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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - L 20 SO 569/10 B   

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https://dejure.org/2011,19644
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - L 20 SO 569/10 B (https://dejure.org/2011,19644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2011 - L 20 SO 569/10 B (https://dejure.org/2011,19644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - L 20 SO 569/10 B (https://dejure.org/2011,19644)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 12 SO 9/18
    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die Kenntnis der Ordnungsbehörde zugleich der Beklagten als Sozialhilfeträgerin Kenntnis i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB XII vermittelt (dafür Coseriu ebd., § 18 Rn. 61; ebenso LSG NRW Beschluss vom 12.01.2011, L 20 SO 569/10 B, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
    Dabei kann im Falle der Klägerin dahinstehen, ob bei einer Identität von Sozialhilfeträger und der Behörde, die über die Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" zu entscheiden hat, schon der Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens "G" für eine Kenntniserlangung des Sozialhilfeträgers ausreicht (vgl. zu dieser Frage bereits den Beschluss des erkennenden Senats vom 12.01.2011 - L 20 SO 569/10 B Rn. 14 sowie Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 27. Erg.-Lfg. III/12, K § 18 Rn. 7 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 11.05.2021 - L 8 SO 52/19
    Deshalb sei dieser Mehrbedarf auch rückwirkend zu zahlen (Bezug auf Hessisches LSG, Urteil vom 24. März 2011 - L 1 AS 15/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 2011 - L 20 SO 569/10 B).

    Dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 12. Januar 2011 (Az.: L 20 SO 569/10 B) lag eine andere, nicht vergleichbare Fallgestaltung zugrunde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2023 - L 8 AY 19/22

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 4 und des § 6 AsylbLG;

    Die Kenntnis einer in der Verwaltung mitarbeitenden Person der Gesamtbehörde (Rechtsträger) genügt (so zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.1.2011 - L 20 SO 569/10 B - juris Rn. 14; a.A. wohl LSG Hamburg, Urteil vom 13.4.2017 - L 4 AY 4/16 - juris Rn. 20).
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