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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 (https://dejure.org/2013,3565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 (https://dejure.org/2013,3565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - L 20 SO 554/11 (https://dejure.org/2013,3565)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    § 25 SGB XII bezweckt lediglich eine Sicherung des Nothelfers, nicht darüber hinausgehend dessen wirtschaftliche Absicherung auch über den Eilfall hinaus (vgl. zu alledem Urteil des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; Revision anhängig B 7 AY 2/12 R).

    Im zivilrechtlichen Auftragsrecht ggf. denkbare Einschränkungen des Aufwendungsersatzes (vgl. etwa Hönn in jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 670 Rn. 6) erscheinen insoweit angesichts der Zielrichtung des § 25 SGB XII nicht sachgerecht (vgl. zu alledem bereits Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Der Senat kann daher offen lassen, ob für Abschläge vergleichbare rechtliche Überlegungen anzustellen sind wie für Zuschläge bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Insoweit gilt nichts Anderes als unter Geltung der Fallpauschalenvereinbarung 2009 (vgl. zu letzterer eingehend Urteil des Senats vom 12.12.2011, a.a.O.).

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden (Urteil vom 12.12.2011, a.a.O.), dass die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R), nach der eine Aufteilung von Fallpauschalen im Erstattungsverfahren bei einem Wechsel der zuständigen Leistungsträger im Laufe der abgerechneten Behandlung pro rata temporis möglich und notwendig ist, nicht einschlägig ist und für die hier vorliegende Fallgestaltung nichts hergibt (SG Aachen, a.a.O.; Leber, a.a.O m.w.N.).

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Eine zeitanteilige Aufteilung der Kosten entspreche der Rechtsprechung des BSG vom 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R; wenn eine solche Aufteilung der Fallpauschale zwischen Krankenkassen im Bereich des SGB V möglich sei, müsse dies ebenso zur Abgrenzung des Anspruchs des Nothelfers vom originären Anspruch des Patienten gelten.

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden (Urteil vom 12.12.2011, a.a.O.), dass die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R), nach der eine Aufteilung von Fallpauschalen im Erstattungsverfahren bei einem Wechsel der zuständigen Leistungsträger im Laufe der abgerechneten Behandlung pro rata temporis möglich und notwendig ist, nicht einschlägig ist und für die hier vorliegende Fallgestaltung nichts hergibt (SG Aachen, a.a.O.; Leber, a.a.O m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 63/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Dabei genügt ohnehin auch die vorsorgliche Anmeldung des Anspruchs bereits vom 29.03.2009 der Fristwahrung (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2008 - L 20 SO 63/07; darauf verweisend Schwarz, Erstattung von Behandlungskosten nach der Eilfallregelung des § 25 SGB XII, Das Krankenhaus 2009, 1022, 1026).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Zwar geht es insoweit nicht um originäre Vergütungsansprüche des Krankenhauses, sondern nach der gesetzlichen Konzeption des Nothelferanspruchs um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B; vgl. etwa auch BVerwG, Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    § 25 SGB XII bezweckt lediglich eine Sicherung des Nothelfers, nicht darüber hinausgehend dessen wirtschaftliche Absicherung auch über den Eilfall hinaus (vgl. zu alledem Urteil des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; Revision anhängig B 7 AY 2/12 R).
  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Zwar geht es insoweit nicht um originäre Vergütungsansprüche des Krankenhauses, sondern nach der gesetzlichen Konzeption des Nothelferanspruchs um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der Geschäftsführung ohne Auftrag (BSG, Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B; vgl. etwa auch BVerwG, Urteil vom 27.01.1971 - V C 74.70).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Bereite Mittel lägen in diesem Fall nicht vor (BVerwG, Urteil vom 29.09.1971 - V C 2.71, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1995 - 6 S 2522/94).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.05.2001, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Vielmehr sind die Voraussetzungen nur solange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. hierzu etwa Bieback a.a.O. Rn. 9/10, 15 m.w.N.; LSG NRW, Urteil vom 13.9.2007 - L 9 SO 8/06; so etwa auch OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95 = FEVS 48/1998; a.A. OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; siehe zum Streitstand auch OVG NRW, Urteil vom 29.11.2001 - 16 A 3477/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11
    Vielmehr sind die Voraussetzungen nur solange erfüllt, wie es der hilfebedürftigen Person bzw. dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. hierzu etwa Bieback a.a.O. Rn. 9/10, 15 m.w.N.; LSG NRW, Urteil vom 13.9.2007 - L 9 SO 8/06; so etwa auch OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95 = FEVS 48/1998; a.A. OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; siehe zum Streitstand auch OVG NRW, Urteil vom 29.11.2001 - 16 A 3477/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 16 A 3477/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung;

  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 20 SO 73/07

    Anspruch auf Sozialhilfe, Erstattung von Aufwendungen Anderer, Nothelferanspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 6 S 2522/94

    (Zeitlicher Geltungsbereich des BSHG § 97F: 1993-06-23); zwingender Charakter der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 20 SO 411/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine stationäre

    Diese rechnen ihre Behandlungsfälle gegenüber den Krankenkassen nach Fallpauschalen ab (vgl. Urteil des Senats vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 Rn. 40; zur Anwendbarkeit der Fallpauschalen auch BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R Rn. 29).

    Dies hat der Senat bereits für die FPV 2009 und 2010 entschieden, und es gilt gleichermaßen für die hier anfallenden Fallpauschalen nach der FPV 2007 (vgl. dazu bereits Urteile des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 sowie Urteil vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11).

    Zwar wäre im vorliegenden Fall der Beklagte mangels jedweder zurechenbarer Kenntnis eines Sozialhilfeträgers vom Leistungsbedarf des S bis zum 03.12.2007 nicht etwa alternativ entweder der Klägerin oder dem S zur Sozialhilfeleistung verpflichtet (so dass eine Aufteilung der Behandlungskosten pro rata temporis lediglich zu einer anteiligen Zuweisung der Kosten zu den unterschiedlichen Ansprüchen des Nothelfers und des Hilfebedürftigen, nicht jedoch zu einer Entlastung des Sozialhilfeträgers bei der Gesamtleistung führen würde; vgl. dazu Urteil des Senats vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 Rn. 51 sowie vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 77).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 9 SO 328/14

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen Anderer nach

    Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 193 SGG, da ein Nothelfer zu dem in § 183 Satz 1 SGG genannten Personenkreis der Leistungsempfänger zu zählen ist (so schon BSG, Beschluss vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B -, juris; LSG NRW, Urteil vom 18.01.2013 - L 20 SO 554/11 -, juris).
  • LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Bei nachgewiesenen Kosten i.H.v. 2.808,56 ? ergibt dies bei 15 Behandlungstagen pro rata temporis unter Zugrundelegung der Tage der Gesamtaufenthaltsdauer einschließlich des Aufnahmetages (vgl. das der zitierten Entscheidung des BSG vom 18. November 2014 zugrunde liegende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2013 - L 20 SO 554/11 -, juris) einen Anspruch der Klägerin i.H.v. 561, 71 ?.
  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 215/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Denn weitere Voraussetzung für die Annahme eines Eilfalls ist, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erreichen war (vgl. BVerwGE 114, 298; LSG Hamburg vom 21.0.2012 - L 4 AY 4/11 - und LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2016 - L 9 SO 317/16

    Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten; Abrechnung "pro rata temporis";

    Das Verfahren ist für die Klägerin gerichtskostenfrei, da ein Nothelfer zu dem in § 183 Satz 1 SGG genannten Personenkreis der Leistungsempfänger zu zählen ist (siehe BSG, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B, juris; LSG NRW, Urteil vom 18.01.2013, L 20 SO 554/11, juris, Senat, Urteil vom 18.08.2016, L 9 SO 328/14, juris Rn. 56).
  • SG Aachen, 06.02.2015 - S 19 SO 62/13

    Anspruch einer Anstalt öffentlichen Rechts auf Erstattung von Aufwendungen für

    Sind damit aber die geltend gemachten Kosten im Wesentlichen schon bei Aufnahme des Hilfebedürftigen am 22.10.2011 absehbar gewesen bzw. angefallen, so erscheint es nicht opportun, die Klägerin lediglich auf einen anteiligen Ersatz in Höhe von 2/20 (Dauer bis zur erneuten Dienstbereitschaft der Beklagten: 2 Tage; Gesamtverweildauer des Hilfebedürftigen: 20 Tage) zu verweisen (ausführlich zum Ganzen für die Fallpauschalenvereinbarung 2007 LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rdnr. 61 ff.; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 = juris (für die Fallpauschalenvereinbarung 2009) sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 = juris (für die Fallpauschalenvereinbarung 2010).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12

    Sozialhilferecht: Pflicht zur Übernahme der Kosten einer stationären Aufnahme in

    Zum einen muss es sich, auch wenn es nicht nur um medizinische Leistungen geht, um Leistungen handeln, die dem X. nach dem SGB XII zugestanden hätten (vgl. BVerwGE 114, 298; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11).
  • SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 1 SO 1709/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Vielmehr sind die Voraussetzungen nur solange erfüllt, wie es der bedürftigen Person und/oder dem Krankenhausträger objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Eilfall zu unterrichten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 -, RdNr. 37 m.w.N. ), so dass dieser selbst rechtzeitig helfen oder jedenfalls eine Hilfemöglichkeit prüfen kann (vgl. Bieback a.a.O., RdNr. 14 m.w.N. und Schoch in LPK-SGB XII, 10. Aufl. 2015, § 25, RdNr. 9).
  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 4077/14

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Denn weitere Voraussetzung für die Annahme eines Eilfalls ist, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erreichen war (vgl. BVerwGE 114, 298; LSG Hamburg vom 21.0.2012 - L 4 AY 4/11 - und LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11 - ).
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