Entscheidung des LSG NRW vom 7.5.2012 (aaO) für überzeugend und schließt sich daher dieser Entscheidung vollumfänglich an.

  • SG Münster, 14.11.2017 - S 20 SO 28/15

    Beantragung der Übernahme einer Nachzahlung aus einer Mietnebenkostenabrechnung

    Zwar sind gegen Bescheide, die in ihrer äußeren Form nach Verwaltungsakten entsprechen und den Rechtsschein erwecken, eine abschließende Regelung zu treffen, dieselben Rechtsbehelfe gegeben, wie gegen "echte" Verwaltungsakte, so dass auch bei fehlender Bekanntgabe und damit bei Unwirksamkeit bzw. "Nichtexistenz" einer Verwaltungsentscheidung die Anfechtungsklage statthafte Klageart sein kann (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.11.2017 - S 20 SO 55/12 m.w.N.).

    Der Kläger war zum Zeitpunkt der (vermeintlichen) Bekanntgabe der Behörde nicht handlungsfähig i.S.d. § 11 SGB X, denn er war nicht fähig, im Verwaltungsverfahren Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, was aber für die Bekanntgabe erforderlich ist (vgl. hierzu die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.11.2017 - S 20 SO 55/12 m.w.N.).

    Zur Begründung nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen im Urteil vom 14.11.2017 - S 20 SO 55/12.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 613/11
    Der Senat setzt sich im Übrigen durch die vorliegende Entscheidung keineswegs in Widerspruch zu seinem Urteil vom 07.05.2012 - L 20 SO 55/12 (Revision anhängig unter B 8 SO 16/12 R).
  • SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16

    Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

    Denn in der Strafhaft werden die nach § 27a Abs. 1 SGB XII vom notwendigen Lebensunterhalt erfassten Bedarfe vollständig gedeckt, zumal Strafhäftlingen - anders als Untersuchungshäftlingen oder nach § 126a StPO untergebrachten Personen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 07.05.2012 - L 20 SO 55/12 -, juris) - ein zuschussweise gewährtes Taschengeld bzw. die Möglichkeit zur Erzielung von Arbeitseinkommen gewährt werden.
  • SG Köln, 19.05.2016 - S 39 SO 229/15
    Der Kläger lässt vortragen, es entspreche gefestigter Rechtsprechung (unter Bezugnahme auf Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2012, L 20 SO 55/12), dass für Personen in einem strafgerichtlich angeordneten Freiheitsentzug neben der Versorgung durch die jeweilige Einrichtung auch sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kämen.

    Der Kläger hat gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII in Höhe von 15 % der Regelbedarfstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist die Kammer auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen am 07.05.2012, L 20 SO 55/12, welches bereits durch den Kläger in das Verfahren eingeführt worden ist und dessen Ausführungen sich die Kammer nach eigener Prüfung in vollem Umfang zu eigen macht.

  • SG Schleswig, 27.09.2013 - S 12 SO 34/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - vom Regelsatz

    Das Landessozialgericht des Landes Nordrhein-Westfalen geht in seinem Urteil vom 07.05.2012 (Aktenzeichen L 20 SO 55/12) ebenso wie das LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 07.03.2006, Aktenzeichen L 7 AS 432/05 ER) und Bayern (Beschluss vom 22.09.2008, L 8 P 590/09 SO ER) davon aus, dass in der Haftanstalt nicht der volle Regelbedarf bei Untersuchungshäftlingen Berücksichtigung findet, sondern dass nach § 27a Abs. 4 SGB XII (früher noch § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) eine Anpassung zu erfolgen hat.
  • SG Schleswig, 19.04.2013 - S 12 SO 176/11

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt -

    Das Gericht folgt auch nicht der Argumentation des Landessozialgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen (Urt. 7.5.2012, L 20 SO 55/12), Bremen (Beschl. v. 7.3.2006, L 7 AS 432/05 ER) und Bayern (Beschl. v. 22.9.2008, L 8 B 590/08 SO ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 18/11
    Ob der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 23. März 2010, a.a.O., ansonsten uneingeschränkt zu folgen sei, hat das LSG NRW dabei offen gelassen (Urteil vom 7. Mai 2012 - B 20 SO 55/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 8 SO 322/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 365/09
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