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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 (https://dejure.org/2014,12514)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 (https://dejure.org/2014,12514)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - L 20 SO 58/13 (https://dejure.org/2014,12514)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht er sich um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R; Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Bei einer Belegung des Hauses mit nur einer Person sei die Grenze allerdings typisierend auf 90 m² festzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Insoweit genügt, dass der Vermögensinhaber das Hausgrundstück selbst nutzt und keinen rechtlichen Grenzen einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung der gesamten Wohnfläche des Hauses unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Anders als im SGB II ist also nicht nur auf Mitglieder der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft abzustellen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    In einem ländlichen Bereich hat das BSG sogar im von ihm entschiedenen Einzelfall ein Grundstück von 800 m² noch als angemessen angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Danach sei die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (jetzt § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; soweit ein einzelnes Kriterium unangemessen sei, führe dies also nicht automatisch zur Unangemessenheit des Hausgrundstücks (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

    Der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsprechung - auch aus Gründen der Harmonisierung (zu deren Notwendigkeit vgl. Coseriu, in: Bender/Eicher, Sozialrecht - eine Terra incognita, 2009, 225, 255 f.; Stölting/Greiser, SGb 2010, 631 ff.) - angeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

    Bei der Auslegung des Begriffs "Angehöriger" kann man sich an § 16 Abs. 5 Nr. 3 SGB X orientieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

    In der Praxis angewandte Grenzwerte von 500 m² für ein freistehendes Haus (vgl. Geiger in: LPK-SGB XII, § 90 SGB XII, 9. Aufl. 2012, Rn. 53) bzw. für den ländlichen Raum (vgl. Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 90 SGB XII, Rn. 59) sind nach der Rechtsprechung des BSG allenfalls Anhaltspunkte; sie können überschritten werden, wenn sich die Größe eines Hausgrundstücks im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten hält (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht er sich um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R; Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

    Darüber hinaus sei bei einer Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um nicht mehr als 10% mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch von einer angemessenen Wohnfläche auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder weil sie, etwa bei Grundstücken infolge sinkender Immobilienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht er sich um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R; Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Der Vorschrift unterfallen nicht nur unmittelbar Geldbeträge und Geldwerte im engeren Sinn, sondern mittelbar auch Vermögensgegenstände, wenn der Erlös aus ihrer Verwertung den maßgeblichen Freibetrag nicht übersteigt bzw. übersteigen würde (vgl. BSG, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Die Eigenschaft eines Hausgrundstücks als "klein" sollte sich nach der Rechtsprechung des BVerwG nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner und deren besondere Bedürfnisse) sowie nach sachbezogenen und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) richten (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - V C 50.73 sowie vom 17.01.1980 - 5 C 48/78).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Denn Sozialhilfe dient grundsätzlich nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage und knüpft daher an einen aktuellen Hilfebedarf an (BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R; sog. Gegenwärtigkeitsprinzip).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Die Eigenschaft eines Hausgrundstücks als "klein" sollte sich nach der Rechtsprechung des BVerwG nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner und deren besondere Bedürfnisse) sowie nach sachbezogenen und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) richten (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - V C 50.73 sowie vom 17.01.1980 - 5 C 48/78).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 20 SO 58/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB II ist die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) mit einem Grenzwert von 130 m² für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen; für jede weitere Person erhöht er sich um 20 m², für jede Person weniger verringert er sich um 20 m² (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R; Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und

    Der Senat hat insoweit bereits ausgeführt (vgl. Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 41 ff.), dass der Gesetzgeber mit dieser Formulierung zur Angemessenheit die sog. Kombinationstheorie aufgegriffen hat, die vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (i.d.F. bis 31.12.1990) entwickelt worden war.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 41 ff.).

    Zum anderen beschränkt auch die Vermietung eines Teils der Wohnfläche die grundsätzliche Verwertbarkeit nicht (so bereits Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 46).

    Der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung grundsätzlich gefolgt (Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 Rn. 45).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - L 20 SO 241/12

    SGB-XII -Leistungen

    Schließlich haben die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 und die hierauf ergangene Entscheidung des BSG vom 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R die Frage der Angemessenheit des Hausgrundstücks im Hinblick auf die sog. "Kombinationstheorie" aufgeworfen.

    (2) Ist deshalb das Hausgrundstück der Kläger unter Beachtung aller Kriterien nach der "Kombinationstheorie" unangemessen, so ergibt sich - entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung - auch nichts anderes aus dem Urteil des Senats vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2021 - 12 A 3754/18

    Bewilligung von Pflegewohngeld

    vgl. für eine Überschreitung des rechnerisch ermittelten Wohnflächenbedarfs bis zu einem Drittel etwa: OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1033/14 -, a. a. O. Rn. 66; LSG NRW, Urteil vom 5. Mai 2014 - L 20 SO 58/13 -, juris Rn. 53.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1033/14 -, a. a. O. Rn. 66; LSG NRW, Urteil vom 5. Mai 2014 - L 20 SO 58/13 -, a. a. O. Rn. 53.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1033/14

    Voraussetzungen der Gewährung von Pflegewohngeld; Prüfung der Angemessenheit

    vgl. zu dieser Gewichtung auch LSG NRW, Urteil vom 5. Mai 2014 - L 20 SO 58/13 -, juris; die nachfolgende Aufhebung dieser Entscheidung durch das Bundessozialgericht (Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 12/14 R -, juris) beruhte auf anderen Gründen.
  • VG Düsseldorf, 07.11.2014 - 21 K 7069/13
    LSG NRW, Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 -, juris, n.r. (Revision zugelassen), Ein verbesserter Schutz der Selbstnutzung von Einfamilienhäusern für ein bis zwei Bewohner unter Hinweis auf die Schwierigkeiten in Alterslebenslagen, die dazu führten, dass typischerweise Einfamilienhäuser nach langjähriger Nutzung und Auszug der jüngeren Generation von nur ein bis zwei Personen bewohnt werden, mag sozialpolitisch gewünscht sein.

    - so auch ausdrücklich das LSG NRW in seinem Urteil vom 05.05.2014 - L 20 SO 58/13 -, a.a.O. - zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage bei aktuellem Hilfebedarf.

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14

    Getrenntleben; Vermögensverhältnisse; Eheleute; selbstgenutztes Hausgrundstück

    Aus der Rechtsprechung des LSG NRW, vgl. Urteil vom 5. Mai 2014 - L 20 SO 58/13 -, juris, wonach bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus die angemessene Wohnfläche vom 90 qm um bis zu einem Drittel überschritten werden kann, wenn das Haus nach sonstigen Kriterien angemessen ist, ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil vorliegend gerade auch die Grundstücksfläche unangemessen ist.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 44/20

    Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG

    Im Rahmen der Anwendung des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII wird gemeinhin davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Satzes 2 bei der Überprüfung der Angemessenheit bedeutsame "Zahl der Bewohner" sich nicht nur nach den in § 19 Abs. 1 bis 3 SGB XII genannten Personen richtet, sondern, wie sich bereits aus Satz 1 dieser Vorschrift ausdrücklich ergibt, auch mögliche Angehörige, die zum Haushalt gehören, zu berücksichtigen sind (so etwa Adolph, SGB II, SGB XII, AsylbLG, 66. UPD August 2020, § 90 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 SGB XII Rz. 37, juris m. w. N.; Schellhorn/Hohm/Scheider, Kommentar zum Sozialgesetzbuch XII, 19. Aufl., § 90 Rz. 75; Bieritz-Harder/Conradis/Thie/Geiger, a.a.O., § 90 Rz. 53; Ehmann/Karminski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRP, 2. Aufl., § 90 SGB XII Rz. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2014, L 20 SO 58/13, Tz. 47 bei juris m. w. N.; vgl. zu § 115 Abs. 3 ZPO auch OLG Koblenz FamRZ 2016, 927, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 20.06.2018 - 21 L 1727/18
    Es mag hier auch dahinstehen, ob der vom Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertretenen Auffassung, wonach es im Hinblick auf die faktischen Verhältnisse des Immobilienmarktes, auf dem kaum Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von 90 m² zu finden seien, da diese kaum gebaut würden und deshalb in einem Fall wie dem vorliegenden eine Überschreitung des Wohnflächenbedarfes von bis zu einem Drittel anzuerkennen sei, LSG NRW, Urteil vom 5. Mai 2014, - L 20 SO 58/13 -, in: juris (Rn. 51 ff.), zu folgen ist oder ob vielmehr die Auffassung des Bundessozialgerichts, wonach eine Überschreitung des Wohnflächenbedarfs von nicht mehr als10 % noch tolerabel sei, BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R - in: juris (RN. 32); BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - in juris (Rn. 23), zutrifft, denn auch das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Überschreitung der angemessenen Wohnfläche von bis zu einem Drittel nur dann als unschädlich angesehen, wenn das Haus nach sonstigen Kriterien angemessen ist, LSG NRW, Urteil vom 5. Mai 2014, - L 20 SO 58/13 -, in: juris (Rn. 53).
  • LSG Hamburg, 30.03.2017 - L 4 SO 74/16
    Nach Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Hamburg am 8. Februar 2013 (S 20 SO 58/13) wies die Beklagte den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 19. Februar 2013 zurück.
  • LSG Hamburg, 12.01.2021 - L 4 AS 324/17

    Ausnahmen von der Verwertungspflicht eines selbstbewohnten Hausgrundstücks bei

    Auch ergebe eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 5.5.2014 - L 20 SO 58/13), dass die Größe des Wohnhauses durchaus noch als angemessen betrachtet werden könne und damit ein Schonvermögen vorliege.
  • SG Hamburg, 13.10.2016 - S 28 SO 100/13
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